Warenhaus-Verkauf Middelhoff muss Schadenersatz an Insolvenzverwalter zahlen

Urteil gegen Thomas Middelhoff: Der ehemalige Arcandor-Chef muss Schadenersatz leisten.
Essen Der Verkauf eines Karstadt-Warenhauses wird für den ehemaligen Top-Manager Thomas Middelhoff nach Jahren zur Belastung: Das Landgericht Essen entschied am Mittwoch in einem Grundurteil, Middelhoff als Vorstandschef und drei andere ehemalige Vorstände der Karstadt-Muttergesellschaft Arcandor hätten beim Verkauf eines Kaufhauses in Wiesbaden ihre Pflichten verletzt.
Sie hätten es unterlassen, die Überschreibung des Warenhauses an einen Immobilienfonds zu verhindern. Der Oppenheim-Esch-Fonds hatte für das Kaufhaus dann nach Ansicht des Klägers, dem Arcandor-Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch, eine überhöhte Miete verlangt.
Die Höhe des entstandenen Schadens sei aber fraglich, sagte Richterin Regina Pohlmann. Der Insolvenzverwalter hatte Middelhoff und zehn weitere Ex-Vorstände und Ex-Aufsichtsräte ursprünglich auf Zahlung von 175 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Gutachten zufolge könnte er zwischen 30 und 46 Millionen Euro liegen.
Das Grundurteil muss nun vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm erst überprüft werden - Middelhoff-Anwalt Winfried Holtermüller kündigte umgehend Berufung an. Folgt das OLG dem Landgericht Essen, muss dieses dann in einem nächsten Schritt über die konkrete Schadenshöhe entscheiden. Dies könne noch Jahre dauern, sagte Richterin Pohlmann.
Middelhoff selbst wird seinem Anwalt zufolge aber in jedem Fall nicht bezahlen müssen: eine Versicherung werde für den Manager einstehen. Aus seiner Sicht sei das Grundurteil aber falsch und werde in der nächsten Instanz keinen Bestand haben, sagte Holtermüller.
Der frühere Bertelsmann-Manager hatte das Arcandor-Ruder 2005 übernommen. Rund vier Jahre später musste Middelhoff gehen - nach einem Jahresverlust von einer dreiviertel Milliarde Euro. Wenige Monate später stellte Arcandor Insolvenzantrag. Allein bei Karstadt zitterten jahrelang rund 25.000 Mitarbeiter um ihre Jobs. Schließlich übernahm Investor Nicolas Berggruen die Warenhaus-Kette.
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Daran verdienen doch hauptsächlich die Anwälte - jahrelang!
Oh Oh - die DO Versicherung (i.e. Director & Officer) ist bei EUR 100 Mio gedeckelt. Kein Wunder, dass Ex-Ackies behaupten, der Schaden wäre niedriger. Aber TM meinte damals, dass die HAftungssumme reichen müsste. Marc Olivier sollte auch kräftig zahelen - er hat noch nie eine Entscheidung getroffen (so ist es beim Herrn Schwiegersohn - ohne Schwiegervater bei Bertelsmann ist er eine "0,0").
DATENKRAKE
BE-DIRECT
da kommen die ganzen ONLINE GEKLAUTEN DATEN hin.
Und zwar online geklaut bei Unternehmen die das nicht wollen.
die versicherung zahlt und wird dann wahrscheinlich versuchen, das geld von t.m. zurückzubekommen...
vg
Wieso soll eine Versicherung zahlen?
Da sind doch die hübschen Jachten und Häuschen in Südfrankreich, die dem Wirtschaftskrösus Middelhoff gehören.
LG
Blackstone13
Bei krimineller Handlung / Vorsatz - ggf. auch bei grober Fahrlässigkeit - muß eine D&O-Versicherung wohl i.d.R. nicht zahlen. Das wäre aber zunächst strafrechtlich zu prüfen.