Ein Lehre aus den Folgen der Finanzkrise lautet: Banken müssen mehr echtes Eigenkapital vorhalten, dass Verluste auffangen kann. Im „Basel III“ genannten Regelwerk ist eine Mindestquote von 4,5 Prozent aus Eigenkapital und einbehaltenen Gewinnen vorgeschrieben – von Investoren werden aber derzeit eher neun Prozent als Wert für eine stabile Bank angesehen.
17,5 Prozent
10,7 Prozent
10,1 Prozent
9,8 Prozent
Nach der Kapitalerhöhung im April 2013: 9,5 Prozent
9,2 Prozent (Ziel für Ende 2013)
8,9 Prozent
8,6 Prozent („Look-through“ Kapitalquote)
Ende des 1. Quartals 2013: 7,5 Prozent
Nach der Kapitalerhöhung: 8,6 Prozent
8,1 Prozent
7,7 Prozent
Die Kernkapitalquoten stammen von den jeweiligen Geldhäusern und beziehen sich auf das jeweils zuletzt verfügbare Quartal. Die Banken beschreiben die Quote als „Common Equity Tier 1 Ratio nach Basel III“ oder auch nach der EU-Umsetzung der Basel-III-Vorgaben („CRD IV“) als „pro forma fully loaded CRD IV core tier 1 ratio“. Offiziell gilt die Basel-III-Vorgabe erst ab 1. Januar 2019, doch die Investoren verlangen bereits lange eine deutliche Übererfüllung der künftigen Quoten.
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