Medizintechnik US-Behörde untersagt Deal im Nachhinein: Niederlage für Ottobock-Chef Näder

Die Verpflichtung zum Verkauf ist eine große Niederlage für den Unternehmer.
Düsseldorf Das, was Hans Georg Näder in dieser Woche erfahren hat, ist keine Lappalie. Nichts, was der extrovertierte Mann, Haupteigner des Medizintechnik-Unternehmens Ottobock aus dem niedersächsischen Duderstadt, einfach so weglächeln kann. Im Herbst 2017 hatte Näder den kleineren Wettbewerber Freedom Innovations, immerhin einen der größten Prothetikhersteller aus den USA, für 71,5 Millionen Euro gekauft.
Jetzt, anderthalb Jahre später, hat die US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde FTC in erster Instanz entschieden, dass Ottobock den einstigen Konkurrenten wieder veräußern muss.
Die Begründung: Das deutsche Unternehmen würde sonst zum beherrschenden Anbieter für Mikroprozessor-gesteuerte Knieprothesen in den USA aufsteigen. Die Verpflichtung zum Verkauf ist eine große Niederlage für Näder, den 57-jährigen Milliardär – und ein ungewöhnlicher Fall.
„Dass ein bereits vollzogener Deal im Nachhinein untersagt wird, ist ein sehr seltener Vorgang“, sagt Thomas Funke, Kartellrechtsexperte der Kanzlei Osborne Clarke. „Aber in den USA können die Behörden, anders als in Deutschland, auch Transaktionen aufgreifen, für die eine Anmeldung nicht verpflichtend war.“
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Und die war es in diesem Fall auch nicht. Juristen sprachen damals zunächst von einem unbedenklichen Deal. Eine Beschwerde aus dem Markt führte dann aber zu der eingehenden Prüfung. Dass Näder Widerspruch einlegen wird, davon ist auszugehen. Er, der aus der Firma seines Großvaters ein weltumspannendes Unternehmen gemacht hat, ist es gewöhnt, Erfolg zu haben. 2019 soll der Umsatz von Ottobock erstmals bei einer Milliarde Euro liegen, der Gang an die Börse ist geplant. Zum 100. Geburtstag seines Unternehmens im Februar kam gar die Kanzlerin.
Doch von der aktuellen Entwicklung ist Näder „enttäuscht“. „Ottobock wird jedoch weiterhin mit der FTC kooperieren, um eine für alle Seiten förderliche Lösung zu finden“, hieß es am Donnerstag aus Duderstadt. Freedom Innovations wird demzufolge seine Geschäftstätigkeit weiterhin als unabhängiges Unternehmen ausüben.
Doch das war zuletzt nicht die einzige schlechte Nachricht für Näder. Auch in seinem langjährigen Streit mit Industrieunternehmer Otto Happel um Baumängel an einer Luxusjacht musste er eine juristische Niederlage einstecken. Nach Handelsblatt-Informationen hat der Oberste Gerichtshof Finnlands geurteilt, dass Näders Werft Baltic Yachts Vermögen im Wert von zwei Millionen Euro als Sicherheit für potenziellen Schadensersatz an Happel einfrieren muss. Die Werft darf aber ihre Geschäfte ungehindert fortführe.
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Für Involvierte war schon zum Jahreswechsel 2017/18 klar, dass aus dem Deal nichts werden wird. Herr Näder ist manchmal schwer von Fakten zu überzeugen - auch weil solche Überbringer unpassender Botschaften schnell sein Vertrauen verlieren.