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  5. Alfons Schuhbeck: Geständnis von Manipulationen - Haft wahrscheinlicher

Steuerhinterziehung„Geld für Handwerker abgezweigt“: Schuhbeck gesteht weitere Manipulationen – Haftstrafe wird wahrscheinlicher

Am dritten Prozesstag räumt der Starkoch ein, auch für Manipulationen in einem zweiten Restaurant verantwortlich zu sein. Ein Urteil scheint nun in Sichtweite.René Bender, Hans-Jürgen Jakobs 14.10.2022 - 13:04 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Der Starkoch hat sein Geständnis vom Mittwoch nun ausgeweitet.

Foto: dpa

München, Düsseldorf. Es ist Teil zwei seines Geständnisses: Vor dem Landgericht München I hat der tief gefallene Starkoch Alfons Schuhbeck am Freitag nun auch Steuerhinterziehung in seinem Restaurant „Südtiroler Stuben“ eingestanden. Er habe veranlasst, die EDV im Nachhinein zu manipulieren, sagte Schuhbeck.

Es habe so viele Rechnungen und Kredite gegeben, die bedient werden mussten, „dass ich Gelder für einen Handwerkerpool abgezweigt habe“, begründete Schuhbeck die Manipulationen. Erst am Mittwoch hatte der 73-Jährige eingestanden, in seinem Restaurant „Orlando“ über Jahre hinweg mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben.

Die Staatsanwaltschaft München wirft Schuhbeck vor, zwischen 2009 und 2016 insgesamt mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. „Ich habe einiges falsch gemacht“, hatte Schuhbeck am Mittwoch erklärt. „Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin“, berichtete er über die Steuerhinterziehung im mittlerweile geschlossenen „Orlando“.

Alfons Schuhbeck ließ „Tische verschwinden“

Schuhbeck, der im Juli 2021 für seine Betriebe Insolvenz anmelden musste, bestätigte dabei im Wesentlichen die Aussagen seines ehemaligen IT-Fachmannes. Dieser hatte ihn zum Prozessauftakt schwer belastet und angegeben, auf Verlangen Schuhbecks 2008 ein „Tool“ programmiert zu haben, womit nachträglich Umsätze im Restaurant „Orlando“ verändert werden konnten.

Mit Blick auf die „Südtiroler Stuben“ gab sich Schuhbeck am Mittwoch aber noch unwissend. Er könne zwar nicht ausschließen, dass dort ebenfalls Umsätze nicht angegeben worden seien. Ihm seien Unregelmäßigkeiten bei den Einnahmen aufgefallen, deswegen habe er eine Prüfung veranlasst. Er selbst habe die Kasse aber nicht einmal bedienen können und könne sich nicht erklären, wie dort Geld verschwunden sei, berichtete Schuhbeck.

Nun gestand Schuhbeck ein, dass er im Nachhinein auch dort im Buchungssystem Korrekturen vornahm. Er habe „Tische verschwinden lassen“. Auch dafür lieferte der mitangeklagte IT-Fachmann das Programm.

Entsprechend verwundert zeigte sich am Freitag die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner. Weshalb Schuhbeck die Manipulationen in den „Südtiroler Stuben“ nicht auch schon am Mittwoch eingestanden habe, hakte sie nach. Er habe angesichts der drohenden Haftstrafe zu stark unter Druck gestanden, erklärte Schuhbeck. „Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht, das bereitet mir Angst“, sagte Schuhbeck.

Dem Starkoch droht eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung

Das Gericht hatte nach Schuhbecks Teilgeständnis bereits klargemacht, dass man im Rahmen der Beweisaufnahme Schuhbecks gesamte Einlassung noch einmal überprüfen und sich anschauen müsse, „ob die Angaben so stimmig sind“, so ein Sprecher.

Für Schuhbeck wird eine mögliche Gefängnisstrafe nun immer wahrscheinlicher. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe aus dem Jahr 2012 droht bei einer Steuerhinterziehung ab einer Summe von einer Million Euro in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Nach dem erweiterten Geständnis ist ein Urteil in dem ursprünglich auf 18 Verhandlungstage angesetzten und bis kurz vor Weihnachten terminierten Prozess nun in Sichtweite. Aus ihrer Sicht könne das Verfahren am 27. Oktober beendet werden, erklärte die Vorsitzende Richterin. Auf einige Zeugen könne verzichtet werden, die Aussage eines ehemaligen Schichtleiters wolle sie aber noch hören.

Eine Verurteilung wäre für Schuhbeck nicht die erste Strafe. Schon 1994 wurde er wegen Steuerhinterziehung und Untreue zu einem Jahr Bewährung und einer Geldstrafe von 250.000 Mark verurteilt.

Sollte die Strafe diesmal ohne Bewährung ausfallen, müsste der Spitzenkoch diese aller Voraussicht nach in der Justizvollzugsanstalt Landsberg verbüßen. Dort saß nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zwischen 2014 und 2016 auch schon der FC-Bayern-Manager Uli Hoeneß ein.

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