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Handelskonzern Bünting will Lohn teilweise in Einkaufsgutscheinen zahlen

Es gibt unterschiedliche Wege, mit denen Firmen versuchen, Personalkosten zu senken. Ein Handelskonzern aus Ostfriesland greift nun tief in die Trickkiste: Teile der Löhne sollen als Einkaufsgutscheine ausgezahlt werden.
28.03.2017 Update: 28.03.2017 - 18:20 Uhr Kommentieren
Der ostfriesische Konzern will Teile des Lohns seiner Mitarbeiter künftig in Einkaufsgutscheinen bezahlen. Quelle: Bünting
Bünting

Der ostfriesische Konzern will Teile des Lohns seiner Mitarbeiter künftig in Einkaufsgutscheinen bezahlen.

(Foto: Bünting)

Leer Die ostfriesische Unternehmensgruppe Bünting will ihre 5.700 Vollzeitbeschäftigten künftig teilweise in Einkaufsgutscheinen bezahlen. Bis zu fünf Prozent des Lohnes der Mitarbeiter sollten über Einkaufsgutscheine der Unternehmensgruppe ausbezahlt werden, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Der Schritt sei möglich, da das Unternehmen nicht von einem Tarifvertrag gebunden sei, sagte ein Sprecher. Zuvor hatten „Ostfriesen-Zeitung“ und „Nordwest-Zeitung“ darüber berichtet.

Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, fordert das Unternehmen zudem eine Stunde freiwillige unbezahlte Mehrarbeit pro Woche von den Vollzeitbeschäftigten und will 70 Stellen in der Verwaltung abbauen. Im Gegenzug garantiert es eine moderate Lohnerhöhung in den nächsten drei Jahren.

Gilt Kündigungsschutz auch für Haushaltshilfen?
Profifußball
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Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sollen entscheiden, ob Fußballvereine ihren Profis weiterhin befristete Verträge geben können. Anlass für die brisante Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem früheren Torwart Heinz Müller.

Quelle: dpa

(Foto: dpa)
Heinz Müller
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Müller hatte 2014 nach Ablauf eines Zweijahresvertrages auf eine „Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis“ geklagt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ließ befristete Verträge wegen der „Eigenart der Arbeitsleistung“ von Profifußballern zu, machte aber den Weg für eine Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) frei. Der Fall könnte im vierten Quartal verhandelt werden, sagt ein BAG-Sprecher.

(Foto: dpa)
Mindestlohn
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Mehr als zwei Jahre nach der Mindestlohneinführung landen weitere Streitfälle in Erfurt, bei denen es um Detailfragen geht. Was können Arbeitgeber anrechnen, um auf die aktuelle Lohnuntergrenze von 8,84 Euro pro Stunde zu kommen, lautet häufig die Frage. Unter anderem soll es um eine Treueprämie gehen. Ein Grundsatzurteil zum Mindestlohn hatte das Bundesarbeitsgericht bereits 2016 gefällt.

(Foto: dpa)
Präzedenzfall
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Zur Enttäuschung vieler Geringverdiener können danach Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer darauf einen Rechtsanspruch hat und die Zahlungen monatlich erfolgen. Das gilt allerdings nicht für Zahlungen, die einen bestimmten Zweck erfüllen sollen wie Nachtarbeitszuschläge. Der Präzedenzfall zum Mindestlohn kam aus Brandenburg an der Havel.

(Foto: dpa)
Angestellte im Haushalt
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Voraussichtlich Anfang März beschäftigen sich die Bundesarbeitsrichter mit der Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz auch für Angestellte in privaten Haushalten gilt.

(Foto: dpa)
Abgewiesen
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Es geht um die Kündigungsschutzklage einer ehemaligen Servicekraft aus Nordrhein-Westfalen. In dem Haushalt, in dem sie gearbeitet hat, sollen dauerhaft 15 Arbeitnehmer angestellt gewesen sein. Die Vorinstanzen hatten die Klage der Frau abgewiesen.

(Foto: dpa)
Streikrecht
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2016 sorgten die Erfurter Richter mit einer Streikrechtsentscheidung für einen Paukenschlag. Erstmals wurde eine Gewerkschaft zu Schadenersatz für die Folgen eines Streiks verurteilt. Es traf die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), der die Richter einen Verstoß gegen die Friedenspflicht bei einem mehrtägigen Arbeitskampf am Frankfurter Flughafen anlasteten.

(Foto: dpa)

Bünting ist mit insgesamt mehr als 14.000 Mitarbeitern und 800 Auszubildenden einer der größten Arbeitgeber in der Region, der größte Teil davon arbeitet allerdings in Teilzeit. Zur Unternehmensgruppe gehören unter anderen ein Teehandelshaus sowie Famila- und Combi-Märkte.

Die Mehrarbeit betreffe nur Vollzeitstellen und sei freiwillig, sagte der Unternehmenssprecher. Wenn Mitarbeiter nicht zustimmten, müsse über andere Optionen nachgedacht werden. Zum Zukunftskonzept gehörten neben der Senkung der Personalkosten auch eine Verschlankung in der Verwaltung und die Konzentration auf den Lebensmittelhandel.

Bei der Gewerkschaft Verdi stießen die Maßnahmen auf Kritik. Der Lohnverzicht sei eine dauerhafte Verschlechterung, sagte Verdi-Sprecher David Matrai in Hannover. Das Unternehmen koppele sich damit zunehmend vom Lohnniveau in der Fläche ab.

  • dpa
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