Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Mittelstand Die Bonpflicht sorgt für einen Innovationsschub im Handel

Immer mehr Unternehmen entdecken, dass es digitale Alternativen zum Papierbeleg gibt. Start-ups schieben die mittelständisch geprägte Branche an.
27.01.2020 - 04:00 Uhr 9 Kommentare
Die Bonpflicht sorgt für einen Innovationsschub im Handel Quelle: dpa
Dresdner Bäcker mit Kassenbons

Immer mehr Mittelständler suchen nach technischen Lösungen, durch die sich das Drucken von Kassenbons vermeiden lässt.

(Foto: dpa)

Hamm, Düsseldorf Kassenzettel an Wäscheleinen, Kassenzettel als Haufen in gut einsehbaren Schaufenstern, Kassenzettel als sich durch den Raum schlängelnde Kette: In den sozialen Medien häufen sich seit dem Jahreswechsel die Bilder, mit denen gegen die seit Jahresbeginn geltende „Bonpflicht“ protestiert werden soll.

An vorderster Front finden sich vor allem Bäcker, die nun gezwungen sind, auch Centbeträge zu quittieren. Beliebt ist es deshalb unter Händlern auch, in den Filialen Schilder aufzustellen, auf denen die Kunden aufgefordert werden, die Kassenbons zu sammeln und beim örtlichen Finanzamt in den Briefkasten zu werfen.

Lesen Sie auch:

Der Protest ist medienwirksam und findet viel Applaus auch bei den Kunden. Die Händler bringt das aber nicht wirklich weiter. Deshalb suchen nun immer mehr Mittelständler nach technischen Lösungen, durch die sich das Drucken von Kassenbons vermeiden lässt. Und viele von ihnen erzielen auf diese Weise einen Innovationsgewinn, der ihnen auf Dauer einen Vorsprung vor der Konkurrenz bieten kann.

So etwa die Bäckerei Dördelmann aus dem westfälischen Hamm. Philipp Dördelmann, Geschäftsführer in vierter Generation in dem Familienbetrieb, hielt sich nicht lange mit Klagen auf, sondern führte kurzerhand den elektronischen Kassenbon in den eigenen Filialen ein.

Das System ist simpel: Statt den Kassenbon auszudrucken, wird auf einem Display nach dem Kauf ein QR-Code angezeigt. Jeder Kunde kann die Kamera seines Smartphones darauf richten und bezieht auf diese Weise eine digitale Ausgabe seiner Quittung. Der Clou dabei: Selbst wenn der Kunde den Code nicht abscannt, ist der Bäcker nicht mehr verpflichtet, den Bon auszudrucken. „Für uns stellt das eine Vereinfachung dar“, freut sich Unternehmer Dördelmann.

Und dafür war er auch bereit, rund 2500 Euro in die entsprechende Softwarelösung des Start-ups Simply POS zu investieren. Denn der Verzicht auf den Ausdruck spart im Gegenzug bares Geld. Dördelmann rechnet vor: Bei etwa 120.000 Kunden und einer durchschnittlichen Bonlänge von 20 Zentimetern müssten seine 14 Filialen jeden Monat 24 Kilometer Bons drucken. Die Kosten dafür beziffert er auf jährlich rund 3300 Euro. Dieses Geld steckt er stattdessen in neue Technik.

Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug

Auf die gleiche Methode setzt die mittelständische Bäckereikette Merzenich mit rund 50 Filialen im Raum Köln. Auch sie hat die Gesetzesänderung genutzt, um gleich ihre Kassensysteme zu modernisieren. So kann dort jetzt nicht nur der elektronische Bon per QR-Code abgelesen werden. Das Unternehmen hat zugleich die Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung mittels Girocard oder Kreditkarte eingeführt.

Noch sind die beiden Mittelständler Pioniere, erst wenige Händler setzen auf solche Systeme. Dabei war lange absehbar, dass Handlungsbedarf besteht. Die neue „Verordnung zu Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“, wie die Kassensicherungsverordnung offiziell heißt, wurde bereits am 1. Juni 2017 im Bundestag verabschiedet.

Einen Monat später stimmte auch der Bundestag zu. Und seitdem war allen Händlern bekannt, dass sie ab dem 1. Januar 2020 bei jedem Verkauf einen Beleg ausstellen müssen.

Hintergrund ist, dass dem Staat jedes Jahr durch nicht gezahlte Umsatzsteuer ein Schaden in Milliardenhöhe entsteht. Das neue Gesetz soll das eindämmen – unter anderem durch die Pflicht, für jeden Verkauf einen Beleg auszustellen. Das Gesetz schreibt aber keinen Papierbon vor. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch ein elektronischer Beleg ausgegeben werden darf.

So hatten die Händler zweieinhalb Jahre Zeit, in ihren Geschäften eine praktikablere und auch umweltfreundlichere Lösung einzuführen als das heute in der Regel übliche Ausdrucken eines Thermobons, der im Grunde nur als Sondermüll entsorgt werden darf. Doch viele Mittelständler warteten erst mal ab. „Viele waren davon überzeugt, dass es noch kurz vor Inkrafttreten Ausnahmeregelungen geben würde“, sagt ein Brancheninsider. Aber die Hoffnung trog.

Eine der wenigen Handelsketten, die rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Verordnung ihren Kunden die Möglichkeit des E-Bons anbot, ist Rewe. Schon im Dezember führte das Unternehmen eine technische Lösung ein, die auf dem Payback-System basiert. Kunden, die Mitglied des Bonusprogramms sind und ein Rewe-Kundenkonto eingerichtet haben, können sich den Beleg als E-Mail schicken lassen. Dadurch entfällt der Ausdruck auf Papier.

Viele Start-ups setzen auf E-Bons

Für Rewe hat das den Vorteil, dass das Unternehmen auf diese Weise Kundendaten gewinnt. Der Käufer wiederum kann seine Belege über sein Konto chronologisch geordnet aufrufen, kein Bon geht verloren.
Der Nachteil: Rewe erreicht mit dieser Lösung nur einen Bruchteil der Kunden.

Denn bei Weitem nicht alle haben eine Payback-Karte. Und viele sind aus Datenschutzgründen nicht bereit, dem Händler ihre E-Mail-Adresse zu geben. Und all den Kunden, die nicht an diesem System teilnehmen, muss Rewe weiterhin einen Bon aus Papier ausdrucken.

Genau da setzen einige Start-ups wie Simply POS an, die E-Bon-Lösungen für den Handel anbieten. Bei deren Technologie müssen die Kunden keine Daten preisgeben. Es reicht in der Regel, den QR-Code mit der Handykamera abzufotografieren.

Ein ähnliches Verfahren bietet der TV-Koch und Unternehmer Ludwig Heer. „Wir wollten mit großer Absicht eine Lösung schaffen, bei der kein Kunde zu einer App gezwungen wird“, sagt der Gastronom. Stattdessen stellt er mit seinem Unternehmen Greenbill dem Händler ein Gerät zur Verfügung, das sich für das Kassensystem als virtueller Drucker ausgibt.

Statt des Papiers wird dann ein QR-Code ausgegeben – oder auf Wunsch des Kunden eine Quittung per E-Mail. „Gerade hat uns die Belegpflicht sehr in die Karten gespielt“, sagt Heer, der die Lösung bereits vor knapp zwei Jahren zu entwickeln begann. „Deshalb bekommen wir sehr viele Anfragen.“

Für Händler und Gastronomiebetriebe gibt es eine große Vielfalt an technischen Möglichkeiten, den Ausdruck von Papierbons zu vermeiden. Quelle: A&G
Admin-App

Für Händler und Gastronomiebetriebe gibt es eine große Vielfalt an technischen Möglichkeiten, den Ausdruck von Papierbons zu vermeiden.

(Foto: A&G)

Andere Start-ups setzen ganz bewusst auf Apps, weil sie so dem Händler wie dem Kunden noch weitere Zusatzanwendungen bieten können. Die Gründer von Epap aus Hannover beispielsweise stellen die App und ihre Funktionen in den Vordergrund. „Unser Alleinstellungsmerkmal ist die App als Kernprodukt“, erklärt Sebastian Berger, Datenspezialist bei dem Unternehmen „Wir wollen dem Nutzer viele Mehrwerte bieten, etwa über die Auswertungsfunktion oder das digitale Haushaltsbuch.“ Dieses werte durch den Zugriff auf die Kassenbons das Kaufverhalten aus.

Eine ähnliche Ausgabenübersicht erstellt auch die in Regensburg programmierte App Anybill. Anders als bei einigen Wettbewerbern soll Anybill künftig nicht nur als digitales Protokoll dienen, sondern den Entwicklern zufolge ebenso als Zahlungsmittel fungieren.

Auch Naomi Jaguttis, Gründerin des Böblinger Start-ups Bill.Less, bezeichnet eine App-Lösung als naheliegend. „Das Erste, woran wir denken, ist eine App – einfach, weil die immer auf dem Smartphone dabei ist. Es ist die einfachste Lösung.“ Bill.Less baut darauf, dass die App Kunden und stationäre Händler aneinanderbindet. So könne der Verkäufer dem Endverbraucher Vorteile, etwa spezielle Rabatte anbieten, die nur über die Bill.Less-App laufen.

Ähnliche Wege zur Kundenbindung strebt das Start-up Wunderbon aus Düsseldorf an, das sich nicht nur als Partner für große Ketten, sondern ausdrücklich auch für kleine Mittelständler mit wenigen Filialen sieht. „Standardmäßig werden alle Nutzerdaten pseudonymisiert mit unseren Partnern geteilt“, betont Gründer Tobias Holz. So will er den Datenschutzbedenken gleich vorbeugen. Der Kunde könne darüber hinaus jedoch aktiv wählen, ob er die so ermöglichten personalisierten Angebote wünscht oder eben seine Daten dem Händler gar nicht erst mitteilt.

Große Vielfalt an technischen Möglichkeiten

Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist bei der Kassenbon-App Admin dagegen kategorisch ausgeschlossen. „Admin ist einfach eine Plattform für Menschen, die digitale Kassenzettel brauchen – mehr nicht“, sagt Amir Karimi, Geschäftsführer des Unternehmens A&G, das Admin entwickelt hat. Schnörkellos sei seine App. „Kassenzettel digital bekommen, so einfach wie möglich, so schnell wie möglich“, sei die Devise.

Für Händler und Gastronomiebetriebe gibt es so eine große Vielfalt an technischen Möglichkeiten, den Ausdruck von Papierbons zu vermeiden. Und für viele kleinere Unternehmen ist der elektronische Bon ein erster Einstieg in die digitale Welt, dem weitere Schritte folgen dürften. Die Bonpflicht, eigentlich nur als Instrument für die Vermeidung von Steuerhinterziehung gedacht, könnte damit zur Initialzündung für Innovation im Handel werden.

Die Kehrseite: Der Markt für digitale Quittungen steuert mit seiner großen Zahl von Anbietern auf einen Archipel untereinander inkompatibler Apps und Insellösungen zu.

Kunden gefällt das Studien zufolge gar nicht. So hat eine Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH ergeben, dass die Verbraucher im Schnitt weniger als zwei verschiedene Händler-Apps für das Onlineshopping nutzen. „Kunden möchten weder das Portemonnaie voller Kundenkarten, noch zahlreiche unterschiedliche Shopping-Apps auf ihrem Handy“, sagt Eva Stüber vom IFH. Eine Erkenntnis, die wohl analog für E-Bon-Apps gelten dürfte.

Für Händler heißt das: E-Bon-Lösungen sollten für den Kunden so simpel wie möglich sein. Denn sonst lässt er sich doch wieder einen Papierbon ausdrucken – und lässt ihn dann im Geschäft liegen.

Mehr: Die Händler hatten genügend Zeit, um sich auf das neue Gesetz einzustellen. Jetzt lamentieren sie, statt zu handeln. Dabei wären viele Probleme vermeidbar gewesen.

Startseite
Mehr zu: Mittelstand - Die Bonpflicht sorgt für einen Innovationsschub im Handel
9 Kommentare zu "Mittelstand: Die Bonpflicht sorgt für einen Innovationsschub im Handel"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Tja, was soll man dazu sagen. Die Kleinen hängt man die Großen lässt man laufen. Jetzt werden alle Kleinunternehmer unter Generalverdacht gestellt und sogar kriminalisiert. Aber die Großen die ihre hinterzogenen Milionen und Millarden auf irgendwelchen Inseln in Briefkastefirmen verstecken werden nicht belangt ? Oder die vielen millionen Steuergelder die von Politikern in was weiß ich was für nutzlose Projekte verschwendet werden die tieht nimand zur Rechenschaft, ?
    Schöne Dank auch.

  • Ich fasse nicht so etwas zu lesen. Hätte nicht die regierung auf die selbe Idee kommen können. Und das nennt man hier einen Innovationsschub. Es wird wie üblich nur dem kleinsten Teil au die Finger geschaut. die Menschen die Milliarden rauben werden nie vergleichbar bestraft. und jetzt wird Papiervershwendung mit Innovationsschub rechtfertigt.
    Der kleine Betrieb müsste sich für diese inovation was leisten können.

  • Es ist gut, dass die Politik hier gegen Steuerhinterziehung vorgeht. Verursacht doch der Einzelhandel laut Schätzungen des Bundesfinanzministeriums der Allegemeinheit einen (Steuer-)Schaden, der weit über dem liegt, was CumEx zu verantworten hat.

    Dass sich dort wo ordnungsgemäße Buchführung plötzlich unvermeidbar wird, auch entsprechende innovattive Lösungsmöglichkeiten entwickeln hat man seinerzeit bei der Entwicklung der Registrierkassen durch Anker bereits feststellen können.

    Der heutige Innovationsschub wird nicht weniger belebend und begrüßenswert sein. So entstehen Wirtschaftswachstum und Steuerehrlichkeit quasi Hand in Hand.

  • Gilt für Google jetzt auch die Bonpflicht? Oder wie und wo bezahlen die ihre Steuern?

  • Sehe ich auuch so. Bargeld abschaffen, dann erledigt sich alles von selbst. Nur wohin dann mit den großen schwarzen Scheinen, denken sich die Verantwortlichen aus Politik u. Wirtschaft.

  • Durch die Bonpflicht kommt endlich Bewegung in die Digitalisierung.
    Ich habe noch nie verstanden warum ich Digital bezahlen kann aber die Quittung ausgedruckt bekomme.
    Noch besser ist es wenn die Bons auch gleich in die Buchhaltung eingebucht werden.
    Das wäre Innovativ.
    Aber wenn andere schon machen, schlafen die Deutschen schön weiter vor sich hin.
    Ein Wunder das wir nicht noch mit Kutschen unterwegs sind. Denn früher war ja alles besser.

  • Willkommen im Rechtsstaat, jeder Steuerzahler sollte froh sein wenn der Staat Maßnahmen ergreift um Missbrauch einzudämmen. Dabei ist selten etwas perfekt, wie auch? Aber klar ist doch dass fast jede Form von Regulierung auch etwas mit Technik und Organisation zu tun hat. Und wer sagt eigentlich dass Bons immer gedruckt und auf Thermopapier sein müssen? Übrigens, in Italien sind Kunden schon seit vielen Jahren verpflichtet den Kassenbon im Umkreis des Geschäfts bei sich zu haben, sonst gibts Strafe (für den Kunden) und das gilt auch für den auch beim 1€ Espresso.

  • Ein Kassenbon bringt mir als Kunde im Lebensmittelmarkt oder beim Bäcker i.d.R. garnichts. Wieso also soll ich mir dafür auch noch mein Handy mit zusätzlichen Apps verseuchen?

    Und die Schwarzen Schafe geben nach wie vor einfach nichts in die Kasse ein oder haben gar 2 Kassen. Von daher kann ich den Vorteil nicht erkennen!?

    Viel mehr kann der Staat übrigens bei den "Großen" Steuerflüchtlingen holen, die durch ihre Tricks die Allgemeinheit um mehrere Milliarden Euros bringt. Doch das wird oft sogar im Voraus durch Fiananzämter abgesegnet.

  • Es ist lächerlich, hier von "Innovation" zu reden. OHNE Bonpflicht, also eine staatliche ZWANGSmaßnahme, gäbe es schlicht und ergreifend keine Nachfrage nach solchen Produkten!
    WIRTSCHAFTEN bedeutet nichts anderes, als Entscheidungen über (in Bezug zu den individuellen menschlichen Zielen) knappe Güter zu treffen!! Und ohne diese verheerende Bonpflicht würde der Markt eben NICHT in solche Produkte investieren, da er andere Produkte, für die knappe Güter eingesetzt werden müssen, als viel wichtiger / dringlicher erachten würde!!

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%