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Energiewende Schlappe für Windbranche: EuGH bestärkt Vogelschutz

Auch künftig können Windparks zum Schutz einzelner Tiere verhindert werden. Die Windbranche fürchtet weitere Verzögerungen bei der Energiewende.
04.03.2021 - 16:11 Uhr 2 Kommentare
Kollisionen mit Windräder enden für Vögel häufig tödlich. Gegner neuer Windparks nutzen das regelmäßig für Klagen. Quelle: dpa
Kraniche vor Windrad

Kollisionen mit Windräder enden für Vögel häufig tödlich. Gegner neuer Windparks nutzen das regelmäßig für Klagen.

(Foto: dpa)

Berlin, Düsseldorf Für den Rotmilan ist die Energiewende eine ernste Gefahr. Die Kollision mit einem Windrad ist für den Greifvogel eine immer häufigere Todesursache.

Für Bürgerinitiativen, die Windräder in ihrer Nachbarschaft verhindern wollen, sind Vögel wie der Rotmilan deshalb ein gutes Argument, um mit Verweis auf den Vogelschutz gegen solche Projekte zu klagen. Und einen Windpark zu bauen wird immer schwieriger.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestärkte am Donnerstag den Vogelschutz bei Bauprojekten und folgte damit überraschend nicht der Empfehlung der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott. 

Die hatte vorgeschlagen, den Schutz des einzelnen betroffenen Vogels, dessen Flugroute oder Nistplatz beeinträchtigt wird und der bislang auch in Deutschland im Mittelpunkt der Rechtsprechung stand, nicht mehr in den Fokus zu nehmen. Sondern danach zu entscheiden, ob die Population der Vogelart insgesamt gefährdet ist. Nun bleibt alles beim Alten. 

„Es gibt keine Erleichterungen für die zukünftige Genehmigungspraxis. Nach wie vor muss jedes Individuum in den Blick genommen werden, und es genügt nicht, dass die Population erhalten bleibt“, erklärt Johannes Schulte, Experte für Umwelt- und Planungsrecht bei der Ruhrgebietskanzlei Kümmerlein. Für Umweltschützer und Bürgerinitiativen ist das eine gute Nachricht – für die Windbranche ein Rückschlag.  

Denn die zunehmende Klageflut hat die Realisierungszeiten von Windparks hierzulande in die Höhe getrieben. Von der Planung bis zur Inbetriebnahme können mittlerweile drei bis fünf Jahre vergehen. Auch das ist ein Grund für den nur noch langsam vorangehenden Ausbau der Windkraft in Deutschland. 

Zwar wurde mit 1431 Megawatt (420 Anlagen) wieder mehr Windenergie neu installiert als 2019. Es reicht aber das dritte Jahr in Folge nicht, um die von der Bundesregierung gesetzte Zielmarke von 2800 Megawatt (MW) zu erreichen.

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Über 1000 Bürgerinitiativen in ganz Deutschland engagieren sich mittlerweile gegen den Bau neuer Anlagen – auch vor Gericht. 

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für die nötigen Genehmigungen hat sich im Laufe der vergangenen Jahre so fast verdreifacht, auf inzwischen 700 bis 800 Tage. Naturschutzverbände und Bürger klagen immer häufiger, selbst wenn die Baugenehmigung und zahlreiche Gutachten zu Natur- und Artenschutz schon vorliegen. 

Aber nicht nur Energieprojekte waren in der Vergangenheit betroffen. Vor gut einem Jahr wurde beispielsweise Tesla die Waldrodung für das Werk in Grünheide mit Verweis auf den Vogelschutz zeitweilig gerichtlich untersagt. Im November 2020 klagten Umweltverbände gegen die Baugenehmigung für ein neues Amazon-Verteilzentrum im hessischen Echzell. Auch sie beriefen sich auf den Vogelschutz. Die Bauarbeiten wurden monatelang ausgesetzt.

Deutsche Windbranche enttäuscht

Eigentlich war die Erwartung groß, dass das EuGH die Klagerechte eingrenzt und die Situation entschärft. Dass es jetzt anders kam, als die Windbranche gehofft hatte, liegt an der Gesetzgebung in Schweden. Dort wird um eine Genehmigung zur Abholzung eines Waldes gestritten, in dem auch geschützte Vögel leben.

Ein schwedisches Gericht hatte die entsprechende Frage zum Vogelschutz zur Klärung an das europäische Gericht überwiesen. Weil Schweden seine Vögel aber gar nicht über die Vogelschutzrichtlinie schützt, so wie es in Deutschland geregelt ist, sondern über die deutlich strengere Flora-, Fauna- und Habitatrichtlinie, ändere sich für die deutsche Gesetzgebung merklich nichts. Ansonsten gilt: Die Entscheidungen des EuGH müssen von deutschen Gerichten beachtet werden. Das europäische Recht hat Vorrang gegenüber dem nationalen Recht.

Die deutsche Windindustrie zumindest zeigt sich enttäuscht. „Das Urteil hilft uns als Branche nicht weiter“, sagte Wolfram Axthelm Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE) dem Handelsblatt. Es bleibe die Herausforderung bestehen, zwischen dem Schutz des Individuums und dem Schutz der Population abzuwägen. Der Ball liege nun beim Gesetzgeber in Deutschland. „Die Umweltministerkonferenz hat das Thema aufgegriffen und muss nun möglichst schnell zu Ergebnissen kommen“, sagte Axthelm.

Besonders für die Planer und Betreiber von Windparks haben die geltenden Bestimmungen massive Auswirkungen. Der Bau eines Windparks dauere inzwischen bis zu sechs Jahre, in Einzelfällen auch länger, sagt Markus Lesser, Chef des Windparkprojektierers PNE. „Aktuell stellt der individuelle Artenschutz in jedem Genehmigungsverfahren eine große Hürde dar“, so Lesser. Dabei müsse viel mehr gemeinsam nach Lösungen gesucht werden, „um Artenschutz und Windenergie unter einen Hut zu bekommen“, fordert Lesser.

Der Rotmilan steht zwar nicht auf der Roten Liste gefährdeter Arten, muss in Deutschland aber, wie alle Greifvogelarten, besonders geschützt werden. Quelle: dpa
Rotmilan

Der Rotmilan steht zwar nicht auf der Roten Liste gefährdeter Arten, muss in Deutschland aber, wie alle Greifvogelarten, besonders geschützt werden.

(Foto: dpa)

Der Naturschutzverband NABU begrüßte hingegen das Urteil. Es folge der bisherigen Linie des EuGH und vermeide „die Entstehung von neuer Rechtsunsicherheit bezüglich der Gültigkeit des EU-Artenschutzrechts bei Vögeln, die entstanden wäre, wenn das Gericht dem Schlussantrag der Generalanwältin gefolgt wäre“, sagte Lars Lachmann, Leiter Ornithologie und Vogelschutz beim NABU, dem Handelsblatt. 

Mit dem Urteil werde die in Deutschland derzeit übliche Interpretation der geltenden Vorschriften bestätigt, auch in Bezug auf Windenergie, sagte Lachmann. Es müsse weiterhin für jede Vogelart geprüft werden, ob es für Individuen einer Art ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gebe.

Viele Projekte wurden aber auch schon beklagt, weil die Lebensräume von gefährdeten Eidechsenarten oder Fröschen bedroht waren. „Der Vogelschutz umfasst nicht nur gefährdete Tierarten, sondern auch nicht gefährdete ,Allerweltsarten‘“, wie Schulte erklärt. 

Es muss also noch nicht mal ein Rotmilan sein, der als Greifvogel in Deutschland ohnehin besonders geschützt werden muss. „Deshalb ist er bislang auch für Projekte besonders kritisch.“ 

Ein Vorschlag seitens der Umweltschützer ist dann oft die tageweise oder saisonale Abschaltung von Windrädern. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster Anfang März zwar die Klage gegen ein Windrad im Hochsauerlandkreis abgewiesen. „Dafür wird diese Anlage aber an acht Monaten im Jahr zum Schutz eines Rotmilans tagsüber und fast über den gleichen Zeitraum bis nachts zum Schutz der Fledermäuse abgeschaltet“, berichtet der Windparkbetreiber WPD. 

„Wir müssen dringend vom kleinteiligen Individuen- zum übergeordneten Populationsschutz kommen“, fordert deswegen WPD-Vorstand Hartmut Brösamle. Denn wenn die Begrenzung des Temperaturanstiegs nicht gelinge, „werden viele Vogelarten definitiv aussterben“.

Mehr: Das Problem mit der Windkraft sind die Bürger

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2 Kommentare zu "Energiewende: Schlappe für Windbranche: EuGH bestärkt Vogelschutz"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Sehr geehrter Herr Hans Bajohr,
    Ihre "abwegige Kopfgeburt" (von mir synonym genutzt für Ihren sog. "Kommentar") ist in einem Punkt logisch falsch, Sie schreiben:
    "Selbst in Berlin weiß mittlerweile jeder daß dieser Schwachsinn gescheitert ist, nur die deutsche Bürokratie und die grünen Verbotsideologen wollen es nicht wahrhaben." Tatsächlich gibt es auch in Berlin "deutsche Bürokratie", und wenn diese es nicht wahrhaben wolle, würde es nicht jeder in Berlin wissen, und umgekehrt: Wenn es jeder in Berlin wissen würde, dann ja auch der Teil der "deutschen Bürokratie", die in Berlin ist. Diese Ihre Aussage ist also logisch falsch!

  • Gut so! Auch wenn die lokalen Politiker ohne Rücksicht auf Verluste weiterhin "politische Entscheidungen" zugunsten dieser absolut überflüssigen Dinger fällen, gibt es somit wenigstens einen kleinen Hebel für Gegenentscheidungen. (...)

    (...) Beitrag von der Redaktion editiert. Bitte bleiben Sie sachlich.

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