Das Wichtigste auf einen Blick
- Das DFSI betrachtet im Test 32 Tarife. Alle Anbieter erstatten auch bei Infektion mit dem Coronavirus – einige davon sogar bei Reisen in ein Risikogebiet
- Sehr gute Tarife gibt es für Singles bereits ab acht Euro. Die Vertragsunterlagen sind innerhalb weniger Minuten ausgefüllt und die Leistungen sofort wirksam.
- Vier Tarife haben die bestmögliche Bewertung „exzellent“ erhalten, 14 mit „sehr gut“ abgeschnitten: darunter Allianz, DKV & Europ Assistance.
Ein gebrochenes Bein nach einem Skiunfall, eine Verbrennung durch einen Quallenstich oder eine Infektion mit dem Coronavirus: Der Urlaub kann schnell im Krankenhaus enden. Um nicht auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben, sollte man vorab eine Auslandsreisekrankenversicherungen abschließen.
Sie kommt für die Kosten auf. Sehr gute Tarife gibt es für Singles bereits ab acht Euro. Die Vertragsunterlagen sind innerhalb weniger Minuten ausgefüllt und die Leistungen sofort wirksam.
Wann benötige ich eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur den Regelsatz, der Patienten bei einer Behandlung in Deutschland zusteht – selbst, wenn die Gesundheitskosten im Urlaubsland viel teurer sind.
Außerdem beschränkt sich der Schutz auf bestimmte Länder. Dazu zählen:
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
- die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz).
- Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Risikogruppen kann Versicherungsschutz verwehrt bleiben
Außerhalb dieser Länder übernimmt die Krankenversicherung die Behandlungskosten nur, wenn der Patient nachweisen kann, dass ihm der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung verwehrt geblieben ist – zum Beispiel, weil er schon betagt ist oder Vorerkrankungen hat.
Ein entsprechender Nachweis muss der Krankenkasse vor Antritt der Reise vorliegen.
Versicherungsnachweis oft Pflicht
Bevor Deutsche im Ausland behandelt werden, müssen sie die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card – EHIC) vorlegen. Sie ist meist auf die Rückseite der normalen Krankenkassenkarte aufgedruckt.
In Bosnien und Herzegowina, Tunesien und der Türkei braucht man eine spezielle Bescheinigung der Krankenkasse.
Die private Krankenversicherung
Personen, die privat krankenversichert sind, genießen einen weltweiten Schutz, der allerdings meist auf Aufenthalte von einem Monat begrenzt ist.
Rücktransporte nach Deutschland sind auch hier fast immer ausgeschlossen. Deswegen lohnt es sich im Zweifel eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Übrigens: Versicherungsunternehmen verwenden die Begriffe Auslandskrankenversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung und Reisekrankenversicherung oft synonym. Davon sollten sich Kunden nicht verunsichern lassen.
Ungeahnter Versicherungsschutz
Wer Mitglied eines Automobilclubs ist oder eine Kreditkarte besitzt, ist auf Auslandsreisen womöglich schon krankenversichert. Hier ist der Schutz oft kostenlos dabei – meist allerdings nur eingeschränkt.
Im Zweifel kann es ratsam sein, eine Doppelversicherung abzuschließen.
Tipp: Alte Verträge decken oft nicht alle notwendigen Leistungen ab. Neue Policen sind meist umfangreicher und warten mit besseren Konditionen auf. Vergleichen lohnt sich.
Was leistet die Auslandsreisekrankenversicherung?
Grundsätzlich übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung alle Rechnungen, die im Rahmen einer akuten und unabsehbaren Krankheit im Ausland entstehen.
Im Schutz inbegriffen ist die volle ambulante sowie stationäre Behandlung, notwendige Medikamente und sonstige Methoden, die den Heilungsprozess beschleunigen. Patienten haben die Möglichkeit, einen Arzt ihrer Wahl aufzusuchen, auch wenn einige Versicherer hier Ausnahmen machen.
Welche Ausschlüsse gibt es?
Wer wegen eines chronischen Leidens oder Beschwerden, die absehbar sind, im Ausland zum Arzt geht, bleibt auf den Kosten sitzen. Auch Routineuntersuchungen sind vom Schutz ausgenommen.
Einige Policen übernehmen teure Zahnbehandlungen, andere nicht. Im Zweifel sollten Patienten vor Reiseantritt ihre Versicherung darauf ansprechen. Bei kulanten Unternehmen können individuelle Vereinbarungen greifen.
Vorsicht: Sportliche Aktivitäten sind nicht immer im Schutz enthalten. Wer einen Skiurlaub oder Tauchtrip plant, sollte sich vor der Reise absichern.
Welche Kriterien sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung erfüllen?
Entscheidend ist die Reisedauer. Viele Tarife beschränken den Schutz auf einen Zeitraum zwischen sechs und zehn Wochen. Aber: Versicherte können innerhalb eines Jahres meist beliebig oft davon Gebrauch machen.
Im Unterschied zu einem Jahrestarif gibt es auch Policen, die Versicherte nur für eine einzelne Reise schützen. Das lohnt sich häufig bei größeren Reisegruppen, die sich gemeinsam versichern.
Ist ein Heimataufenthalt geplant?
Für längere Reisen gibt es spezielle Auslandskrankenversicherungen. Sie sollten vorübergehende Aufenthalte in der Heimat mitversichern – vor allem, wenn der Kunde seine eigentliche Krankenversicherung gekündigt hat.
Verlängerung des Auslandsaufenthalts
Wird man im Urlaub krank und muss deshalb länger im Ausland bleiben, kommt die Versicherung meistens auch dafür auf. Dieser Zusatz sollte in den Tarifbedingungen unbedingt vorhanden sein.
Reiseziel
Einige Versicherungen schließen die USA und Kanada als Reiseziel aus.
Das liegt daran, dass es dort keine Gebührenordnung für Behandlungen gibt.
Ein Beispiel: Eine routinemäßige Blinddarmoperation kann bis zu 100.000 US-Dollar kosten.
Wer Urlaub in Nordamerika machen will, sollte darauf achten, dass diese Länder explizit im Versicherungsschutz enthalten sind. Geht die Reise woanders hin, lohnt es sich, die USA und Kanada aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Dann sind die Kosten geringer.
Hinweis: Neben privaten Reisen sollten auch Geschäftsreisen oder Bildungsreisen ins Ausland versichert sein.
Kostendeckung
Ein guter Tarif sollte möglichst alle Kosten abdecken. Kritisch sind psychische Erkrankungen, Sportverletzungen, Komplikationen während der Schwangerschaft, Frühgeburten, teure Zahnbehandlungen und Vorerkrankungen, die dem Versicherten bereits vor Beginn der Reise zu schaffen gemacht haben.
Personen mit individuellen Risiken sollten im Zweifel mit der Versicherung über den Schutz sprechen.
Beistand für die Familie
Familien sollten darauf achten, dass ihr Tarif die sogenannte Leistung „Rooming-in“ einschließt. So können Eltern im Ernstfall bei ihren Kindern im Krankenhaus übernachten, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen.
Rücktransporte und Bergungen
Medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland und Bergungen aus schwer erreichbaren Gebieten sollten unbedingt mitversichert sein.
Am besten übernimmt die Versicherung auch die Kosten für Ambulanzflüge, die sinnvoll und vertretbar sind – mindestens bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen.
Auslandsreisekrankenversicherungen im Vergleich
Unabhängige Versicherungsexperten vom Deutschen Finanz-Service Institut DFSI haben 32 Tarife von Auslandsreisekrankenversicherungen getestet.
Alle bieten einen weltweiten Schutz und verzichten auf eine Selbstbeteiligung.
Unternehmen | Max. Dauer je Reise | Kosten- erstattung amb. & stat. Behandlung | Zahnärztliche Behandlung | Bergungskosten bis.. | Note |
---|---|---|---|---|---|
Allianz MeineGesundeReise | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 15.000 € | Exzellent |
DKV Tarif RD | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 10.000 € | Exzellent |
ERGO Tarif RD | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 10.000 € | Exzellent |
Europ Assistance Jahresschutz | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 2.500 € | Exzellent |
Barmenia Travel+ | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 5.000 € | Sehr Gut |
vigo grün versichert | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 10.000 € | Sehr Gut |
Union AKD-16 | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 2.500 € | Sehr Gut |
Würzburger TravelSecure-AR | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 5.000 € | Sehr Gut |
ADAC Basis | 63 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 10.000 € | Sehr Gut |
HanseMerkur TARIF VB-KV 2018 (JRV-D) | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 5.000 € | Sehr gut |
HALLESCHE HALLESCHE.Kolumbus | 56 Tage | ✓ / ✓ | ✓ | 2.500 € | Gut |
Das Leistungsspektrum der Policen ist mit 90 Prozent in die Bewertung eingeflossen. Die übrigen 10 Prozent macht der Preis aus.
Um die Tarife miteinander vergleichen zu können, wurden die Beiträge für einen 35 Jahre alten Single, einen 75 Jahre alten Senioren und eine Familie mit einem 35-jährigen Mann, einer 33-jährigen Frau sowie einem acht- und fünfjährigen Kind abgefragt.
Kein Anbieter negativ aufgefallen
Vier Tarife haben die bestmögliche Bewertung „exzellent“ bekommen, 14 mit „sehr gut“ abgeschnitten.
Erfreulich: Kein Tarif war schlechter als „gut“.
Bei Policen für Senioren gibt es die größten Preisunterschiede. Die Spanne liegt zwischen 8 und 81 Euro. Singles können sich ebenfalls ab 8 Euro versichern, Familien ab 19 Euro.
Der Preis der Police hängt oft vom Alter des Versicherten ab. Die Allianz etwa verlangt von Singles ab 50 Jahren einen Zuschlag.
Die Württembergische verzichtet darauf, bis der Kunde das 71. Lebensjahr erreicht hat. Für die Debeka wiederum spielt das Alter keine Rolle.
Allianz als Testsieger
Den ersten Platz im Test belegt die Allianz. Die Münchner überzeugen mit dem besten Leistungsangebot. Ein Pluspunkt: Kunden können auf einen kostenlosen Übersetzungsservice zurückgreifen und ihre Beschwerden klar schildern.
Die DKV ist eine der Günstigsten
Rang zwei belegt die DKV. Sie punktet ebenfalls mit umfangreichen Leistungen und ist dabei sogar etwas günstiger als die Allianz. Singletarife gibt es hier unter 10 Euro, Familientarife unter 20 Euro.
Kommt es zu einem Rücktransport nach Deutschland, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für eine Begleitperson. Eltern können ihren erkrankten Kindern so im Flugzeug zur Seite stehen.
Sonderleistungen aufgrund des Coronavirus
Das Deutsche Finanz-Service Institut hat untersucht, welche Leistungen die Versicherer im Zuge einer Covid-19 Erkrankung bieten.
Die meisten sind kulant. Infiziert sich ein Kunde und darf sein Reiseland wegen Quarantänebestimmungen nicht verlassen, ist er so lange versichert, bis er zurück in die Heimat reisen kann – selbst, wenn der Versicherungsschutz dann schon abgelaufen wäre.
Viele Versicherer verlängern ihn automatisch.
Anbieter wie der ADAC oder EUROPA schützen ihre Kunden übrigens auch dann, wenn sie trotz Reisewarnung ihren Auslandsaufenthalt angetreten sind.
Häufige Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung:
Nein, grundsätzlich gibt es keine Obergrenze. Einzelne Leistungen wie Such- und Bergungskosten bei Unfällen sind allerdings oft beschränkt.
Die Auslandsreisekrankenversicherung entscheidet in Absprache mit den behandelnden Ärzten, Vertragsärzten und eventuell auch dem Hausarzt, ob eine Behandlung in Deutschland erforderlich ist – je nachdem wie schwer die Erkrankung ist und wie gut die medizinische Versorgung im Reiseland.
Einige Versicherungen übernehmen die Kosten nur, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist, andere auch wenn er lediglich als sinnvoll oder vertretbar angesehen wird.
Ja, im Normalfall ist das so. Einige wenige Anbieter beschränken sich auf Vertragsärzte. Solche Verträge sollte man meiden.