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Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung der DKV im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze


Spätestens mit Mitte dreißig sollten Sie einen Blick auf unterschiedliche Zahnzusatz-Tarife geworfen haben. Häufig steht die erste große Zahnbehandlung mit Anfang bis Mitte vierzig an, allerdings sollten Sie für den vollen Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Behandlung bereits einige Jahre versichert sein.

Die DKV, eine der größten privaten Krankenversicherungen Deutschlands, bietet ihren gesetzlich versicherten Kunden sieben verschiedene Tarife für Zahnzusatzversicherungen.

Weil die Leistungen der verschiedenen Tarifbausteine der DKV schwer zu überblicken sind, finden Sie in diesem Artikel eine Tabelle zur besseren Übersicht sowie weitere Informationen zur Zahnzusatzversicherung der DKV.

Tarife & Kosten der DKV im Überblick

Je nachdem, welchen Schutz Sie sich für Ihre Zähne wünschen, können Sie bei der DKV aus sieben Tarifbausteinen das für Sie passende Angebot auswählen. Während der kleinste Tarif den Zuschuss, den Ihre gesetzliche Krankenkasse leistet, verdoppelt, bezuschusst ein umfangreicher Tarif Ihren Zahnersatz mit bis zu 90 Prozent. Andere Zahnbehandlungen werden sogar zu 100 Prozent übernommen.

  • KDT70
  • KDTK85
  • KDTP100

Unser Tipp: Bei der DKV gibt es zum Teil höhere Zuschüsse für Behandlungen, die Sie mit DKV-kooperierenden Zahnärzten durchführen lassen.

Wie kündige ich meine Zahnzusatzversicherung bei der DKV?

Eine bei der DKV abgeschlossene Zahnzusatzversicherung können Sie frühestens 24 Monate nach Versicherungsabschluss schriftlich, also per Brief oder E-Mail, kündigen. Danach ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen auch außerhalb dieser Fristen zu kündigen, zum Beispiel wenn die Beiträge erhöht werden.

Mit ihren Kündigungsbedingungen gehört die DKV nicht zu den verbraucherfreundlichsten Versicherungen. Bei manch anderen Anbietern haben Sie keine Mindestlaufzeit und können monatlich kündigen. Generell sollten Sie die Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung gut überdenken, da bei einem Anbieterwechsel erneut Wartezeiten anfallen können und Sie mögliche Altersrückstellungen verlieren.

Gut zu wissen: Das erste Versicherungsjahr der DKV beginnt mit dem vertraglichen Versicherungsbeginn und endet mit dem 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Danach orientieren sich die Versicherungsjahre dementsprechend am Kalenderjahr.

Welche Haken gibt es bei einer Zahnzusatzversicherung?

Was Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt bedenken sollten ist, dass Sie für bereits begonnene oder empfohlene Behandlungen keinen Versicherungsschutz erhalten. Eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wenn Sie bereits über eine anstehende Behandlung informiert sind, ist also nicht sinnvoll. Nur wenige Versicherer bieten für diese Fälle spezielle Versicherungen an.

Darüber hinaus sollten Sie nicht davon ausgehen, durch eine Zahnzusatzversicherung von sämtlichen Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen befreit zu sein. In der Regel verbleiben sogar bei sehr guten Tarifen zehn bis 20 Prozent Eigenanteil an Behandlungskosten, die bei sehr teuren Behandlungen durchaus mehrere hundert Euro betragen können. Auch in den Tarifen der DKV haben Sie, je nach Leistungsbaustein und Art der Behandlung, einen Eigenanteil zu tragen.

Weil die meisten Zahnzusatzversicherungen eine Wartezeit vereinbaren, innerhalb derer Sie insbesondere für teure Behandlungen keine Leistungen in Anspruch nehmen können, sollten Sie bei Ihrer Auswahl auch darauf achten.

Für die Tarife KDT70 und KDTK 85 beträgt die Wartezeit sechs Monate – für den Tarif KDTP100 dagegen acht Monate. Sie können die Aufhebung der Wartezeit beantragen, indem Sie durch eine zahnärztliche Untersuchung einen Bericht über Ihre Zahngesundheit vorlegen.

Auch nach Ablauf der Wartezeit sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie in den meisten Fällen noch keinen unbegrenzten Leistungsanspruch haben. Die Mehrzahl der Versicherer legt eine Staffelung der Erstattungshöchstgrenzen für Zahnersatz für die ersten Versicherungsjahre fest. Während andere Versicherer bis zu fünf Jahre lang nur begrenzt bezuschussen, gelten die Obergrenzen bei der DKV-Zahnzusatzversicherung für lediglich drei Jahre.

TarifErstattung im ersten Versicherungsjahr maximalErstattung in den ersten beiden Versicherungsjahren maximalErstattung in den ersten drei Versicherungsjahren maximal
KDT70500 Euro1.000 Euro1.500 Euro
KDTK85500 Euro1.000 Euro1.500 Euro
KDTP100600 Euro1.200 Euro1.800 Euro

Übrigens: Wenn Sie innerhalb der Wartezeit einen Unfall haben, der eine Zahnbehandlung erfordert, entfällt die Wartezeit und die DKV erstattet oder bezuschusst die Behandlung je nach Tarif. Das Gleiche gilt für die Erstattungsgrenzen: Bei einem Unfall werden die Höchstgrenzen aufgehoben.

Tipp: So finden Sie eine gute Zahnzusatzversicherung

Bei einer guten Zahnzusatzversicherung zählen hauptsächlich die enthaltenen Leistungen, die jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Versicherungsbeitrag stehen sollten. Die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays sollten möglichst hoch sein, weil diese Behandlung zu den teuersten gehören.

Die Bezuschussungen für Prophylaxe-Behandlungen können Sie dagegen vernachlässigen: Eine professionelle Zahnreinigung kostet maximal 120 Euro und wird teilweise sogar von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, sodass sich hierfür ein höherer Monatsbeitrag kaum lohnt.

Andererseits sind Tarife, bei denen Sie gar keine Zuzahlung zum Zahnersatz mehr leisten müssen, häufig unverhältnismäßig teuer. Es kann sich also lohnen, einen Tarif zu wählen, der bis zu 90 Prozent der Kosten deckt, und den restlichen Betrag selbst zu zahlen.

Schauen Sie zudem auf die Erstattungsgrenzen des Versicherers in den ersten Versicherungsjahren. Bei der DKV sind die Erstattungsgrenzen für Zahnersatz mit maximal 1.800 Euro recht gering: Es gibt durchaus Zahnzusatzversicherungen, die höhere Erstattungsgrenzen haben. Trotzdem ist positiv anzumerken, dass die DKV ihre Begrenzungen auf drei Jahre reduziert, während andere Versicherungen bis zu fünf Jahre nur begrenzt Leistungen erbringen.

Zahnzusatzversicherung bei der DKV: Individuell kombinierbar, aber zunächst begrenzte Leistungen

Durch die unterschiedlichen Tarifbausteine haben Sie bei der DKV die Möglichkeit, eine für Sie genau passende Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Sie können entscheiden, ob Sie Bausteine mit Zusatzoptionen wie Bleaching oder der Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen wählen, die die Preise deutlich erhöhen.

Einen Basis-Versicherungsschutz ohne diese Leistungen erhalten Sie zu deutlich günstigeren Monatsbeiträgen. Dennoch ist die Entscheidung für den Versicherungsschutz immer eine persönliche Abwägung, bei der Sie auch den Zustand Ihrer Zähne beachten sollten.

Die Zahnzusatzversicherung der DKV lohnt sich eher nicht, wenn Sie in den kommenden drei Jahren mit einer aufwendigen Zahnbehandlung rechnen, da der Versicherungsschutz zunächst begrenzt ist.