PKV: So gelingt der Wechsel in einen günstigeren Tarif

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Frank Baecke
19.09.2025 – 15:07 Uhr aktualisiert
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PKV Wechsel
PKV Wechsel
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch für das Jahr 2026 werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) deutliche Beitragserhöhungen erwartet. Grund dafür sind die steigenden Gesundheits-, Arzneimittel- und Krankenhauskosten.
  • Nach Angaben des PKV-Verbands mussten schon 2025 für rund zwei Drittel der Privatversicherten die Beiträge erhöht werden. Im Mittel lagen die Anpassungen bei etwa 18 Prozent.
  • Der schnellste Weg zur Entlastung bleibt der interne Tarifwechsel bei der eigenen PKV: Die Altersrückstellungen bleiben dabei erhalten und in der Regel entfällt eine neue Gesundheitsprüfung, sofern der Versicherungsschutz nicht erweitert wird.

Steigende Beiträge belasten viele Privatversicherte, insbesondere im Alter. Doch es gibt Möglichkeiten, dem Beitragsanstieg entgegenzuwirken. Denn zu den großen Vorteilen der privaten Krankenversicherung (PKV) zählt, dass jeder Versicherte seinen tariflichen Leistungsumfang sowohl individuell wählen als auch jederzeit an geänderte Bedürfnisse anpassen kann.

Ein Tarifwechsel kann daher helfen, die Belastung durch steigende Beiträge abzumildern. Oft gibt es beim gleichen Versicherer günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen. Das Recht auf einen Tarifwechsel ist gesetzlich garantiert. Für jüngere Versicherte kann sich auch der Wechsel zu einer anderen PKV lohnen.

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Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV

Ein PKV-interner Tarifwechsel ist weiterhin die praktikabelste Sofortmaßnahme gegen steigende Beiträge: Das Recht, in einen gleichartigen oder leistungsgeminderten Tarif des gleichen Anbieters zu wechseln, ist gesetzlich verankert. Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) garantiert jedem Versicherten das Recht, beim aktuellen Anbieter in jeden Tarif zu wechseln, der gleichartige oder geringere Leistungen bietet. Dieses Recht gilt unabhängig vom Gesundheitszustand oder Alter des Versicherten. Folglich kann es sich lohnen, beim eigenen Versicherer nach günstigeren Tarifen mit gleich gutem Versicherungsschutz zu fragen.

Altersrückstellungen bleiben erhalten

Ein Vorteil des internen Wechsels ist, dass die Altersrückstellungen erhalten bleiben. Sie werden während der Vertragslaufzeit aufgebaut, um die Beiträge im Alter zu senken. Bei einem Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers werden die Alterungsrückstellungen von Verträgen, die seit dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, in voller Höhe in den neuen Vertrag übertragen. Das gilt sowohl bei einem Wechsel in den Basistarif als auch beim Wechsel in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz.

Wer seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hat, kann die Altersrückstellungen jedoch nur dann bewahren, wenn er beim selben Versicherer in den Basistarif wechselt. Das geht aber nur, wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat, eine Rente oder Beamtenpension bezieht oder finanziell hilfebedürftig ist.

Keine erneute Gesundheitsprüfung

Ein weiterer wichtiger Aspekt eines internen Tarifwechsels ist, dass der Versicherte keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen muss, sofern er keine zusätzlichen Leistungen vereinbart. Wählt er Tarife mit gleichem oder niedrigerem Versicherungsschutz, kann er ohne Gesundheitsprüfung in jeden offenen oder geschlossenen Tarif seiner PKV wechseln. Ausgeschlossen ist lediglich der Wechsel aus einem Unisex-Tarif, für den die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert wurden, in einen Bisex-Tarif, bei dem das nicht der Fall ist.

Nicht auf wichtige Leistungen verzichten

Beim Wechsel in einen günstigeren Tarif sollte ein PKV-Mitglied keinesfalls auf wichtige Versicherungsleistungen verzichten. Um einen niedrigeren Beitrag zu erreichen, sollte sich der Versicherte vielmehr fragen, ob er zum Beispiel auf das Einbettzimmer oder auf Heilpraktiker-Behandlungen verzichten kann. Denkbar ist auch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung.

Der Kunde hat Anspruch auf faire Beratung

Als Hindernis beim internen Tarifwechsel kann sich die Intransparenz der Versicherungen erweisen. Zwar sind sie gemäß den Leitlinien des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) verpflichtet, eine transparente und faire Beratung zum Tarifwechsel anzubieten. Doch in der Praxis machen es viele Anbieter den Versicherten schwer, einen Überblick über alternative Tarife zu bekommen. Das ist nachvollziehbar, denn versichert sich der Kunde günstiger, bekommt der Versicherer für die gleichen Leistungen geringere Einnahmen.

Privatversicherte sollten daher ihre PKV am besten schriftlich zu einer Beratung zum Tarifwechsel auffordern und um eine Liste aller Tarife bitten. Diese Beratung ist kostenlos. Es empfiehlt sich, auch das Ziel des Tarifwechsels anzugeben, damit die Versicherung passende Alternativen vorschlagen kann. Ein seriöser Versicherer wird daraufhin verständlich über die Leistungen anderer Tarife, die Folgen des Verzichts auf bestimmte Leistungen, die Vermeidung von Zuschlägen sowie bereits feststehende Beitragsanhebungen in den vorgeschlagenen Tarifen informieren.

Sollte ein Versicherer keine ausreichenden Informationen bereitstellen, helfen unabhängige Berater und einige Verbraucherzentralen weiter. Deren Unterstützung ist allerdings kostenpflichtig.

Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung

Der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung ist komplexer als ein interner Tarifwechsel. Dennoch kann er für manche Versicherte sinnvoll sein, wenn die Beiträge beim aktuellen Anbieter drastisch steigen. Es empfiehlt sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vor- und Nachteile gründlich abwägen zu können.

PKV-Wechsel hat für Ältere viele Nachteile

Für ältere Versicherte und für solche mit Vorerkrankungen ist ein PKV-Wechsel eher mit Nachteilen verbunden. Oft gehen beim Wechsel die Altersrückstellungen verloren oder sie werden nur teilweise übertragen. Zudem ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen, die beim Abschluss der bestehenden PKV noch nicht vorlagen, können bei der neuen PKV zu Risikozuschlägen oder zur Ablehnung führen.

Außerdem können PKV-Mitglieder, die schon lange in einem Tarif versichert sind, durch einen Krankenkassenwechsel etablierte Leistungen oder Sonderregelungen verlieren. Hierbei handelt es sich um spezifische Vorteile, die aufgrund langjähriger Mitgliedschaft individuell oder tarifbedingt gewährt wurden. Dazu zählen umfangreichere Leistungen, eine begrenzte Selbstbeteiligung, Rabatte für bestimmte Leistungen oder auch Kulanzleistungen. Ein Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter kann dazu führen, dass diese Vorteile nicht in den neuen Vertrag übernommen werden. Wer über einen PKV-Wechsel nachdenkt, sollte sich daher ausgiebig beraten lassen und die Auswirkungen sorgfältig prüfen.

Junge und Gesunde können vom PKV-Wechsel profitieren

Lohnen kann sich der Wechsel vor allem für junge und gesunde Versicherte. Sie haben in der Regel noch keine umfangreichen Altersrückstellungen aufgebaut, sodass der Verlust dieser Rücklagen weniger ins Gewicht fällt. Zudem sind sie oft gesundheitlich stabil, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse bei einer neuen Versicherung aufgenommen zu werden.

Regeln für den PKV-Wechsel

Für den Wechsel zu einer anderen PKV gelten Regeln. Zunächst muss der bestehende Vertrag ordnungsgemäß gekündigt werden. Im Allgemeinen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich die Leistungen verbessern.

Zudem muss der Versicherte den nahtlosen Übergang in den neuen Vertrag sicherstellen. Eine Lücke im Versicherungsschutz kann schwerwiegende Folgen haben, denn in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Ohne gültigen Versicherungsschutz drohen Nachzahlungen und gegebenenfalls eine Ablehnung durch neue Anbieter.

Erneute Gesundheitsprüfung nötig

Ein zentraler Punkt beim PKV-Wechsel ist die erneute Gesundheitsprüfung. Dabei müssen Versicherte alle aktuellen und früheren gesundheitlichen Beeinträchtigungen offenlegen. Unvollständige oder falsche Angaben können zur Vertragskündigung oder zur Leistungsverweigerung führen. Für Vorerkrankte besteht das Risiko, dass die neue PKV höhere Beiträge verlangt oder bestimmte Leistungen ausschließt.

Altersrückstellungen gehen teilweise oder ganz verloren

Ein weiterer Aspekt ist der Umgang mit den Altersrückstellungen. Diese werden nur dann teilweise übertragen, wenn Versicherte nach dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind. Dabei wird lediglich ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag übertragen, der aber oft nicht ausreicht, um die Beitragslast im Alter zu reduzieren. Versicherte, die sich vor diesem Datum in der PKV versichert haben, verlieren ihre Altersrückstellungen vollständig. Der Verlust eines Teils oder der gesamten Altersrückstellungen bedeutet höhere Beiträge im Alter.

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Nicht auf Lockangebote hereinfallen

Wegen der erwarteten Beitragsanpassungen für 2026 ist bei vermeintlich günstigen Neukundenangeboten Vorsicht geboten. Das gilt vor allem für Angebote im Internet und am Telefon, bei denen gegen Honorar eine Beitragsersparnis versprochen wird. Die Verbraucherzentrale rät über 40-Jährigen, auf keinen Fall ohne neutrale Beratung ihren bestehenden Vertrag zu kündigen und in den Vollkostentarif einer anderen PKV zu wechseln. Zum einen könnten Vorerkrankungen zu einem hohen Risikozuschlag führen, zum anderen sind Altersrückstellungen aus Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, nicht auf die neue Gesellschaft übertragbar. Bei Verträgen ab 2009 ist nur ein Teil der Rückstellung übertragbar.

Zusammenfassend gilt: Ein Wechsel zu einer anderen PKV mit günstigeren Tarifen kann – ebenso wie der PKV-interne Tarifwechsel – ein Weg sein, die monatliche Beitragslast zu senken. Allerdings ist ein PKV-Wechsel aufwendig und kann mit Nachteilen verbunden sein. Versicherte sollten darum einen unabhängigen professionellen Berater hinzuziehen, um sich umfassend über die Auswirkungen eines Wechsels zu informieren, bevor sie ihre Entscheidung treffen.


Häufig gestellte Fragen zum Tarifwechsel in der PKV

Wann lohnt sich ein interner Tarifwechsel in der PKV?

Ein interner Tarifwechsel lohnt sich dann, wenn die Monatsbeiträge stark steigen und die finanzielle Belastung zu hoch wird. Manche Tarife bieten eine vergleichbare Absicherung zu günstigeren Konditionen. Da die Altersrückstellungen vollständig erhalten bleiben, ist diese Option, insbesondere für ältere Versicherte, sinnvoll. Zudem entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, was den internen Wechsel einfach und risikoarm macht. Versicherte sollten aber vorab prüfen, ob der neue Tarif ihren individuellen Bedürfnissen angepasst ist. Beim Tarifwechsel sollten keine wesentlichen Leistungen verloren gehen.

Welche Rechte haben Versicherte beim internen Tarifwechsel?

Versicherte haben das gesetzlich garantierte Recht, in jeden Tarif ihres aktuellen Anbieters zu wechseln, der gleichartige oder geringere Leistungen bietet. Dieses Recht gilt unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand und schützt Versicherte vor Nachteilen wie einer erneuten Gesundheitsprüfung. Zudem sind Versicherer verpflichtet, eine transparente Beratung anzubieten und eine vollständige Liste der verfügbaren Tarife auf Anfrage bereitzustellen. Versicherte dürfen durch einen Tarifwechsel nicht schlechter gestellt werden, weder in Bezug auf die Leistungen noch hinsichtlich der Altersrückstellungen, die vollständig erhalten bleiben müssen. Sollte ein Versicherer gegen diese Vorgaben verstoßen, können Versicherte rechtliche Schritte prüfen oder sich an unabhängige Stellen wie die Verbraucherzentrale wenden.

Welche Nachteile hat der Wechsel zu einer anderen PKV?

Der größte Nachteil ist der Verlust der angesparten Altersrückstellungen. Diese werden nur teilweise oder gar nicht übertragen. Außerdem muss der Versicherte eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Die Folge können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sein, besonders wenn inzwischen gesundheitliche Probleme aufgetreten sind. Zusätzlich können bei der neuen PKV die Beiträge ebenfalls stark steigen, sodass der erwartete finanzielle Vorteil ausbleibt. Der Wechsel zu einer anderen PKV sollte daher nur in Betracht gezogen werden, wenn die neue Versicherung deutlich bessere Konditionen bietet und der eigene Gesundheitszustand dies zulässt.

Wer hilft bei Problemen mit dem Tarifwechsel?

Hierfür stehen unabhängige Beratungsstellen und Experten zur Verfügung. Die Verbraucherzentrale bietet umfassende Informationen und Hilfestellungen, um Versicherte bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Alternativ können unabhängige Versicherungsberater eingeschaltet werden, die auf Tarifwechsel spezialisiert sind und bei der Kommunikation mit der Versicherung helfen. In schwierigen Fällen kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzugezogen werden, insbesondere wenn die Versicherung ihrer Verpflichtung zur Transparenz nicht nachkommt oder den Wechsel unangemessen erschwert.


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