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Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung der Allianz im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze


Spätestens wenn Sie einen Zahnersatz benötigen oder ein hochwertiges Inlay eingesetzt bekommen, fällt die Zahnarztrechnung hoch aus. Mit Kosten von bis zu mehreren Tausend Euro schmerzen diese Behandlungen gleichermaßen dem Patienten wie dem Geldbeutel. Zahnzusatzversicherungen stocken den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen auf und übernehmen bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten.

Die Allianz, einer der weltweit größten Versicherungskonzerne, bietet verschiedene Tarife für Zahnzusatzversicherungen an – Verbraucher können sich das passende Paket zusammenstellen. Eine Tarif-Tabelle hilft, den Überblick zu behalten.

Der nachfolgende Text gibt Aufschluss über generelle Informationen zur Zahnzusatzversicherung und worauf Kunden beim Abschluss achten sollten.

Vorweg: Der Erfahrung nach ist die Erstattung für Zahnersatz das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung – einige Tarife sehen jedoch davon ab.

Die Tarife & Kosten der Allianz Zahnzusatzversicherung im Überblick

Die Allianz bietet in ihren Zahnzusatzversicherungstarifen verschiedene Leistungen an, die unterschiedlich gewichten. Wertvoll sind vor allem Zuschüsse für Zahnersatz und Inlays: Diese Behandlungen sind besonders teuer.

In den ersten Versicherungsjahren unterliegen Erstattungen außerdem Höchstgrenzen. Darauf sollten Kunden beim Abschluss des Tarifs besonders achten.

  • ZahnFit
  • DentalPlus
  • DentalBest

Wie kündige ich die Zahnzusatzversicherung der Allianz?

Die Mindestlaufzeit für Zahnzusatzversicherungen der Allianz beträgt zwei Jahre. Mit Ablauf der zwei Jahre können Sie mit einer Frist von drei Monaten online oder schriftlich kündigen – das gilt auch nach Ende der Mindestlaufzeit.

Obwohl die Kündigungsbedingungen der Allianz transparent sind, mangelt es an Nutzerfreundlichkeit. Andere Versicherer im Vergleich haben beispielsweise keine Mindestlaufzeit und ermöglichen eine Kündigung zu jedem Monatsende.

Achtung: Die Kündigung einer Zahnzusatzversicherung mag wohl überlegt sein. Neue Verträge beinhalten sehr wahrscheinlich erneut Wartezeiten sowie Höchstgrenzen für Erstattungen. Weil es bei der Zahnzusatzversicherung der Allianz keine Altersrückstellungen gibt, muss sich der Verbraucher darum keine Sorgen machen.

Welchen Einschränkungen unterliegt eine Zahnzusatzversicherung?

Der Schutz einer Zahnzusatzversicherung ist begrenzt: Versicherungen kommen nicht für alle Behandlungen vollständig auf.

Wenn der Versicherte beispielsweise einen Zahnersatz oder ein Inlay benötigt, dann kommt die gesetzliche Krankenkasse nur für einen Teil der Behandlungskosten – der sogenannten Regelversorgung – auf. Einen Teil des ausstehenden Betrags übernimmt die Zahnzusatzversicherung: Ein Rest bleibt oft am Kunden hängen.

Gute Versicherungen übernehmen einen möglichst großen Teil der Rechnung, sodass Ihr Eigenanteil bei maximal 25 Prozent liegt. Bei der Allianz wählen Sie zwischen Tarifen mit jeweils unterschiedlichen Eigenanteilen aus.

Übrigens: Häufig sind Tarife mit einer Erstattung von 100 Prozent sehr teuer, weshalb es sich lohnen kann, eine Zahnzusatzversicherung mit bis zu 90 Prozent Erstattung zu wählen.

Hat der Zahnarzt bereits eine Behandlung begonnen oder auch nur empfohlen, so kommt die Zahnzusatzversicherung nicht für die Kosten auf – auch wenn die Versicherung keine Wartezeit hat: Für gewöhnlich schließt das Versicherungsunternehmen angeratene oder angefangene Behandlungen bei Vertragsabschluss aus.

Auch bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, wie bei den Tarifen der Allianz, können Sie sich nicht von Anfang an auf die volle Versicherungsleistung verlassen. In der Regel gelten für die ersten drei bis fünf Versicherungsjahre Höchstgrenzen für Erstattungen.

Die Allianz ist in diesem Punkt sehr kundenfreundlich und staffelt die Höchstgrenzen nur für zwei Jahre. Ab dem 49. Versicherungsmonat gibt es somit keine Höchstgrenzen für den Leistungsanspruch mehr.

Tarif der Allianz ZahnzusatzversicherungErstattungsgrenze in den ersten 12 MonatenErstattungsgrenze in den ersten 24 MonatenErstattungsgrenze in den ersten 36 MonatenErstattungsgrenze in den ersten 48 Monaten
ZahnFit300 Euro600 Euro900 Euro1.200 Euro
DentalPlus800 Euro1.600 Euro2.400 Euro3.200 Euro
DentalBest900 Euro1.800 Euro2.700 Euro3.600 Euro

Gut zu wissen: Wie bei allen Zahnzusatzversicherungen entfallen sowohl die Wartezeit als auch die Erstattungsgrenze, wenn Sie nach einem Unfall eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz benötigen.

Tipp: So finden Sie eine gute Zahnzusatzversicherung

Für die Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung empfiehlt es sich, die Leistungen mehrerer Anbieter und auch deren unterschiedliche Tarife zu vergleichen. Sie sollten sich nicht für das günstigste Angebote entscheiden, sondern für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Zahnzusatzversicherung eine hohe Erstattung für Zahnersatz bietet. Zahnersatz gehört zu den teuersten Behandlungen, sodass Ihr Eigenanteil hier besonders hoch ausfallen kann. Ihre Versicherung sollte mindestens 75 Prozent der Zahnarztrechnung für Zahnersatz erstatten, wobei der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung dabei schon inklusive ist.

Vorsicht: Obwohl ein Erstattungssatz von 100 Prozent besonders attraktiv erscheint, so sind diese Policen meist unverhältnismäßig teuer.

Unser Tipp: Manche Versicherer erstatten mehr, wenn Sie ein gepflegtes Bonusheft vorweisen oder sich von einem kooperierenden Zahnarzt behandeln lassen.

Achten Sie zusätzlich darauf, dass die Zahnzusatzversicherung nicht nur die sogenannte Regelversorgung bezuschusst, sondern auch Kosten für höherwertige, teure Materialien abdeckt. Tarife, die lediglich eine Verdopplung des Kassenzuschusses bieten, lohnen sich insbesondere bei Zahnersatz nicht.

  • Leistungen für Wurzel- oder Parodontalbehandlungen und Zahnprophylaxe können häufig mitversichert werden, erhöhen jedoch die Versicherungsbeiträge. Wir empfehlen Ihnen daher, nach Möglichkeit auf solche Leistungen zu verzichten und Sie lieber selbst zu zahlen, da die Kosten vergleichsweise gering sind.

Eine professionelle Zahnreinigung, die maximal 120 Euro kostet oder eine Kunststofffüllung für rund 150 Euro sind zwar nicht günstig, rechtfertigen aber auch keine hohen monatlichen Beiträge für die Zahnzusatzversicherung.

  • Ihre Zahnzusatzversicherung sollte möglichst hohe Erstattungsgrenzen für die ersten Versicherungsjahre festlegen und die Anzahl der Jahre, in denen Höchstgrenzen gelten, möglichst gering halten. Die Allianz begrenzt die Erstattungen nur für zwei Jahre, was im Vergleich mit anderen Versicherern sehr kundenfreundlich ist.

Gut zu wissen: Vor einer Behandlung beim Zahnarzt sollten Sie dessen Heil- und Kostenplan, also den Kostenvoranschlag, bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Sie erhalten anschließend eine verbindliche Aussage zu den Erstattungen, die die Versicherung leistet.

  • Einige Versicherungen vereinbaren eine sogenannte Wartezeit, innerhalb derer Sie die Versicherungsleistungen noch nicht in Anspruch nehmen können. Diese liegt bei bis zu acht Monaten, jedoch gibt es auch Tarife, wie bei der Allianz, die ohne Wartezeit auskommen.

Die Wartezeit sollte nicht Ihr primäres Kriterium sein. Da bereits empfohlene Behandlungen sowieso nicht mitversichert sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei Ihnen kurze Zeit nach Vertragsabschluss eine größere Zahnbehandlung anfällt, recht gering.

Übrigens: Bei einigen Versicherungen entfällt die Wartezeit für junge Versicherte oder Sie können Sie durch eine zahnärztliche Untersuchung, die Ihre Zahngesundheit belegt, aufheben.

  • Bei vielen Zahnzusatzversicherungen, so auch bei der Allianz, steigen die Beiträge mit dem Alter. Achten Sie bei der Tarifauswahl daher auch darauf, welche Beiträge Sie voraussichtlich in der Zukunft zahlen müssen. Positiv am Tarifmodell der Allianz finden wir, dass die Beiträge nur bis zum Alter von 61 Jahren steigen und Sie somit in der Rente nicht mehr mit Beitragssteigerungen rechnen müssen.

Ein anderes Tarifmodell, bei dem die Beiträge nicht regelmäßig steigen, setzt auf sogenannte Altersrückstellungen. Hier sind die Beiträge von Anfang an etwas höher, sodass ein Teil davon angespart werden kann. Der Vorteil daran ist, dass die Beiträge konstant bleiben.

Tarife der Allianz: Sowohl für junge als auch für ältere Versicherungsnehmer geeignet

Dadurch, dass die Zahnzusatzversicherungen der Allianz keine Altersrückstellungen machen, fallen die Beiträge für junge Versicherte recht gering aus. Von den Preissteigerungen sind aber auch Versicherte im Rentenalter kaum betroffen, weil die Beiträge nur bis zum Alter von 61 Jahren steigen. Wir können die Versicherungen daher sowohl jungen als auch älteren Personen empfehlen.

Positiv anzumerken ist auch, dass die Erstattungsgrenzen auf zwei Jahre beschränkt sind und sich nicht, wie bei einigen anderen Versicherungen, auf viele Jahre ausstrecken. Hier lohnt sich ein Vertragsabschluss also auch wenn Sie befürchten, in den kommenden Jahren eine größere Zahnbehandlung zu haben.

Nicht ganz zufriedenstellend sind die Kündigungsbedingungen der Allianz: Das liegt vor allem an der Mindestlaufzeit und der ausschließlichen Kündigung zum Jahresende. Andere Versicherungen sind hier flexibler.