Bekommt das Kind eine Zahnspange, kann es teuer werden. Denn die Behandlungskosten können sich auf mehrere Tausend Euro summieren. Wie hoch die Rechnung wird, hängt davon ab, wie ausgeprägt die Fehlstellung ist und ob Eltern eine besonders hochwertige Behandlung wünschen, die über die Kassenleistung hinausgeht.
In solchen Fällen kann sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnen. Allerdings muss ein Vertrag geschlossen werden, bevor der Zahnarzt zu einer Zahnspange rät. Der Tarif sollte alle sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen absichern.
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Das sollte ein Tarif leisten
Ein Zahnzusatz-Tarif für Kinder sollte hauptsächlich gute Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen bieten. Ein Merkmal, auf das Eltern beim Abschluss daher achten müssen, sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Nicht in jedem Tarif sind alle davon versichert.
Die KIG gibt an, wie ausgeprägt eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung ist: Je höher die KIG-Stufe, desto stärker die Fehlstellung. Es ist sinnvoll, wenn die Zahnzusatzversicherung auch die Behandlung leichter Fehlstellungen abdeckt.
Denn diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht. Und bei Fehlstellungen der Stufen drei bis fünf erstatten die Kassen lediglich die Kosten für die sogenannte Grundversorgung. Sollen die Zähne aber mit einer hochwertigen Zahnspange geradegerückt werden, bleiben die Restkosten an den Eltern hängen.
Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder sichert sowohl die Kostenübernahme für Korrekturen bei leichten Fehlstellungen als auch zusätzliche Kosten für hochwertige Behandlungen ab.
Gut zu wissen: Selbst leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen können langfristig zu Problemen führen. Deshalb kann eine Behandlung auch dann sinnvoll sein, wenn die gesetzliche Versicherung die Kosten nicht übernimmt.
| Indikationsgruppe | Ausprägung der Fehlstellung | Kostenübernahme durch GKV |
|---|---|---|
| KIG 1 | Sehr leicht | Nein |
| KIG 2 | Leicht | Nein |
| KIG 3 | Mittel | Ja, 80 % sofort, 20 % nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung |
| KIG 4 | Stark | Ja, 80 % sofort, 20 % nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung |
| KIG 5 | Sehr stark | Ja, 80 % sofort, 20 % nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung |
Kinder profitieren von kostenlosen Sonderleistungen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen bei der Korrektur der Zahn- oder Kieferfehlstellung bei Kindern lediglich die Kosten für die medizinisch notwendige Grundversorgung. Zusätzliche Kosten fallen für verschiedene Sonderleistungen an, die eine bessere Behandlung der Fehlstellung ermöglichen sollen. Eine Zahnzusatzversicherung sollte auch die Kosten für diese Leistungen erstatten:
- Transparente oder innenliegende Zahnspangen,
- Versiegelung von Zähnen gegen Karies, der häufig durch Brackets entsteht,
- Mini-Brackets, die die Behandlungszeit verkürzen und die Reinigung der Zähne erleichtern,
- Retainer, die den Behandlungserfolg langfristig stabilisieren.
Ab welchem Alter sollten Kinder eine Zahnzusatzversicherung haben?
Mit etwa drei Jahren hat sich das Milchzahngebiss bei Kindern komplett entwickelt, kieferorthopädische Behandlungen werden meist aber noch nicht durchgeführt. Dies ist der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder, da die Versicherung die Kosten bereits geplanter Behandlungen nicht mehr übernimmt.
Gut zu wissen: Sobald ein Kind vom Kieferorthopäden in eine KIG eingestuft wurde, lässt sich keine Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen mehr abschließen. Diese Leistung würde ein Anbieter vom Schutz ausschließen, falls bei Abschluss schon eine entsprechende Diagnose vorliegt.
Außerdem übernehmen die meisten Tarife in den ersten drei Vertragsjahren Behandlungskosten nur eingeschränkt. Rät der Kieferorthopäde zum Beispiel zwei Jahre nach Vertragsabschluss zu einer Zahnspange, kann es sein, dass die Versicherung die Kosten nur anteilig oder gar nicht übernimmt. Manche Versicherungen leisten sogar erst nach fünf Jahren im vollen Umfang.
Wenn die Kinder ins Erwachsenenalter kommen, ist es ratsam, die Leistungen der Zahnzusatzversicherung zu überprüfen. Erwachsene sollten vor allem darauf achten, dass kieferorthopädische Behandlungen und hochwertiger Zahnersatz von der Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Einen Vergleich aktueller Tarife gibt es hier.
Was darf eine Zahnzusatzversicherung kosten?
Von Angeboten, die Zahnzusatzversicherungen für Kinder für weniger als zehn Euro anbieten, ist abzuraten. Die Tarife decken häufig nur wenige Zahnersatzleistungen ab, die Kinder in der Regel gar nicht in Anspruch nehmen.
Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder kostet zwischen 13 und 20 Euro im Monat. Liegt der Preis deutlich darüber, lohnt sich der Tarif in der Regel nicht.
Zahnzusatzversicherung oder Sparbuch?
Genauso wie bei Erwachsenen ist auch bei Kindern das Sparkonto eine gute Alternative zur Zahnzusatzversicherung. Legen Eltern monatlich etwa 15 Euro für den Kieferorthopäden beiseite, kommen in einem Jahr schon 180 Euro zusammen.
Eine Zahnspange bekommen Kinder meist im Alter von etwa elf Jahren. Wer ab Geburt regelmäßig spart, kann bis dahin fast 2.000 Euro dafür zurücklegen.
Der Vorteil: Sind die Zähne vom Nachwuchs doch gerade gewachsen, bleibt das Geld für andere Ausgaben übrig.
Checkliste: Zahnzusatzversicherung für Kinder
Bei der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sollten Eltern unterschiedliche Anbieter vergleichen und deren Versicherungsumfang prüfen. Diese Leistungen sollten auf jeden Fall versichert sein:
- Leistung für Zahnspangen und Kieferorthopädie im Allgemeinen: am besten 80 Prozent und mehr,
- Leistung für KIG 1 und KIG 2: mindestens 3.000 Euro, besser ohne Begrenzung,
- Leistung für KIG 3 bis 5: mindestens 2.000 Euro, besser ab 2.500 Euro,
- Fissurenversiegelung,
- Professionelle Zahnreinigung für Kinder,
- Bei Kindern ab sechs Jahren möglichst keine Leistungsbegrenzungen,
- Möglichst geringe oder keine Wartezeit für Übernahme von Kieferorthopädie.
Soll ich für mein Kind eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Das ist eine sehr individuelle Entscheidung. Etwa 80 bis 85 Prozent der Kinder werden in KIG 3 bis 5 eingestuft und erhalten eine kieferorthopädische Behandlung damit als Kassenleistung.
Hier wird von den gesetzlichen Kassen zwar nur das medizinisch Notwendige übernommen, jedoch kosten weitere Sonderleistungen selten mehr als 2.500 Euro zusätzlich.
Anders sieht es aus, wenn der Zahnarzt das Gebiss in die KIG 1 oder KIG 2 einstuft und die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernimmt.
Entscheiden sich Eltern mit dem behandelnden Kieferorthopäden trotz der nur leichten Fehlstellung für eine Behandlung, liegen die Kosten schnell bei mehreren Tausend Euro.
Diese Zahnzusatzversicherungen sind empfehlenswert
| Info | Süddeutsche Krankenversicherung a.G.: ZP1 | Allianz Private Krankenversicherungs-AG: MeinZahnschutz90 (ZS90) | Barmenia Krankenversicherung a.G.: Mehr Zahn 90, Mehr Zahnvorsorge Bonus |
|---|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | 100 % | 100 % | 100 % |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontose) | 100 % | 100 % | 100 % |
| Zahnersatz & Inlays | 100 % | 90 % | 90 % |
| Kieferorthopädie bei Kindern | 100 % (KIG 1-2 und 3-5 max. 3.000 € während der Vertragslaufzeit) | 90 % bis 2.500 € unter 21 Jahren | 100 %, max. 2.000 € insgesamt |
| Keine Wartezeit | ✅ | ✅ | ✅ |
| Webseite | sdk.de | allianz.de | barmenia.de |
Einblick in die Recherche – so wurde ausgewählt
Dieser Artikel basiert auf einer redaktionellen Auswahl von überregionalen Anbietern, die anhand beliebter Suchbegriffe und Anbieter sorgfältig recherchiert wurden. Ziel ist es, ein umfassendes Bild davon zu vermitteln, was Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell interessiert und welche etablierten sowie neuen Anbieter für sie relevant sein könnten.
Angesichts der Vielzahl an Anbietern und Angeboten bietet dieser Artikel jedoch keinen kompletten Marktüberblick, da es nicht möglich ist, alle Anbieter aufzuführen. Vielmehr soll er eine erste Orientierung bieten und als fundierte Entscheidungsgrundlage dienen.
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Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder
Liegt schon eine Diagnose vor, werden kieferorthopädische Behandlungen nicht mitversichert. Weil bei Kindern aber gerade die sehr teuer sind, lohnen sich Tarife mit einem solchen Ausschluss in der Regel nicht.
Es ist nicht empfehlenswert, Versicherungsbeiträge schon ab dem Säuglingsalter zu zahlen, da die Leistung erst nach frühestens fünf bis sechs Jahren in Anspruch genommen wird. Eine Versicherung lohnt sich ab drei Jahren.
Zwar gibt es Zahnzusatzversicherungen, die ohne Wartezeit Leistungen bieten, allerdings ist dies für die Tarifauswahl nur in Ausnahmefällen wichtig. Denn hat der Kieferothopäde bereits eine Fehlstellung diagnostiziert, schließt die Versicherung entsprechende Behandlungen aus.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass innerhalb kürzester Zeit nach dem Abschluss eine Behandlung nötig wird. Daher ist eine Wartezeit von bis zu einem Jahr meist unproblematisch. Tarife ohne Wartezeit sind häufig unverhältnismäßig teuer.
Für die meisten Erwachsenen sind kieferorthopädische Leistungen nicht mehr wichtig. Daher ist es sinnvoll, spätestens mit dem 21. Lebensjahr die Versicherung zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen. Möglicherweise bietet der gleiche Versicherer gute Tarife für Erwachsene, dann lohnt es sich, den Tarif zu wechseln.
Wer eine Zahnspange im Alter von über 18 Jahren bekommt, muss sich auf eine hohe Rechnung einstellen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen, die einzeln geprüft werden.
