Studium und Finanzen (Teil 2): Das müssen Eltern ihren Kindern bezahlen
Will das Kind studieren, sollten sich die Eltern vorher gut überlegen, ob und wie viel Unterhalt sie zahlen können.
Foto: Getty ImagesDüsseldorf. 33.000 Euro – so viel kann ein schicker Mittelklassewagen kosten oder die längst überfällige Dachsanierung. Oder Eltern investieren stattdessen in Bildung und bezahlen ihrem Sprössling ein Studium. Rund 33.000 Euro sollte man einplanen – mal mehr, mal weniger. Viele Eltern können sich das nicht leisten oder wollen nicht zahlen.
Wenn sich eine Familie bei der Finanzierung des Studiums dann nicht einig wird, endet das häufig in Streit. Rechtsanwältin Caroline Wegener von der Kanzlei Schumacher & Partner kennt diese Fälle. Oft landen bei ihr Mandanten, die sich über die Höhe des Kindesunterhaltes streiten. Sie rät Eltern und Kindern, sich bereits lange vorher Gedanken um die Finanzierung eines Studiums zu machen. „Dann findet sich meistens schon eine sinnvolle Lösung.“ Was Eltern und Kinder bei den Unterhaltszahlungen während eines Studiums beachten müssen, erklärt Rechtsanwältin Wegener im Interview mit Handelsblatt Online.
Caroline Wegener ist Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht in Düsseldorf: „Langzeitstudenten haben keinen Freifahrtschein, dass Eltern das gesamte Studium zahlen.“
Foto: HandelsblattFrau Wegener, wenn sich Eltern und Kinder über die Studienfinanzierung streiten, macht Sie das nicht traurig?
Natürlich ist das sehr bedauerlich. Häufig gibt es Krach, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind. Dann müssen sie anteilig zahlen und es entsteht Streit um die Höhe der jeweiligen Verpflichtungen.
Dennoch sind Eltern verpflichtet, zumindest den Unterhalt zu zahlen. Gilt das auch, wenn das Kind bereits volljährig ist und studieren möchte?
Generell müssen Eltern Unterhalt leisten, solange das Kind noch nicht volljährig ist. Doch befindet sich ein volljähriges Kind beispielsweise in einer Berufsausbildung, zu der auch ein Studium gehört, dann gilt es als unterhaltsbedürftig. Dann sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Müssen Eltern während des gesamten Studiums Unterhalt zahlen?
Ja, grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht bis Ende der Regelstudienzeit. Das gilt als Maßstab. Doch auch wenn das Kind etwas länger braucht, endet die Unterhaltspflicht nicht automatisch mit Ende der Regelstudienzeit. Dann wird geprüft, wie lange das Studium durchschnittlich dauert. Entsprechend kann sich die Unterhaltspflicht verlängern. Doch nicht nur die Eltern haben Pflichten, sondern auch das Kind. Es ist verpflichtet, die Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit zu absolvieren. Der typische Langzeitstudent oder Trödler hat also keinen Freifahrtschein, dass die Eltern das gesamte Studium zahlen müssen, wenn er bereits über die durchschnittliche Länge studiert.
Dürfen Kinder von ihren Eltern verlangen, dass sie mehrere Ausbildungen finanzieren?
Eltern sind nicht verpflichtet, mehrere Berufswünsche finanziell zu unterstützten, sondern in der Regel nur die erste Ausbildung nach dem Schulabschluss. Doch es gibt einige Ausnahmen: Ich nehme als Beispiel die ausgebildete Krankenschwester, die im Anschluss noch Medizin studieren möchte. Diese beiden Ausbildungen hängen inhaltlich und fachlich zusammen. Sofern sie auch in einem engen zeitlichen Zusammenhang absolviert werden, sehen dies viele Gerichte als eine Ausbildung. Auch konsekutive, also aufeinanderfolgende Studiengänge mit Bachelor- und anschließendem Masterabschluss können als eine einzige Ausbildung anerkannt werden.
Doch was, wenn man merkt, dass das BWL-Studium nicht passt und man lieber Mediziner werden möchte?
Dem Studenten wird eine Orientierungsphase zugestanden. Das kann zwischen einem und drei Semestern dauern. Doch spätestens dann sollte man wechseln, wenn man mit dem bisherigen Studium nicht glücklich ist. Dann gilt das neue Studium auch nicht als Zweitausbildung und die Eltern sind weiterhin zum Unterhalt verpflichtet.
| Das kostet ein Studium | |
| Monatliche Ausgaben | |
| Miete einschließlich Nebenkosten | 298 Euro |
| Ernährung | 165 Euro |
| Kleidung | 52 Euro |
| Lebensmittel | 30 Euro |
| Auto und/oder öffentliche Verkehrsmittel | 82 Euro |
| Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente |
66 Euro |
| Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Porto |
33 Euro |
| Freizeit, Kultur und Sport | 68 Euro |
| Monatliche Ausgaben (Durchschnitt): | 794 Euro |
| Beispielrechnung: für 42 Monate (sieben Semester Regelstudienzeit) Gesamtkosten Studium: |
33.348 Euro |
| Quelle: DSW/HIS-HF 20. Sozialerhebung / Handelsblatt | |
Könnten sich die Eltern weigern zu zahlen, weil sie sich für ihr erwachsenes Kind lieber eine betriebswirtschaftliche Ausbildung wünschen als eine medizinische?
Nein, auch wenn es ihnen nicht recht ist, sind sie in der Regel zum Unterhalt verpflichtet.
Wie viel Unterhalt müssen Mutter und Vater denn bezahlen?
Die Eltern müssen generell nur so viel zahlen, wie sie wirtschaftlich auch in der Lage sind. Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die auch für volljährige Studierende gilt, wenn sie noch bei den Eltern oder einem Elternteil leben. Hier sind die Unterhaltszahlungen in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen der Eltern gelistet. Die Höhe des Unterhalts richtet sich bei volljährigen Kindern nach dem zusammengerechneten Einkommen der Elternteile und kann zwischen 304,00 Euro und 597,00 Euro monatlich betragen. Ein vereinfachtes Beispiel: Die Mutter verdient 2.000 Euro, der Vater 4.000 Euro. Dann wird der Unterhalt zwischen den beiden aufgeteilt. Die Mutter muss dann ein Drittel des Unterhalts zahlen, der Vater zwei Drittel. Das Kindergeld steht dem Kind zu.
Mit wie viel Geld können Kinder, die ausgezogen sind, rechnen?
Für einen Studenten, der nicht im elterlichen Haushalt lebt, wird derzeit ein Bedarf von 670 Euro angesetzt. Darin enthalten sind 280 Euro Warmmiete und das Kindergeld. Nicht enthalten sind Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung und eventuelle Studiengebühren. Findet das Kind für 280 Euro Warmmiete keine Wohnung – und das ist in Metropolstädten keine Seltenheit – kann sich der Bedarfssatz auch erhöhen.
670 Euro ist für manche Familien eine erhebliche Belastung. Was, wenn sie das nicht zahlen können?
Dann kann der Studierende zum Beispiel einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen und die Differenz ausgleichen.
Gibt es denn auch eine Alternative zum Barunterhalt?
Ja, die gibt es. Eltern haben nämlich das sogenannte Unterhaltsbestimmungsrecht, also das Recht zu bestimmen, wie der Unterhalt erfolgt. Statt des Barunterhalts können Eltern auch festlegen, dass sie lieber einen sogenannten Naturalunterhalt leisten möchten. Das ist der Fall, wenn sie dem Kind Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Krankenvorsorge und ein Taschengeld zur Verfügung stellen. Allerdings muss die Entfernung zur Hochschule auch vertretbar sein.
Dürfen Eltern ihre 25-Jährige Tochter dazu zwingen, daheim zu wohnen?
Ja, unter Umständen können sie das. Nämlich dann, wenn es sich die Eltern nicht leisten können einen Barunterhalt zahlen. Dann kann das Unterhaltsbestimmungsrecht in Einzelfällen dazu führen, dass das Kind bis zum Abschluss des Studiums bei den Eltern wohnen muss. Allerdings wird das Kind in diesem Fall einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen, damit es ausziehen kann.
Können sich die Eltern weigern zu zahlen, wenn der Studierende selbst Geld hat?
Arbeitet das Kind neben dem Studium können die Einkünfte – je nach Höhe – anteilig berücksichtigt werden. Das kann dann dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch gemindert wird. Auch wenn das Kind gespart oder geerbt hat, kann es dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch ganz, teilweise oder für einen gewissen Zeitraum entfällt. Allerdings gibt es ein Schonvermögen von 2.000 bis 3.000 Euro, das dem Kind bleiben muss. Ausnahme ist ein Sparbuch, das extra für die Ausbildung angelegt worden ist. Das muss ganz verbraucht werden.
Frau Wegener, danke für das Gespräch.
Nächstes Wochenende lesen Sie, was Studierende über Kredite wissen sollten und wie Sie die beste Finanzierung für Ihr Studium finden.