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GesundheitKassen warnen vor höheren Beiträgen trotz Sparpakets

Der Zusatzbeitrag könnte 2026 bei vielen Kassen drei Prozent überschreiten, warnt die Branche. Die Sparpläne der Bundesregierung reichten nicht aus. 02.11.2025 - 10:59 Uhr Artikel anhören
Krankenhaus: Die Sparpläne der Gesundheitsministerin setzen bei den Kliniken an. Foto: Marcus Brandt/dpa

Berlin. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) warnen vor weiter steigenden Beiträgen im neuen Jahr auch mit dem vorgesehenen Sparpaket der Bundesregierung.

Die vorgelegten Eingriffe reichten „absehbar nicht aus, Zusatzbeitragserhöhungen im Jahr 2026 zu verhindern“, schreibt die Techniker Krankenkasse in einer Stellungnahme für eine Anhörung zu den Gesetzesplänen am Montag im Bundestag. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) erklärt, wegen des nötigen Auffüllens von Rücklagen würden „etliche Kassen auch im kommenden Jahr Beitragssatzanpassungen vornehmen müssen“.

Das Kabinett hat ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro auf den Weg gebracht, das den Druck für neue Erhöhungen zum 1. Januar 2026 auflösen soll. Die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken sehen Ausgabenbremsen vor allem bei den Kliniken vor.

Die CDU-Politikerin hatte in Aussicht gestellt, zur Routine gewordene Erhöhungen damit zu durchbrechen und die Orientierungsmarke für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf dem jetzigen Niveau von 2,9 Prozent zu stabilisieren. Der Bundestag soll das Gesetz am Donnerstag beschließen.

Der GKV-Spitzenverband nannte das Paket einen „ersten richtigen Schritt“, der für stabile Beiträge aber keinesfalls ausreiche. „Es ist davon auszugehen, dass für die weitere Auffüllung der Reserven ein zusätzlicher Finanzbedarf von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten besteht“, heißt es in der Stellungnahme für die Anhörung im Gesundheitsausschuss. „Insgesamt ist davon auszugehen, dass die tatsächlich erhobenen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu Jahresbeginn 2026 im Durchschnitt drei Prozent überschreiten werden.“

Gewerkschaften und Krankenhäuser üben Kritik

Die Kassen und die Arbeitgeber warnen auch, dass bei den Kliniken weniger Einsparungen zusammenkommen dürften als erwartet. Warken will eine Klausel aussetzen, die zu höheren Vergütungen führen würde, als es einem Wert für die tatsächlichen Kostensteigerungen entspricht. Es gibt aber auch eine Regelung, wonach Erhöhungen bei der Tarifbezahlung voll von den Kassen zu tragen sind. 

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„Sie konterkariert den geplanten Einspareffekt“, erklärt die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände. Statt veranschlagter 1,8 Milliarden Euro würden so nach Schätzungen im Ergebnis nur 1,3 Milliarden Euro eingespart, erläutern die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in ihrer Stellungnahme.

Die Klinikbranche und die Gewerkschaft Verdi kritisieren die Sparpläne scharf. „Sie gefährden die Gesundheitsversorgung und verschärfen die wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser“, warnt Verdi. Plötzliche Kostensteigerungen bei Energie und Sachausgaben würden nicht ausgeglichen.

Zudem werde mit den massiven Einsparungen riskiert, dass Kostensteigerungen durch Personalabbau kompensiert werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nannte die Pläne „absolut unangebracht und inakzeptabel“ und forderte höhere Vergütungen.

Direkt stabile Beiträge bei jeder einzelnen Kasse festlegen kann die Politik nicht. Sie setzt aber eine Orientierungsmarke fest, was sich nun wie schon im Vorjahr leicht verzögert. Laut Gesetz gibt das Gesundheitsministerium bis 1. November einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Folgejahr bekannt. Dies soll jetzt nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Sparpaket erfolgen.

Ein zuständiger Schätzerkreis hatte ermittelt, dass sich für 2026 rechnerisch ein Wert von 2,9 Prozent ergibt. Nicht berücksichtigt in der Prognose ist aber, wenn Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen.

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Über die konkreten Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den kommenden Wochen selbst. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

dpa
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