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Deutsche-Bahn-KonkurrentFlixtrain verklagt die Deutsche Bahn wegen lückenhafter Fahrtanzeige auf Internetseite

Die Seite der Bahn zeige die Flixtrain-Fahrten nicht vollständig an – so lautet der Vorwurf. Das will sich Flixtrain nicht gefallen lassen. 20.08.2018 - 17:34 Uhr Artikel anhören

Die Züge des Fernbusanbieters Flixbus sind im Schienenfernverkehr die einzige Konkurrenz für die Bahn.

Foto: dpa

Berlin. Der Fernbusanbieter Flixbus verklagt die Deutsche Bahn wegen der Darstellung seiner Züge im Internet. „Bereits im Juli haben wir Klage eingereicht, weil Flixtrain auf bahn.de nur lückenhaft abgebildet wird“, teilte Geschäftsführer André Schwämmlein am Montag auf Anfrage mit. Zuvor hatte das „Manager Magazin“ darüber berichtet.

Das Münchner Unternehmen Flixmobility ist Deutschlands größter Fernbusanbieter, vermarktet aber auch Zugtickets auf den Strecken Stuttgart-Berlin und Köln-Hamburg. Die Züge sind im Schienenfernverkehr die einzige Konkurrenz für die Bahn, die im vergangenen Jahr 143 Millionen Fahrgäste in seinen Fernzügen zählte. Flixtrain hat beantragt, von Mitte Dezember an auch zwischen Berlin und Köln sowie Berlin und München zu fahren. Zugfahrkarten verkauft das Unternehmen nicht mehr nur online, sondern auch an eigenen Ständen in den Bahnhöfen von Stuttgart, Berlin und Düsseldorf.

Bei der Suche nach der schnellsten Verbindung werde ihr Angebot manchmal nicht angezeigt, kritisierte ein Sprecher von Flixmobility. Mitunter habe auf der Seite bisher auch gestanden, dass Sparpreise nicht verfügbar seien. Das Unternehmen sieht darin unlauteren Wettbewerb und will beim Landgericht Hamburg dagegen vorgehen.

Die Bahn wies den Vorwurf zurück. Die Klage sei eingegangen und werde nun geprüft, erklärte eine Bahnsprecherin weiter. „Abgesehen davon sind wir zu diesem Thema jedoch mit Flixtrain im Gespräch und haben bereits einige Punkte im Sinne von Flixtrain verändert.“

Flixtrain verkauft seine Tickets über eine eigene Buchungsplattform, nicht über die Seite der Bahn. Schwämmlein sagte dem „Manager Magazin“ aber, bahn.de sei „die zentrale Auskunftsplattform für Kunden und gesetzlich dazu verpflichtet, alle Reiseoptionen auf der Schiene aufzuzeigen“. Im Nahverkehr funktioniere das auch. Eine Gerichtssprecherin in Hamburg wollte sich zunächst nicht äußern.

dpa
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