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BürokratieAltmaier will keine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – doch daraus wird wohl nichts

Der Wirtschaftsminister blockiert eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes. Doch Altmaiers Gutachter halten eine Pflicht zur Zeiterfassung für notwendig.Frank Specht 02.03.2020 - 17:12 Uhr

Der Wirtschaftsminister habe das Gutachten zur Arbeitszeit unter Verschluss gehalten.

Foto: Reuters

Berlin. Die Bundesregierung muss das Arbeitszeitgesetz ändern, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung Genüge zu tun. Bei der Gestaltung hat sie aber großen Spielraum. Zu diesem Schluss kommen die Münchener Juristen Volker Rieble und Stephan Vielmeier in einem Gutachten für Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), das dem Handelsblatt vorliegt.

Altmaier, der Firmen vor neuer Bürokratie bewahren will, hat die Expertise bisher unter Verschluss gehalten. Der EuGH hatte im Mai 2019 in einem spanischen Fall entschieden, dass Arbeitgeber ein System einrichten müssen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. In Deutschland sind bisher, abgesehen von strengeren Regeln für einzelne Branchen nach dem Mindestlohngesetz, nur Überstunden zu erfassen.

„Das nationale Recht muss angepasst werden“, heißt es deshalb im Gutachten. So sei allein mit einer Erfassung der Überstunden die gebotene Kontrolle und Sicherung der Ruhezeiten nicht zu leisten. Auch das Überwachungsrecht des Betriebsrats genüge den Anforderungen nicht.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits eine „behutsame“ Anpassung des Arbeitszeitgesetzes angekündigt. Allerdings stand bislang Altmaier auf der Bremse. Die wird er jetzt wohl lockern müssen. Hier greift der attestierte Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber.

So kann er etwa eine Regelung erlassen, die nach Branchen, Betriebsgrößen, technischen Gegebenheiten der Unternehmen oder Einkommen der Arbeitnehmer differenziert. Auch ist es aus Sicht der Arbeitsrechtler möglich, die Erfassung der Arbeitszeit an die Arbeitnehmer zu delegieren, etwa auf einem Blatt Papier oder in einer Excel-Tabelle. Entscheide sich der Arbeitgeber aber für eine technikbasierte Zeiterfassung, so dürften einzelne Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres hiervon ausgeschlossen werden.

Gleichförmige Regelung notwendig

Weil eine Differenzierung aber Komplexität und Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringe, ziehen Rieble und Vielmeier eine gleichförmige, möglichst einfache Regelung vor. Arbeitgeber sollten selbst entscheiden dürfen, welche Technik der Aufzeichnung sie wählen, einschließlich der Delegation an die Arbeitnehmer. Diese Option soll aber zurückgenommen werden können, wenn Mitarbeiter dies wünschen oder die Aufsicht Missbrauch feststellt.

Die Opposition erwartet, dass die Bundesregierung jetzt endlich die Karten auf den Tisch legt, wie sie zehn Monate nach dem EuGH-Urteil weiter vorgehen will. „Der Wirtschaftsminister blockiert, und das Arbeitsministerium hat noch nicht einmal einen Zeitplan“, kritisiert die Vizechefin der Linksfraktion, Susanne Ferschl.

In einem Antrag, der am Donnerstag im Bundestag debattiert werden soll, fordert die Linke die Regierung auf, endlich ein Gesetz vorzulegen, das Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer der Ruhepausen aufzuzeichnen.

Auch Rieble und Vielmeier werben für ein Gesetz: „Regulatorische Untätigkeit würde durch deutsche Arbeitsgerichte beantwortet“, mahnen sie. Die Bundesregierung sollte deshalb den durch den EuGH aufgezeigten Gestaltungsspielraum nutzen – „auch um die berechtigten Interessen der Arbeitgeber zu wahren“.

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