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WirecardBei der EZB gab es keinen Handel mit Wirecard-Aktien

Die Notenbank stuft den insolventen Zahlungsdienstleister als Finanzfirma ein. Dessen Aktien dürfen EZB-Mitarbeiter daher anders als bei der Bafin nicht kaufen.Yasmin Osman 16.08.2020 - 16:11 Uhr

Die Notenbank stufte Wirecard intern anders ein als die Finanzaufsicht Bafin, die Wirecard als Technologieunternehmen betrachtete.

Foto: dpa

Frankfurt. Im Wirecard-Skandal geraten die Verhaltensregeln der deutschen Finanzaufsicht Bafin in den Fokus. Denn anders als Mitarbeitern der Bafin ist es den Beschäftigten der Europäischen Zentralbank (EZB) verboten, mit Wirecard-Wertpapieren zu handeln.

„EZB-Mitarbeitern ist es nicht erlaubt, Aktien von Wirecard zu besitzen, weil dieses Unternehmen die Kriterien als Finanzunternehmen in der Europäischen Union erfüllt“, sagte eine Sprecherin der Notenbank auf Anfrage. Und der Handel mit Aktien, Anleihen oder Derivaten von finanziellen Kapitalgesellschaften ist dem EZB-Personal untersagt. Die gleichen Beschränkungen hatte die Bundesbank 2018 für ihre Mitarbeiter eingeführt.

Anders bei der deutschen Aufsicht: Solange Mitarbeiter keine Insiderinformationen zu dem Unternehmen haben und der Vorgesetzte die Geschäfte genehmigt, sind solche Transaktionen bei der Bafin möglich. Eine Anfrage der Grünen hatte in der vergangenen Woche offengelegt, dass Bafin-Mitarbeiter in den Monaten vor der Insolvenz des Zahlungsdienstleisters verstärkt mit Wirecard-Papieren gehandelt hatten.

Die privaten Handelsgeschäfte von Bafin-Mitarbeitern mit Wirecard-Papieren sind deshalb kritisch, weil sich die Bafin ab 2019 verstärkt mit dem Zahlungsdienstleister beschäftigte, etwa als sie ein Leerverkaufsverbot verhängte und Vorwürfe der Marktmanipulation prüfte. Außerdem war die Behörde für die Aufsicht über die Wirecard Bank zuständig.

Die Wirecard AG wurde von der Bafin allerdings als Technologiekonzern, nicht als Finanzkonzern eingestuft. Bemerkenswert ist, dass die EZB Wirecard damit intern anders einstufte als die Bafin. Denn die deutsche Finanzaufsicht betont, dass die Notenbank ihre Einstufung Wirecards als Tech-Firma zumindest „aktiv anerkannt“ habe. Die EZB wies nun erneut darauf hin, dass die aufsichtsrechtliche Einstufung von Wirecard allein Sache der nationalen Behörden – und damit bei Wirecard der Bafin – sei und dass für die Ethikregeln der EZB-Mitarbeiter eine „breitere Definition“ für Finanzunternehmen gelte.

Das Bundesfinanzministerium, das die Fachaufsicht über die Bafin hat, hatte die geltenden Verhaltensregeln für die Behörde verteidigt. Es gebe „ein umfassendes Kontrollsystem“ hatte ein Sprecher des Ministeriums gesagt. Das interne Kontrollsystem sei „streng und angemessen“. Aktiengeschäfte müssten stets offengelegt werden.

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