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Firmenfitness steuerlich absetzen und die Gesundheit fördern

Firmenfitness steuerlich absetzen

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist für Unternehmen sowie für Arbeitnehmer mit vielen Vorzügen verbunden. Darüber hinaus lässt sich Firmenfitness steuerlich absetzen. Damit das gelingt, muss es sich jedoch um zertifizierte Angebote nach dem Einkommensteuergesetz handeln.

Was wird unter Firmenfitness verstanden?

Firmenfitness steuerlich absetzen
Gesundheitsförderung für Mitarbeitende lässt sich steuerlich absetzen Healthy Business Consulting - MyLifeStyleClub GmbH
Firmenfitness wird oft in Zusammenhang mit der betrieblichen Gesundheitsförderung genannt. Tatsächlich ist die Firmenfitness für immer mehr Unternehmen ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsmanagements. Es dient dazu, Mitarbeiter langfristig gesund und leistungsfähig zu halten und ihr Wohlbefinden zu stärken. Sie sehen in diesem Angebot eine Möglichkeit, die Gesundheit der Mitarbeitenden aktiv zu fördern. Damit nehmen sie auch Einfluss auf den ökonomischen Erfolg. Denn je gesünder das Team ist, desto mehr kann es leisten. Das hat auch Einfluss auf die Motivation und krankheitsbedingte Fehlzeiten.

Konkret bieten Unternehmen ihren Mitarbeitenden dazu beispielsweise vergünstigte Angebote für Fitnessstudios an. Sie können damit Verträge zu rabattierten Konditionen abschließen. Das soll die Motivation steigern, aktiv etwas für die eigene Fitness und damit für die Gesundheit zu tun.

Zunächst ist das Angebot an die Belegschaft für ein Unternehmen mit Kosten und einem organisatorischen Aufwand verbunden. Denn im ersten Schritt kommt es darauf an, das passende Fitnessangebot zu finden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für Firmenfitness steuerlich absetzbar.

Wie ist Firmenfitness steuerlich absetzbar?

Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden vielfältige Gesundheitsprogramme anzubieten. Rabattierte Verträge regionaler Fitnessstudios werden dabei oftmals als geldwerter Vorteil behandelt. Als Sachbezug können Ausgaben bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Person im Monat steuerfrei bleiben.

Handelt es sich jedoch um qualifizierte und zertifizierte Leistungen zur Gesundheitsförderung, dann muss dieser Sachbezug nicht unbedingt angetastet werden. Der Gesetzgeber hat dazu im Einkommensteuergesetz im Paragraf 3 Nummer 34 eine Möglichkeit geschaffen, Gesundheitsförderungsleistungen steuerfrei zu behandeln. Der Freibetrag liegt bei 600 Euro je Jahr und Arbeitnehmer. Diese Art der Firmenfitness ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden:

• Gezielte Förderung der Leistungsfähigkeit und Motivation
• Mitarbeiterbindung
• zu 100 Prozent steuerlich absetzbar
• Steigerung der mentalen und physischen Gesundheit
• Positive Beeinflussung des Krankenstandes

Schließt ein Unternehmen Verträge für die Belegschaft ab, erhalten sie in der Regel exklusive Firmenkonditionen. Diese vergünstigten Beiträge können sie direkt an ihre Mitarbeiter weitergeben. Damit erhalten sie einen echten finanziellen Mehrwert. Viele Unternehmen übernehmen wahlweise die gesamten Kosten oder stellen ihrer Belegschaft stark vergünstigte Beiträge zur Verfügung. In jedem Fall profitieren beide Seiten von diesem Vorgehen.

Um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen, müssen sich Unternehmen an die Vorgaben des Gesetzgebers halten. Das können sie sicherstellen, indem sie sich direkt an einen Anbieter wenden, der sich mit dieser Materie auskennt und entsprechende Dienstleistungen rund um die Firmenfitness zur Verfügung stellt. Zu diesen Anbietern zählt Synfit.

Zertifizierte Angebote in Darmstadt und Umgebung

Die Synfit334 GmbH unterstützt Unternehmen auf der Suche nach geeigneten Angeboten, um Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung gezielt und steuerfrei umsetzen zu können. Dazu setzt der Dienstleister auf sein Netzwerk. In Darmstadt und Umgebung erhalten beauftragende Unternehmen Zugang zu vergünstigten Firmen-Mitgliedschaften in derzeit insgesamt elf Premium Fitnessstudios.

Die Finanzierung der rabattierten Mitgliedschaften bleibt den Unternehmen selbst überlassen. Sie können die Mitgliedsbeiträge zu 100 Prozent übernehmen oder Mitarbeitende leisten einen Eigenanteil. Unabhängig davon erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, die Beiträge nach Paragraf 3, Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes abzusetzen. Damit steht ihnen ein Betrag von 600 Euro je Mitarbeitendem je Kalenderjahr zur Verfügung. Dank zertifizierter Angebote werden weder der geldwerte Vorteil noch steuerbegünstigte Sachbezüge angetastet.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich für Unternehmen daraus, dass sie sich nicht selbst auf die Suche nach geeigneten Fitnessstudios begeben müssen. In wenigen Schritten ist es über Synfit möglich, die Fitness im Betrieb voranzutreiben. Dazu reicht zunächst eine erste Kontaktaufnahme zu Synfit. In einem unverbindlichen Erstgespräch werden die jeweiligen Wünsche und Ansprüche erörtert. Im nächsten Schritt wird die Frage nach dem zu investierenden Fitnessbetrag geklärt. Danach folgt bereits die Festlegung des Starts der Kooperation. Im Rahmen eines digitalen Kick-off-Events werden alle Beteiligten darauf eingestimmt.

Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle, dass Mitarbeitende nicht zur Teilnahme verpflichtet werden. Wer sich dazu entscheidet, kann sich bequem online anmelden. Dazu wird für jedes Unternehmen eine Landingpage mit individuellem Firmenbranding eingerichtet.

Durch regelmäßige Reportings bleiben Firmen auf dem neuesten Stand und werden über aktivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen informiert. Ergänzend dazu werden ihnen digitale Gesundheitsangebote angezeigt, mit denen sie das betriebliche Gesundheitsmanagement auf ein neues Level bringen können.
Firmenfitness in Darmstadt

Um Firmenfitness steuerlich absetzen zu können, sind zertifizierte Angebote erforderlich. Die Synfit334 GmbH mit Sitz in Frechen bietet dazu die passende Lösung. Eine erste Kontaktaufnahme über die Internetpräsenz des Anbieters reicht für den Startschuss für mehr Fitness im Unternehmen aus.
Impressum
Healthy Business Consulting, Eine Marke der MyLifestyleClub GmbH
Herr Sven Naumann Hilpertstraße 12b 64295 Darmstadt Deutschland USt-IdNr.: DE 235969704 HRB 33604 Eingetragen im Handelsregister Darmstadt
T: 0049-6151-3844244
@: naumannhealthybc.de
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