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Cum-Ex-VerfahrenHanno Berger scheitert mit Wiederaufnahmeantrag

Der prominente Steueranwalt wollte seine Haftstrafe neu aufrollen lassen. Doch die Richter sahen dafür keine Grundlage. Nach Handelsblatt-Informationen hat Berger Beschwerde eingelegt.Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 25.09.2025 - 08:14 Uhr Artikel anhören
Hanno Berger: Er verbüßt seine Haftstrafe in der JVA Schwalmstadt in Hessen. Foto: dpa [M]

Düsseldorf. Der prominente Steueranwalt Hanno Berger muss auch im Gefängnis juristische Niederlagen einstecken: Das Landgericht Köln hat seinen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens abgelehnt.

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