Cum-Ex-Verfahren: Hanno Berger scheitert mit Wiederaufnahmeantrag
Hanno Berger: Er verbüßt seine Haftstrafe in der JVA Schwalmstadt in Hessen. Foto: dpa [M]
Düsseldorf. Der prominente Steueranwalt Hanno Berger muss auch im Gefängnis juristische Niederlagen einstecken: Das Landgericht Köln hat seinen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens abgelehnt.