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SparerpauschbetragWie die Vorabpauschale auf Fonds zum Steuervorteil wird

Viele Fondsanleger müssen für 2023 wieder eine steuerliche Vorauszahlung ans Finanzamt leisten. Das kann vorteilhaft sein – dank des Sparerpauschbetrags.Katharina Schneider 12.01.2023 - 14:00 Uhr Artikel anhören

Die Vorabpauschale auf ETFs und Fonds wird auf einen fiktiven Ertrag fällig, den Anleger mit ihren Fondsanteilen erzielt haben. Der Sparerpauschbetrag kann vorteilhaft sein.

Foto: imago images/MiS

Frankfurt. Die steigenden Zinsen sorgen nicht nur für Freude bei Sparern. Sie führen auch zur Rückkehr einer noch relativ neuen Steuervorauszahlung für Fondsanteile. Die sogenannte Vorabpauschale auf Investmentfonds wurde erstmals 2019 berechnet und beziffert einen fiktiven Ertrag, den Anleger im Laufe des Jahres mit ihren Fondsanteilen erzielt haben. Darauf müssen sie dann Abgeltungsteuer zahlen.

Für die Jahre 2021 und 2022 entfiel diese Pauschale. Der Grund: Der von der Bundesbank veröffentlichte Basiszins, auf dessen Grundlage die Pauschale berechnet wird, war negativ. Für 2023 hat die Bundesbank den Basiszins nun auf 2,55 Prozent festgelegt. Damit wird die Pauschale für viele Fonds wieder relevant.

Für Anleger kann das eine gute Nachricht sein. Denn sie können die Steuervorauszahlung in ihren jährlichen Sparerpauschbetrag reinrechnen.

Eingeführt wurde die Vorabpauschale 2018 mit der Investmentsteuerreform. Ziel war es, alle Publikumsfonds steuerlich gleichzubehandeln. Es spielt nun keine Rolle mehr, ob sie in Deutschland oder im Ausland aufgelegt wurden, ob sie ihre Erträge ausschütten oder diese – wie sogenannte thesaurierende Fonds – gleich wieder anlegen.

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