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SteuernRisiken hoher Gehälter für Geschäftsführer

Ist ein Gesellschafter einer Firma oder ein Familienmitglied gleichzeitig Geschäftsführer, darf das Gehalt nicht zu üppig ausfallen – sonst drohen Steuernachzahlungen.Laura de la Motte 25.11.2025 - 11:55 Uhr Artikel anhören
Geschäftsführer: Wer seine eigene Firma leitet, muss sein Gehalt nach bestimmten Kriterien austarieren. Foto: imago images/Westend61

Frankfurt. Wer sein eigener Chef ist, kann auch sein Gehalt selbst festlegen? Nicht ganz. Weil Gehälter zu den sogenannten Betriebsausgaben gehören, die wiederum den zu versteuernden Gewinn der Firma schmälern, sind die Finanzämter hier besonders wachsam. Wer sich zu üppig selbst bedient, muss mit unangenehmen Steuernachzahlungen rechnen.

Das gilt zumindest immer dann, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig auch Gesellschafter der Firma ist beziehungsweise ein Familienmitglied wie die Schwiegertochter oder der Ehepartner die Leitung innehat. „Bei echten fremden Geschäftsführern können hohe Gehälter immer mit einer besonderen Qualifikation begründet werden“, sagt Tomas Aksöz, Steuerberater aus Hamburg.

Bei den Gesellschafter-Geschäftsführern und ihren Angehörigen muss die Bezahlung dagegen „fremdüblich“ sein. Lesen Sie im Folgenden, welche Summen erlaubt sind und welche steuerlichen Fallstricke bei Tantiemen und Pensionszusagen lauern.

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