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FlüchtlingsgipfelEine Milliarde Euro zusätzlich – Bund und Länder erreichen Mini-Einigung bei Flüchtlingskosten

Auf dem Flüchtlingsgipfel kam der Kanzler den Ländern nur ein bisschen entgegen. Eine Grundsatzentscheidung über die Flüchtlingskosten wurde vertagt.Martin Greive, Dietmar Neuerer 10.05.2023 - 22:55 Uhr Artikel anhören

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht mit Innenministerin Nancy Faeser am Rande des Flüchlingsgipfels.

Foto: IMAGO/photothek

Berlin. Bund und Länder haben sich bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt lediglich auf einen minimalen Kompromiss bei den Flüchtlingskosten einigen können.

So zahlt der Bund den Ländern in diesem Jahr wegen der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen eine Milliarde Euro mehr. Damit sollen die Länder Kommunen entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden finanzieren, heißt es im Beschluss von Bund und Ländern. Eine Grundsatzentscheidung über die dauerhafte Finanzierung der Flüchtlingskosten wurde vertagt.

„Das ist ein guter Tag des Föderalismus, der zeigt, wenn wir uns zusammenraufen müssen, wir das auch tun“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz nach den Beratungen. „Das waren die schwierigen Gespräche, die alle erwartet hatten“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). „Aber es hat sich gelohnt.“

In den ersten vier Monaten dieses Jahres hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 101.981 Asylerstanträge registriert. Das sind 78 Prozent mehr als im Vorjahr.

Hauptherkunftsländer waren seit Jahresbeginn Syrien, Afghanistan und die Türkei. Außerdem müssen die Kommunen mehr als eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unterbringen. Diese müssen keine Asylanträge stellen.

Viele Kommunen haben Alarm geschlagen, weil sie die stark steigende Zahl an Flüchtlingen nicht mehr bewältigen können. Die Länder hatten deshalb vom Bund mehr Geld gefordert, um ihre Kommunen zu entlasten. Der Bund hatte dies im Vorfeld des Treffens mit dem Verweis abgelehnt, bereits einen Großteil der Flüchtlingskosten zu schultern.

Kein Durchbruch nach Beratungen

Auch bei dem Treffen im Kanzleramt konnten Bund und Länder nach stundenlangen Verhandlungen keinen Durchbruch erzielen. So bedarf es aus Sicht der Länder „eines atmenden Systems“, bei dem sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Zugangszahlen der Geflüchteten orientiert. Außerdem soll die Unterstützung an Kostensteigerungen angepasst werden, sodass eine Verlässlichkeit für die Länder und Kommunen geschafft wird, heißt es in dem Beschlusspapier.

Originaldokument

„Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai“ – die Ergebnisse auf 16 Seiten

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte im Anschluss an die Verhandlungen, er danke dem Bund zwar für die zusätzliche Milliarde, sie reiche aber nicht aus. Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt machten ihrem Ärger in einer Protokollerklärung Luft. Die eine Milliarde sei aus ihrer Sicht „völlig unzureichend“, schrieben sie.

Die Länder pochen auf ein sogenanntes „Viersäulenmodell“, in dessen Rahmen der Bund unter anderem die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge vollständig übernimmt und den Ländern ihre Flüchtlingskosten mit einer monatlichen Pro-Kopf-Pauschale erstattet. Eine solche Pauschale hatte es bereits in der Flüchtlingskrise 2015 gegeben.

Bund und Länder haben sich auf dem Flüchtlingsgipfel vorläufig auf eine neue Lastenverteilung bei den Kosten geeinigt. Demnach zahlt der Bund den Ländern und Kommunen für das Jahr 2023 wegen der gestiegenen Flüchtlingszahlen eine Milliarde Euro mehr.

Der Bund allerdings ist der Ansicht, ein „atmendes System“ gebe es im Prinzip bereits, wie das Beschlusspapier betont. Nun soll bis zum nächsten Treffen von Bund und Ländern am 23. Juni ein detailliertes System ausgearbeitet werden. Ein Beschluss könnte am 23. November stehen.

Weitere Beschlüsse gefasst

Einige Beschlüsse wurden aber doch gefasst: So sollen Asylverfahren beschleunigt und Abschiebungen konsequenter durchgesetzt werden, um Deutschlands Kommunen angesichts steigender Flüchtlingszahlen zu entlasten.

Bund und Länder verständigten sich außerdem darauf, die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, sagte Kanzler Scholz. Vereinbart wurden auch erweiterte Zuständigkeiten der Bundespolizei und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Justiz- und Ausländerbehörden.

Weil sagte, von einer „Asyl-Wende“, von der im Vorfeld des Treffens gesprochen wurde, könne jedoch keine Rede sein. Entscheidend sei jetzt, dass die Beschlüsse anders als in der Vergangenheit auch umgesetzt würden.

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Scholz betonte, Deutschland werde „neue Migrationspartnerschaften“ für die Rücknahme von Flüchtlingen abschließen. Mit diesen Partnerschaften wolle Deutschland für Fachkräfte den Zuzug erleichtern, aber auch sehr klare Vereinbarungen für die Rücknahme von Staatsbürgern treffen, die sich nicht erfolgreich um Asyl bemüht haben. Man werde die „Vereinbarungen zügig voranbringen“, so Scholz. So habe Deutschland eigens einen Migrationsbeauftragten ernannt, der sich um diese Abkommen kümmern soll. 

Auf Wunsch der Bundesregierung wurde ebenfalls vereinbart, dass alle Prozesse in den Ausländerbehörden digitalisiert werden, inklusive der E-Akte. Bereits im Vorfeld hatte es Verärgerung in der Bundesregierung gegeben, die Länder würden nur Forderungen stellen, ohne ihren Aufgaben wie der Digitalisierung der Ausländerbehörden nachzukommen.

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