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Verteidigung15 EU-Länder nutzen Schuldenregel-Ausnahme für die Aufrüstung

Europa will in den kommenden Jahren massiv in die Verteidigung investieren. Dafür machen viele Länder mehr Schulden. Auch Deutschland will von einer Ausweichklausel Gebrauch machen. 08.07.2025 - 15:04 Uhr Artikel anhören
Leopard 2A4 von Rheinmetall: Die Ausgaben für Rüstung steigen. Foto: Philipp Schulze/dpa

Brüssel. Um mehr in Verteidigung investieren zu können, darf mehr als die Hälfte der EU-Staaten künftig die europäischen Schuldenvorgaben übertreten. Die zuständigen EU-Finanzminister erlaubten Polen, Belgien und 13 weiteren Ländern bei einem Treffen in Brüssel, eine entsprechende Sonderregel zu nutzen.

Auch Deutschland will von dieser Sonderregel Gebrauch machen. Berlin muss aber noch auf grünes Licht warten, da die Bundesregierung noch keinen dafür notwendigen mittelfristigen Haushaltsplan eingereicht hat. Generell gebe es aber keine Bedenken, dass die sogenannte nationale Ausweichklausel auch für die Bundesrepublik genehmigt werde, sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) jüngst. Für Deutschland ist das wichtig, denn die nationale Schuldenbremse wurde für Verteidigungsausgaben gelockert.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden russischen Aggression gegen die Ukraine will die EU stark aufrüsten. Mit der Ausnahme von den strengen Haushaltsregeln sollen mehr Investitionen in Verteidigung ermöglicht werden.

Die EU-Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn können nun die Sonderregel nutzen und über vier Jahre zusätzlich 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung ausgeben, ohne dass sie mit einem – normalerweise drohenden – Strafverfahren rechnen müssen.

Die für die Überwachung der Schuldenregeln zuständige Europäische Kommission hatte die Aktivierung der Ausweichklausel vorgeschlagen. Allerdings sind hohe Staatsschulden in der Aufrüstungsdebatte auch eine Sorge vieler Länder, wie etwa Frankreichs. Paris will die Sonderregel mangels Spielraum im nationalen Haushalt nicht nutzen, um die Staatsverschuldung nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.

dpa
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