Reha beantragen: Was Sie beim Reha-Antrag beachten sollten
Düsseldorf. Eine medizinische Rehabilitation – auch Reha genannt – soll Menschen helfen, nach einer Krankheit in ihren Alltag zurückzufinden.
Im Jahr 2023 hatten 1,9 Millionen Deutsche eine Reha beantragt, sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervor. Die meisten von ihnen lassen orthopädische und rheumatische Leiden kurieren.
Doch nicht jeder, der eine Reha machen möchte, bekommt auch eine genehmigt. Etwa ein Viertel aller Anträge hat die Deutsche Rentenversicherung im vergangenen Jahr abgelehnt.
Damit Ihr Antrag gelingt, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Reha-Voraussetzungen: Diese Punkte müssen Sie beachten
Wer eine Reha bewilligt bekommen möchte, muss laut der Deutschen Rentenversicherung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Rehabilitationsbedarf: Es besteht eine permanente Beeinträchtigung bei Aktivitäten, die für den Alltag wichtig sind. Das können körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen sein.
- Rehabilitationsfähigkeit: Der Antragsteller ist belastbar und motiviert.
- Rehabilitationsziel: Der Antragsteller kann das Ziel einer Reha erreichen. Das Ziel besteht darin, die Beeinträchtigungen des Betroffenen zu beseitigen, zu vermindern oder zu vermeiden.
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Reha-Anspruch: Wann steht mir eine Rehabilitation zu?
Wer als erwerbstätige und gesetzlich versicherte Person eine Reha über die Deutsche Rentenversicherung beantragen will, muss folgende Kriterien erfüllen:
- Eine gefährdete oder geminderte Arbeitsfähigkeit
- Die Mindestversicherungszeit ist erreicht. Sie unterscheidet sich je nach Fall und Reha-Leistung. Bei verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt diese beispielsweise fünf Jahre.
- Hat der Antragsteller schon einmal eine Reha in Anspruch genommen, ist diese mindestens vier Jahre her.
- Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese greifen beispielsweise dann, wenn ein anderer Kostenträger als die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist (siehe Abschnitt „Reha-Kosten“). Eine vollständige Liste dieser Gründe finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Reha-Kosten: Wer zahlt die Reha?
In der Regel trägt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für Reha-Maßnahmen für Erwerbstätige, die gesetzlich versichert sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist – zum Beispiel bei Rentnern, Kindern und Jugendlichen oder arbeitslosen Erwachsenen.
Andere Kostenträger sind, abhängig von der beruflichen Situation und der Ursache der Erkrankung des Antragstellers, die Unfall- oder die Pflegeversicherung. Aber auch die Alterssicherung der Landwirte, die Träger der Kriegsopferversorgung, das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger können in Betracht kommen.
Wer nicht weiß, welcher Träger für ihn zuständig ist, bekommt Unterstützung: Der Kostenträger, bei dem der Antrag eingeht, muss innerhalb von 14 Tagen prüfen, ob er zuständig ist. Ist dies nicht der Fall, leitet er den Antrag an die zuständige Kostenstelle weiter.
Wie viel kostet die Rehabilitation?
Wer gesetzlich krankenversichert und über 18 Jahre alt ist, muss für Reha-Maßnahmen ohne zeitliche Begrenzung 10 Euro pro Tag zuzahlen.
Wenn die Deutsche Rentenversicherung die Reha zahlt, entfällt die Zuzahlung für ambulante Reha-Leistungen. Bei einem stationären Reha-Aufenthalt ist die Höhe der Zuzahlung vom Einkommen des Reha-Patienten abhängig, liegt allerdings nie höher als 10 Euro pro Tag. Sie ist auf 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Privat versichert: Habe ich Anspruch auf eine Reha?
Wer privat krankenversichert ist und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme. Der jeweilige Versicherungstarif entscheidet bei Privatversicherten darüber, ob der Krankenversicherer für eine Reha zahlt. Viele private Krankenversicherungen übernehmen allerdings ganz oder teilweise die Kosten der Reha-Maßnahmen.
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Reha-Antrag stellen: Wer ist zuständig?
Den Antrag stellt der Patient mit Unterstützung des behandelnden Arztes.
Haus-, Fach- oder Betriebsärzte sind in der Regel Ihre ersten Ansprechpartner. Sie schätzen ein, ob die Voraussetzungen für eine Reha erfüllt sind. Anschließend besprechen sie mit Ihnen, ob die Reha in einer Klinik (stationär) oder ambulant umgesetzt werden soll.
Ist eine Reha nach einer Behandlung im Krankenhaus (Anschlussbehandlung) notwendig, hilft der Sozialdienst der Klinik bei der Antragstellung. Besprechen Sie die Möglichkeit einer Reha als Anschlussbehandlung direkt mit Ihrem Arzt im Krankenhaus.
Welche Formulare benötige ich für einen Reha-Antrag?
Alle wichtigen Formulare zur Antragstellung erhalten Sie bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Krankenkassen oder Versicherungsämtern.
Alternativ können Sie einen formlosen Antrag stellen, auf den der Rehabilitationsträger Ihnen die Formulare zuschickt. Füllen Sie diese aus und übersenden Sie sie dem Träger.
Außerdem wichtig für Ihren Reha-Antrag: der Befundbericht Ihres Arztes. Die Verbraucherzentrale rät: Je besser und ausführlicher die medizinische Notwendigkeit begründet und dokumentiert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Reha genehmigt wird.
Aus dem Antrag sollte demnach deutlich werden, inwieweit sich die medizinischen Befunde auf Ihre alltäglichen Aktivitäten auswirken. Dabei sollte der Schwerpunkt auf eine bestimmte Diagnose und deren Reha-Ziel gelegt werden, empfiehlt die Organisation weiter. Wer viele Erkrankungen angebe, könne das Ziel der Rehabilitation möglicherweise unklar darlegen – und abgelehnt werden.
Wie lange dauert eine Reha-Genehmigung?
Grundsätzlich soll die Entscheidung über eine Genehmigung oder Ablehnung maximal drei Wochen dauern – vorausgesetzt, alle Unterlagen liegen vollständig vor. So schreibt es der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch vor (§14 SGB 9). Muss der Reha-Antrag vom ersten Empfänger an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet werden, verlängert sich die Frist um zwei Wochen.
Fristverlängerungen sind möglich, die Kranken- oder Rentenversicherung darf allerdings nicht länger als zwei Monate brauchen, um über einen Reha-Antrag zu entscheiden. Ist das der Fall, muss der Kostenträger dies begründen.
Bei Patienten und Patientinnen ab 70 Jahren entscheidet ausschließlich der Arzt, ob eine Reha notwendig ist, nicht die Krankenkasse. Bei bestimmten Krankheitsverläufen entfällt die Prüfung durch Krankenkassen auch für Anschlussrehabilitationen. Dazu zählen unter anderem Krebs und einige Herzerkrankungen, aber auch das Einsetzen neuer Knie- und Hüftgelenksprothesen.
Reha abgelehnt: Widerspruch einlegen
Lehnt ein Kostenträger Ihren Reha-Antrag ab, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser muss spätestens einen Monat, nachdem Sie die Ablehnung bekommen haben, beim Kostenträger eingegangen sein.
Sollten Sie wieder eine Ablehnung erhalten, können Sie Klage vorm Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist für Verbraucher zwar kostenfrei, dauert nach Angaben der Verbraucherzentrale aber tendenziell lange. Es könne daher zielführender sein, die Ablehnung zu akzeptieren und nach einiger Zeit einen neuen, besser begründeten Antrag zu stellen.