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Bericht von Jones DayVW und die Diesel-Dokumente – Chronik einer blockierten Aufklärung

Lange hat sich Volkswagen gegen die Freigabe des Untersuchungsberichts von Jones Day geweht. Nun hat das Verfassungsgericht gegen den Konzern entschieden.René Bender, Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 06.07.2018 - 09:59 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Der Autobauer beantwortet kaum noch Fragen zur größten Affäre der Konzerngeschichte.

Foto: dpa

Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft München hat im Streit mit dem Volkswagen-Konzern wegen des Dieselskandals einen juristischen Erfolg erzielt. Die Ermittler dürfen interne Akten des Autobauers, die bei der Anwaltskanzlei Jones Day gelagert waren, auswerten. Auch die Beschlagnahme am 15. März 2017 war zulässig.

Das Bundesverfassungsgericht wies damit am Freitag die Verfassungsbeschwerden von VW zurück. Weitere Beschwerden der Anwaltskanzlei Jones Day erklärten die Karlsruher Verfassungsrichter für unzulässig, weil die Kanzlei ihren Sitz im Ausland habe und sich deshalb nicht auf deutsche Grundrechte berufen könne.

Die Anwälte hatten sich große Mühe gegeben. 700 Interviews führten die Mitarbeiter der US-Kanzlei Jones Day seit dem Ausbruch der Dieselkrise. 9200 Datenträger mit mehr 550 Terabyte stellten sie sicher. 500 Juristen, Techniker und andere Spezialisten wurden in die Untersuchung eingebunden, die den Volkswagen-Konzern beherrscht wie kein anderes Thema in seiner 81-jährigen Geschichte.

Schonungslose Aufklärung hatte der Auftrag der Anwälte gelautet, sagte VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. Dann nahmen die Ermittlungsbehörden ihn beim Wort.

Es geschah am 15. März 2017. In der Münchener Zentrale der VW-Tochter Audi war deren Vorstandschef Rupert Stadler gerade dabei, den Dieselskandal ins Gestern abzuschieben. „Wahrscheinlich war für uns die Diesel-Krise die schlimmste Disruption aller Zeiten“, sagte Stadler bei der Jahrespressekonferenz.

Das Licht der Öffentlichkeit wollte Volkswagen für die Erkenntnisse der eigenen Anwälte offenbar lieber meiden.

Foto: dpa

Mehr als 100 Journalisten staunten über die Wortwahl. Die Krise als Vergangenheit? Während Stadler sprach, marschierten nebenan Dutzende von Polizisten und Staatsanwälte über die Audi-Flure. Razzia. Parallel durchsuchten sie Büros der von Volkswagen mit der Aufklärung beauftragten Kanzlei in München.

„In jeder Hinsicht inakzeptabel“

Seitdem zweifelt Volkswagen am deutschen Rechtsstaat. „Wir halten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München in jeder Hinsicht für inakzeptabel“, sagte VW-Sprecher Eric Felber am Tag nach der Razzia. „Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstößt nach unserer Auffassung klar gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze.“

Das war kein Scherz. Volkswagen, der Konzern der zu diesem Zeitpunkt bereits die massenhafte Täuschung von Kunden und Behörden in den USA zugegeben und 20 Milliarden Dollar gezahlt hatte, verbat sich die Zudringlichkeit deutscher Ermittler. Weit mehr als 100 Millionen Euro soll Volkswagen an die Kanzlei Jones Day gezahlt haben, damit sie „buchstäblich jeden Stein umdreht“, wie Aufsichtschef Pötsch formulierte.

Nur wollte die VW-Führung nicht, dass deutsche Staatsanwälte sahen, was unter diesen VW-Steinen lag. Unternehmenssprecher Felber: „Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen.“

Selbsttest für Mitarbeiter

Namhafte Juristen pflichteten Volkswagen bei. Der Schutz der Anwaltschaft durch die Gesetze gehe sehr weit, sagt Professor Matthias Jahn, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Deshalb sei „nicht nur eine Beschlagnahme bei Anwälten in erheblichem Umfang unzulässig, sondern schon die im Vorfeld stattfindende Durchsuchung.“

Compliance-Experte Wolfgang Spoerr

„Das Verhalten der Autobauer ist eine Provokation“

Der Gesetzgeber habe sogar vor, den Schutz der Anwaltschaft vor solchen Razzien noch auszuweiten, und dies aus gutem Grunde „Der Schutz der Anwaltschaft ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für effektive Compliance-Bemühungen der Unternehmen“, sagt Jahn. „Wenn sie befürchten müssen, dass schlichtweg alles beschlagnahmt wird, was sie an Arbeitsprodukten erstellen, verliert der Selbstreinigungsvorgang seinen Sinn.“

Funktioniert Selbstreinigung besser hinter geschlossenen Türen? Volkswagen selbst ist eigentlich anderer Meinung. Das Unternehmen müsse sich weiter wandeln, meinte die Führung – und verteilte Anfang 2018 Orientierungshilfen für vorbildliches Handeln.

Die Mitarbeiter erhielten unter anderem Notizblöckchen, auf denen bunte Farbkleckse und das Wort „Integrität“ stand. Dazu einen „Compliance-Spiegel“ im Taschenformat. Vorn der Spiegel, hinten sieben Fragen, für den „Selbsttest zur Entscheidungshilfe“. Am besten, so die Devise, spiegelten die Mitarbeiter ihre Arbeitswelt einfach mal in der Familie. Jeder solle sich die Frage stellen: Was würde meine Mutter zu meiner Entscheidung sagen? Eine andere Messlatte: Stehe ich zu meiner Entscheidung, wenn diese ans Licht kommt?

Die Diesel-Dokumente von Jones Day
Volkswagen beauftragt die Kanzlei Jones Day. Die Anwälte sollen herausfinden, wie es zu der Manipulation der Abgaswerte im VW-Konzern gekommen ist. Die US-Sozietät wurde auch auf Druck der US-Justiz eingeschaltet.
Eigentlich will die Kanzlei an diesem Sonntag die bisherigen Ergebnisse ihrer Untersuchung dem sogenannten Diesel-Ausschuss des VW-Aufsichtsrats in einem Zwischenbericht vorlegen. Das Treffen findet aber nicht statt, zudem wechselt die Zuständigkeit für den Bericht vom Dieselausschuss wieder zum gesamten Aufsichtsrat.
Erstmals steht infrage, dass die Öffentlichkeit Einblick in die Ermittlungen von Jones Day erhält. Zuvor hatte VW angekündigt, sich spätestens Ende April zu erklären und wesentliche Erkenntnisse aus den Untersuchungen von Jones Day bekannt zu geben. Am 22. April sollen die Ergebnisse aus dem Jones-Day-Zwischenbericht nun zunächst im VW-Aufsichtsrat vorgestellt werden. „In diesem Zusammenhang wird dann auch über Art und Weise einer Unterrichtung der Öffentlichkeit zu befinden sein“, kündigt Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil an. Der Regierungschef ist auch mit Sitz und Stimme im VW-Aufsichtsrat vertreten.
„Aufsichtsrat und Vorstand gehen gegenwärtig davon aus, dass die Tatsachen, die Gegenstand der Untersuchung sind, umfassend veröffentlicht werden, nachdem wir einen Vergleich mit dem US-Justizministerium erzielt haben“, erklärt VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch auf der Hauptversammlung. Jones Day plane, die Untersuchung im vierten Quartal 2016 abzuschließen.
Nach dem inzwischen erzielten Vergleich mit dem US-Justizministerium, der VW 2,8 Milliarden US-Dollar kostet, äußert der Konzern jetzt, man werde zu den Jones-Day-Ergebnissen nicht weiter Stellung nehmen, „um Vorverurteilungen zu vermeiden und die noch laufenden Untersuchungen nicht zu behindern“. Kurz darauf sagt ein VW-Sprecher, dass die Jones-Day-Erkenntnisse in das von den US-Behörden veröffentlichte „Statement of Facts“ eingeflossen seien. Mit dieser Veröffentlichung erübrige sich die Notwendigkeit, einen separaten Bericht anzufertigen.
Rund 100 Ermittler rücken zu einer Razzia im Münchner Büro von Jones Day, bei VW in Wolfsburg sowie Audi in Ingolstadt und Neckarsulm aus – ausgerechnet am Tag der Bilanzpressekonferenz von Audi. Bei Jones Day beschlagnahmen die Ermittler 185 Aktenordner und elektronische Daten von einem Server in Belgien. Die Kanzlei legt umgehend Widerspruch ein.
Das Amtsgericht München erklärt die Sicherstellung per Beschluss für rechtens.
Nach dem Amtsgericht München erklärt auch die übergeordnete Instanz die Durchsuchung der Kanzleiräume für rechtens. Das Landgericht München I weist die Beschwerde von Jones Day zur Durchsuchung ihrer Kanzleiräume als unbegründet zurück.
Die nächste Niederlage für Jones Day: Mit Anträgen auf einstweilige Anordnungen gegen die Durchsuchung ihrer Geschäftsräume in München scheitert die Kanzlei vor dem Bundesverfassungsgericht. (Az. 2 BvQ 26/17 und 2 BvQ 27/17). Jones Day müsse den üblichen Rechtsweg über die Fachgerichte einhalten, so das Karlsruher Gericht. Die Kanzlei hätte nicht nur gegen den Durchsuchungsbeschluss an sich, sondern auch gegen die Auswertung von beschlagnahmten Dokumenten beim Amtsgericht und beim Landgericht Beschwerden einlegen können.
Nachdem Jones Day zwischenzeitlich auch gegen die Auswertung von beschlagnahmten Dokumenten beim Amtsgericht und beim Landgericht Beschwerden eingelegt hatte, feiert die Sozietät einen Etappensieg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Das Bundesverfassungsgericht legt fest, dass die Strafverfolger die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Unterlagen und Dateien vorerst nicht auswerten dürfen. Die Staatsanwaltschaft muss alle Unterlagen und Daten aus dem Münchner Jones Day-Büro versiegelt beim Amtsgericht München hinterlegen. Die Anordnung gilt für sechs Monate oder bis zu einer möglicherweise früheren Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsbeschwerde.
Das Bundesverfassungsgericht verlängert seine einstweilige Anordnung um weitere sechs Monate. Vorerst bis Juli dürfen die beschlagnahmten Unterlagen von Jones Day nicht ausgewertet werden. Bis zum 9. Juli soll eine Entscheidung fallen oder die Anordnung nochmals verlängert werden.
Einen schriftlichen Abschlussbericht von Jones Day gibt es weiterhin nicht. VW wäre aus rechtlichen Gründen daran gehindert, einen solchen Abschlussbericht zu veröffentlichen, teilt der Konzern mit. Im Übrigen entspräche es auch der üblichen Praxis im vergleichbaren Fällen, keinen Abschlussbericht zu veröffentlichen.
Im Diesel-Skandal dürfen die Ermittler nach einjähriger Verzögerung umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von VW arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht weist mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab.Autor. René Bender

Das Licht der Öffentlichkeit aber möchte Volkswagen für die Erkenntnisse der eigenen Anwälte offenbar lieber meiden. Eine Entscheidung, der manche Volksvertreter nichts abgewinnen können. „Volkswagen habe stets betont, vollumfänglich mit den Behörden zu kooperieren und bei der juristischen Aufarbeitung helfen zu wollen“, sagt Michael Theurer, Mitglied im Bundestag für die FDP.

Die Weigerung des Konzerns, die erstellten Unterlagen nun auch auszuhändigen, sei deshalb „nicht nachvollziehbar. Sie steht im krassen Widerspruch zu den vollmundigen Ankündigungen der Konzernspitze, für vollständige, schonungslose Aufklärung und Transparenz zu sorgen.“

Auch zuvor hatte Volkswagen mit seiner Transparenzverweigerung keinen Erfolg. Am 21. März 2017 wies das Amtsgericht München den Antrag zurück, die Staatsanwaltschaft München möge die beschlagnahmten Unterlagen der Kanzlei Jones Day nicht auswerten. Volkswagen ging in die nächste Instanz, erhielt dort aber nur dasselbe Ergebnis. „Der Antrag wurde als unbegründet zurückgewiesen“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts München am 10. Mai 2017.

Dieselskandal

Mit kompromissloser Härte geht Staatsanwalt Kieninger gegen Audi vor

Die Rechtsmittel gegen die Offenlegung der Rechercheergebnisse von Jones Day waren für Volkswagen damit ausgeschöpft. Es blieb nur noch der Weg nach ganz oben: zum Bundesverfassungsgericht. Volkswagen und Jones Day schlugen ihn ein.

Mehr als ein Jahr ist seitdem vergangen. Ein Jahr, in dem Volkswagen kaum noch Fragen zur größten Affäre der Konzerngeschichte beantwortete. „Laufende Ermittlungen, Sie verstehen“, lautet die Standardfloskel für Journalisten, die für dieses oder jenes Detail um Auskunft bitten. Kunden geht es nicht besser.

Tausende von ihnen haben bereits gegen Volkswagen geklagt, weil ihre Dieselfahrzeuge stark an Wert verloren. Immer wieder taucht in den Gerichtsgefechten die Frage auf, wer denn nun für den Einsatz der Software verantwortlich war, mit der Volkswagen seine Motoren manipulierte und so die Kunden und die Zulassungsbehörden täuschte.

Volkswagen weicht solchen Erläuterungen auch vor Gericht aus, manchmal mit der lapidaren Antwort, nach dem Motto: Mach’s doch selber.

Vor dem Landgericht Düsseldorf argumentierten VW-Anwälte Anfang 2018, ein klagender Kunde habe keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil er selbst den Hergang der Schädigung gar nicht verstehe. Der Kunde habe „nicht ausreichend substantiiert dazu vorgetragen, wer zu welchem Zeitpunkt von dem Einbau der Software überhaupt Kenntnis hatte.“

Volkswagen verlor den Fall. Gerade die Klärung dieser Frage sei ja der Sinn des Prozesses, hieß es vor Gericht. Da der Konzern jedoch schon das Stellen solcher Fragen als „unzulässige Ausforschung“ bezeichnete, scheiterten die VW-Juristen an ihrem eigenen Schweigen.

Richtig, man könnte Volkswagen nicht zwingen, die Wissensträger des Betrugs zu benennen, stand anschließend im Urteil. Doch wenn Volkswagen nicht in der Lage war, den Vorwurf zu bestreiten, so gelte er als zugegeben: Die manipulative Software sei „mit Wissen und Wollen“ mindestens eines Vorstandsmitglieds eingesetzt worden, möglichweise auch mehrerer Mitglieder.

Verfassungsgericht vor Entscheidung

Wer wusste was, und wann? Es sind die zentralen Fragen in der Dieselaffäre. Schon im Herbst 2015, kurz nach der Aufdeckung des Diesel-Skandals durch die US-Umweltschutzbehörde EPA, beauftragte Volkswagen die Kanzlei Jones Day, diese Fragen zu beantworten. Hunderte von Experten haben seitdem Hunderte von Interviews geführt und eine der größten Datenmengen ausgewertet, die in der deutschen Wirtschaftsgeschichte je gesammelt wurde, wie Volkswagen selbst angibt. Nur mit dem Ergebnis möchte der Konzern nicht herausrücken.

Die Unterlagen, die Volkswagen geheim halten wollte, liegen schon in den Räumen des Amtsgerichts München. 185 Aktenordner, versiegelt in einem eigens dafür eingerichteten Raum. Mitschriften von 700 Interviews mit Beteiligten im Dieselgeschäft, dazu digitale Daten, heruntergeladen von einem Server in Belgien. Da nun das Verfassungsgericht das Siegel gelöst hat, braucht die Staatsanwaltschaft nur zuzugreifen.

Was mag sie finden? Eigentlich nur das, was Volkswagen von Anfang an offenlegen wollte. Deutschlands größtes Unternehmen stehe vor der „größten Bewährungsprobe seine Geschichte“, sagte Matthias Müller, als er 2015 die Nachfolge von Martin Winterkorn antrat und die Führung von Volkswagen übernahm. „Es geht darum, verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen. Dazu braucht es eine schonungslose und konsequente Aufklärung.“

Volkswagen beauftragte deshalb nicht nur eine unabhängige Kanzlei mit dieser Aufklärung, sondern versprach auch, dass ungeschönte Bild des Skandals zu zeigen. „Alles kommt auf den Tisch“, sagte Aufsichtsratschef Pötsch. „Nichts wird unter den Teppich gekehrt.“

Die Führung war so beseelt von der ihrem Vorhaben, dass sie gleich ein ganzes Magazin ins Leben rief. „Shift“ hieß die 58-seitige Zeitschrift, die ihren ersten Redaktionsschluss am 30. September 2016 hatte. „Wie können wir wieder über Nachhaltigkeit sprechen, ohne Hohn und Spott fürchten zu müssen? Das war die Frage. Shift ist eine erste Antwort.“ So warb Volkswagen auf seiner Internetseite.

Der Konzern wollte Einsichten und Ausblicke präsentieren und auch Kritikern eine Bühne bieten. Der ehemalige Umweltminister Klaus Töpfer schrieb einen Kommentar. Axel Friedrich, einer der Enthüller der Abgas-Affäre, bestritt ein Streitgespräch. Die Leitung des Projekts lag beim VW-Cheflobbyisten Thomas Steg.

Eine unglückliche Wahl, wie sich später herausstellen sollte. Der Cheflobbist von Volkswagen war auch verantwortlich für die Abgastest an Affen, die Volkswagen und andere Autohersteller durchführen ließen. 2018 musste Volkwagen zugeben, dass diese Versuche keinen medizinischen Sinn hatten und reinen PR-Zwecken dienten. Steg übernahm die Verantwortung und trat im Januar 2018 zurück. Im Juni kam er wieder zurück. „Thomas Steg sind keine persönlichen rechtlichen Verfehlungen vorzuwerfen“, sagte VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner zu der überraschenden Rückkehr.

Sind sechs Monate die Verfallsdauer für Verantwortung im VW-Konzern? Ein halbes Jahr, nachdem die Kanzlei Jones Day begonnen hatte, jeden Stein im Konzern umzudrehen, schien jedenfalls auch der Drang nach Transparenz abgeklungen zu sein. Mehrfach war die versprochene Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse verschoben worden, nun wurde sie abgesagt. „Aus rechtlichen Gründen ist das nicht möglich“, sagte Aufsichtsratschef Pötsch auf der Hauptversammlung des Konzerns. Schuld wären die Amerikaner.

Volkswagen habe alle Erkenntnisse von Jones Day an die US-Behörden weitergeleitet, und diese hätten die Ergebnisse in ihrem so genannten „Statement of Facts“ veröffentlicht. Dass Volkswagen nun einen eigenen Bericht erstellt, würden die USA nicht akzeptieren. Die Fakten wie versprochen auf den Tisch zu legen, sei deshalb „für Volkswagen unvertretbar riskant“, sagte Pötsch. „Wir als Vorstand und Aufsichtsrat von Volkswagen müssen alles tun, um weitere Schäden vom Unternehmen abzuwenden.“

Ein Bericht, den es nicht gibt

Die Aktionäre verstanden das nicht. „Die Aufarbeitung der Gründe für die Dieselkrise ist unzureichend“, sagte Hans-Christoph Hirt vom Aktionärsberater Hermes EOS. „Wie soll das Vertrauen zurückerlangt werden, wenn der Abschlussbericht nicht veröffentlicht wird?“ Und überhaupt: War Jones Day denn nun fertig mit der Aufklärung? Hatte Volkswagen wenigstens für den internen Gebrauch eine Zusammenfassung der Erkenntnisse?

Antwort Pötsch: „Um es klar zu sagen: Einen schriftlichen Abschlussbericht von Jones Day gibt es nicht und es wird ihn auch nicht geben.“

Knapp ein Jahr später kippte das Thema ins Absurde. Die „Bild am Sonntag“ meldete, Volkswagen habe die Zusammenarbeit mit Jones Day beendet. Ein VW-Sprecher dementierte: „Das ist kompletter Unsinn. Die Zusammenarbeit geht weiter.“

Warum? Die Anwälte schrieben ihre Erkenntnisse ja gar nicht auf. Das Wissen, das zur Milliardenstrafe führte, veröffentlichte das US-Justizministerium schon vor Monaten. Woran arbeitete Jones Day also noch? Konnte es sein, dass die Kanzlei mit ihren sündhaft teuren Stundensätzen noch weiter Geld erhielt? Was wäre eine Aufklärung ohne Aufklärungsbericht wert?

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Volkswagen beantwortete Fragen dazu bisher nicht – und will dies auch heute nicht nachholen. Die Erkenntnisse von Jones Day seien an das US-Justizministerium geflossen. Die Behörde habe die relevanten Punkte veröffentlicht. „Einen schriftlichen Abschlussbericht von Jones Day gibt es nicht“, wiederholt VW-Sprecher Nicolai Laude. Gäbe es ihn, wäre Volkswagen „aus rechtlichen Gründen daran gehindert, einen solchen Abschlussbericht zu veröffentlichen. Im Übrigen entspricht es der ganz üblichen Praxis, keinen Abschlussbericht zu veröffentlichen.“

Die übliche Praxis. Genau davon wollte sich Volkswagen eigentlich lösen. „Klarheit entsteht nur, wenn den Worten auch Taten folgen“, zitiert das VW-Magazin „Shift“ Gertrude Lübbe-Wolff, Mitglied im Internationalen Nachhaltigkeitsbeirats von Volkswagen. 2015 versprach das Unternehmen, es werde nichts unter den Tisch kehren und den Jones-Day-Bericht veröffentlichen.

Nun haben Deutschlands höchste Richter Volkswagen zu diesem Schritt gezwungen.

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