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E-MobilitätBremst teurer Ladestrom die Verkehrswende? Mehr Wettbewerb könnte helfen

Den Betreibern der Ladenetze für E-Autos gehört die Infrastruktur und sie verkaufen den Strom. Drittanbieter fühlen sich benachteiligt und fordern eine Neuregelung. Eine Blaupause gibt es bereits.Klaus Stratmann 31.01.2024 - 15:03 Uhr
E-Auto wird aufgeladen: Vor allem Stadtwerke haben eine starke Position im Markt für Ladesäulen.  Foto: imago images / PicturePoint

Berlin. Der Ladesäulenmarkt wird von wenigen Konzernen und Stadtwerken dominiert. Energieanbieter, die über kein eigenes Netz verfügen, fühlen sich diskriminiert. Sie fordern eine grundlegende gesetzliche Neuregelung nach dem Vorbild anderer Energienetze – und erhalten Unterstützung von Verbraucherschützern und aus der Politik. Die Betreiber der Ladesäulen wiegeln jedoch ab.

Im Moment sei die Situation „absolut unbefriedigend“, sagt Markus Adam, Chefjurist beim Energieanbieter Lichtblick. Wenige Anbieter hätten sich hohe Anteile am Ladesäulenmarkt gesichert. „Diese Monopolstellung bremst den Ausbau und treibt die Endverbraucherpreise in die Höhe, da die Anbieter faktisch konkurrenzlos sind“, kritisiert Adam. Die Situation schade der Verkehrswende.

Adam bezieht sich auf eine Auswertung des Ladesäulenregisters der Bundesnetzagentur, die der Datendienstleister Statista für Lichtblick angefertigt hat. Demnach haben sich acht von dreizehn Anbietern kostenpflichtiger Normalladepunkte in deutschen Großstädten einen Marktanteil von mindestens 80 Prozent gesichert. In Hannover, Wiesbaden und Dortmund liegen die Marktanteile nach Angaben von Lichtblick sogar bei 90 Prozent und mehr. Laut Lichtblick handelt es sich bei allen untersuchten Anbietern um regionale Stromversorger, die konzernrechtlich mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber verbunden oder selbst Stromnetzbetreiber seien.

Monopolkommission sieht Konzentration kritisch

Lichtblick steht mit der Kritik nicht allein. Auch die Monopolkommission bewertet die Situation auf dem Ladesäulenmarkt kritisch. Das unabhängige Expertengremium, das die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, hatte dem Thema in seinem „Sektorgutachten Energie“ Ende vergangenen Jahres ein eigenes Kapitel gewidmet und auf seiner Website ein Tool eingerichtet, mit dessen Hilfe sich die Entwicklung der Betreiberkonzentration auf dem Ladesäulenmarkt nachvollziehen lässt.

Zwar sei der Konzentrationsgrad der einzelnen Anbieter abnehmend, aber weiterhin hoch, heißt es bei der Monopolkommission. Die größten Anbieter verfügten über einen immer noch hohen durchschnittlichen deutschlandweiten Marktanteil. Die Monopolkommission empfiehlt, Kommunen bei Ausschreibungen zum wettbewerblichen Ladesäulenaufbau zu unterstützen und die finanzielle Förderung an entsprechende Bedingungen zu knüpfen.

Durchleitungsmodell könnte eine Lösung sein

Lichtblick schlägt einen rigorosen Schritt vor. Der Energieanbieter fordert, das Durchleitungsmodell, das auch für das Strom-, Gas- und Telekommunikationsnetz gilt, auf die Ladesäuleninfrastruktur zu übertragen. Das bedeutet: Jeder Stromanbieter kann seinen Strom an jede Ladesäule liefern, der Ladesäulenanbieter erhält ein reguliertes Entgelt dafür, dass er die Infrastruktur bereithält. Das Entgelt sichert ihm eine angemessene Rendite, die von der Bundesnetzagentur festgelegt wird.

So funktioniert es in Deutschland seit vielen Jahren beim Strom oder  Gas: Die Betreiber der jeweiligen Netze stellen ihre Infrastruktur gegen Entgelt zur Verfügung, Kundinnen und Kunden haben eine breite Auswahl unter den Lieferanten des jeweiligen Energieträgers und können ihren eigenen Stromvertrag an jeder Ladesäule nutzen.

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Die Übertragung des Durchleitungsmodells auf die Ladesäulen-Infrastruktur „würde zusätzliche Einnahmen in Millionenhöhe generieren“, heißt es zur Begründung bei Lichtblick. „Damit wäre der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland unabhängiger von bundesweiten Fördergeldern und deren Wegfall, wie beispielsweise nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds.“

Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher biete das Durchleitungsmodell Vorteile, argumentiert Lichtblick: „Die sich verfestigenden Monopolstrukturen können den Ausbau bremsen und führen zu überhöhten Preisen, Durchleitung hingegen regt den Ausbau an und ermöglicht einen fairen Wettbewerb an der Ladesäule.“ Das würde sich entsprechend dämpfend auf die Ladepreise auswirken, ist man bei Lichtblick überzeugt.

Verbraucherschützer rechnet nicht mit schneller Einführung

Verbraucherschützer sehen die Vorzüge des von Lichtblick propagierten Modells. Die Nutzung des „persönlichen Stromvertrags“ an einer öffentlichen Ladesäule sei eine Möglichkeit, die das Laden günstiger machen könnte, sagt Gregor Kolbe, Referent Verkehrsmärkte beim Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv). „Dies wäre jedoch ein völlig neuer Ansatz für den Strombezug an öffentlichen Ladepunkten in Deutschland“, sagt Kolbe. Eine schnelle Einführung sei derzeit nicht zu erwarten.

Umso wichtiger sei es, Nutzer durch größtmögliche Preistransparenz vor überhöhten Preisen zu schützen. Die Ladepunktbetreiber und Ladestromanbieter müssten die Zusammensetzung ihres Strompreises offenlegen, fordert Kolbe. „Die Aufsichtsbehörden müssen den Markt genau prüfen und bei nicht gerechtfertigten Preisen gegen Anbieter vorgehen.“

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Grundsätzlich trifft der Lichtblick-Vorschlag auch in der Politik auf Zustimmung. Vorgaben zur Durchleitung von Strom Dritter könnten „ein sinnvoller Vorschlag sein, sobald wir ein engmaschiges Ladesäulennetz aufgebaut haben“, sagt Reinhard Houben, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Zunächst sei aber entscheidend, dass ein leistungsfähiges und flächendeckendes Netz aufgebaut werde.

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem die Stadtwerke zusammengeschlossen sind, ist dagegen skeptisch. Entscheidend sei, dass für viele Akteure Anreize entstünden, in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu investieren. Sinn der geltenden Regelungen sei es, „den Markt für Bau und Betrieb von Ladepunkten einer großen Anzahl potenzieller Investoren zugänglich zu machen, indem sie von den Pflichten eines Energieversorgers entbunden sind“.

Beim Durchleitungsmodell bleibe die Frage, wie der Betrieb der Ladeinfrastruktur finanziert werden solle, offen, sagte ein VKU-Sprecher. Die Stadtwerke gehören zu den wichtigen Akteuren unter den Anbietern von Ladeinfrastruktur.

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