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BundestagVerfassungsgericht weist Eilantrag zu Klimaschutzgesetz zurück

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann wollte das Gesetz in Karlsruhe stoppen. Doch die Verfassungsrichter sehen ihn nicht in seinen Rechten verletzt. 25.04.2024 - 19:01 Uhr aktualisiert
Thomas Heilmanns Eilantrag bleibt ohne Erfolg. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe. Das Klimaschutzgesetz kann wie geplant am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag den Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann ab, der die Abstimmung im Bundestag verhindern wollte.

Er hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Damit seien seine Mitwirkungsrechte als Bundestagsabgeordneter verletzt.

Das Verfassungsgericht sieht das anders und lehnte den Antrag auf eine einstweilige Anordnung ab, weil auch der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.

Klimaschutzgesetz kann im Bundestag beraten werden

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.

Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. „Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als sie beim Heizungsgesetz waren“, hatte Heilmann am Mittwoch erklärt. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher.

rtr, dpa
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