Bundesverfassungsgericht: CDU-Politiker Heilmann will Klimaschutz-Reform stoppen
Berlin. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die geplante Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Heilmann reichte am Mittwoch in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Woche ein, wie Heilmanns Büro bekannt gab. Der Antrag liegt dem Handelsblatt vor.
Heilmann begründet den Schritt mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebungsverfahren, zudem sei eine Schwächung des Klimaschutzes zu befürchten. Mit einer ähnlichen Begründung war er bei seinem Verfahren gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgreich, auch bekannt als „Heizungsgesetz“.
So war es ihm im vergangenen Sommer gelungen, die Verabschiedung der GEG-Reform durch den Bundestag aufzuhalten. Heilmann hatte seine Rechte als Abgeordneter verletzt gesehen und in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung beantragt. Seine konkrete Kritik: Dem Parlament stehe nicht ausreichend Zeit für Beratungen über das Vorhaben zur Verfügung.
Diesem Eilantrag hatte das Bundesverfassungsgericht stattgegeben. Laut der Entscheidung der Karlsruher Richter steht den Abgeordneten nicht nur das Recht zu, im Bundestag abzustimmen, sondern auch darüber angemessen zu beraten. Das setze eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus, hieß es damals.
Damit konnten die Abgeordneten das umstrittene Gesetzesvorhaben nicht wie geplant vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen. Stattdessen mussten sie bis zum Herbst warten.
Reform des Klimaschutzgesetzes: Keine Sektorziele mehr
Für die Ampelkoalition könnte Heilmanns neuerlicher Vorstoß einen weiteren kräftigen Dämpfer bedeuten. Erst am 15. April hatten sich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf eine lang geplante, aber umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes geeinigt. An diesem Freitag sollte der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Gesetzesnovelle beraten und sie verabschieden.
Vereinfacht gesagt will die Ampel mit der Reform die jährlichen Sektorziele abschaffen. Bislang sah das Gesetz vor, dass jeder emissionsrelevante Sektor wie der Energie-, der Industrie-, der Verkehrs- und der Gebäudesektor jährlich sinkende CO2-Obergrenzen einhalten muss.
Mit der von den Fraktionen der Ampel vereinbarten Änderung kommt es künftig vor allem darauf an, dass die Gesamtbilanz stimmt, also die Emissionen aller Sektoren unterhalb der erlaubten Grenze liegen. Zu viele Emissionen in einem Sektor sollen durch Einsparungen anderer Sektoren ausgeglichen werden können.
Diese neuen Regeln waren seit Langem ein Thema in der Koalition, die Einigung stand jedoch aus. Erst als Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit Fahrverboten gedroht hatte, kam wieder Bewegung in die Gespräche.
Brauchen wir Fahrverbote fürs Klima?
Der Verkehrssektor hat bislang regelmäßig die Sektorziele gerissen. Ohne Reform müsste Wissing bis Mitte Juli ein Sofortprogramm vorlegen, um die Klimaziele einzuhalten.
Grüne: „Ganz normales Verfahren“ bei Reform des Gesetzes
Heilmann kritisierte, dass „abweichend von der Geschäftsordnung und der ständigen parlamentarischen Praxis“ der Antrag der Union, zu den neu angestrebten Regelungen eine Anhörung durchzuführen, abgelehnt worden sei.
Dagegen hatte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, Bedenken zuvor zurückgewiesen. „Also, wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen“, sagte sie am Mittwochmorgen noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition.
Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. „Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann.“