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BundesregierungWissing droht mit Fahrverboten

Der Verkehrsminister mahnt die Fraktionschefs der Ampel-Parteien zur Eile beim Klimaschutzgesetz. Andernfalls drohten drastische Einschnitte für Autofahrer – bis zum Fahrverbot am Wochenende. 12.04.2024 - 15:45 Uhr
Volker Wissing warnt vor drastischen Einschnitten für Autofahrer – bis hin zu Fahrverboten am Wochenende. Foto: IMAGO/Future Image

Berlin. Im Streit über eine Reform des Klimaschutzgesetzes hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vor drastischen Einschnitten für Autofahrer gewarnt – bis hin zu Fahrverboten am Wochenende. Das geht aus einem Schreiben Wissings an die Vorsitzenden der Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP hervor. Es lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor, zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

Um nach dem geltenden Gesetz sogenannte Klima-Sektorziele im Verkehr erreichen zu können, wäre nach Wissings Argumentation eine deutliche Verringerung der Pkw- und Lkw-Fahrleistung notwendig.

Diese wäre „nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich“.

Das Schreiben kommt mitten in Verhandlungen der Ampelfraktionen über eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Das Kabinett hatte diese im vergangenen Juni beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war im September.

In dem Gesetz sind die Klimaschutzziele verbindlich geregelt. Es sieht vor, dass die klimaschädlichen Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude wurden zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt.

Spaziergang auf der Autobahn bei Weinsberg am Sonntag, den 9. Dezember 1973: Die damaligen Fahrverbote an Sonntagen wurden wegen der anhaltenden Ölkrise angeordnet. Foto: dpa

Kernpunkt ist bisher folgender Mechanismus: Wenn Sektoren Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ressorts der Bundesregierung in Form von Sofortprogrammen nachsteuern – um die Einhaltung der Emissionsmengen sicherzustellen.

Habeck über bisheriges Gesetz: „Keine Sau hat sich daran gehalten“

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einhaltung der Klimaziele künftig nicht mehr rückwirkend nach den verschiedenen Sektoren kontrolliert werden – sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.

Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt.

Vorgaben zur Emissionsminderung in den einzelnen konkreten Sektoren sollen damit abgeschafft werden. Vor allem die FDP dringt auf eine Reform des Gesetzes, die Teil des Koalitionsvertrags ist.

Die Ressorts, in deren Zuständigkeit Klimaziele verfehlt werden, hätten weiter eine „politische Verantwortung“, hatte Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) im Juni bei der Vorlage der Pläne gesagt. Das bisherige Gesetz sehe auf dem Papier gut aus, habe in der Realität aber zu wenig bewirkt, sagte Habeck: „Keine Sau hat sich daran gehalten.“

Zehn Prozent weniger Treibhausemissionen als 2022

Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Umweltbundesamts in Deutschland 10,1 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase emittiert als 2022. So gab es im Sektor Energie deutliche Rückgänge, das Umweltbundesamt begründete dies mit einem geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme.

Insbesondere der Verkehrssektor müsse beim Klimaschutz aber nachsteuern, so die Behörde. Er verfehle seine Klimaziele erneut deutlich. Die Daten werden von einem Expertenrat für Klimafragen bewertet. Dieser Bericht wird am kommenden Montag vorgelegt.

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Das geltende Klimaschutzgesetz sieht vor: Weisen die Emissionsdaten eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor in einem Berichtsjahr aus, so legt das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten nach der Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor. Dieses soll die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellen.

Darauf geht Wissing in seinem Schreiben ein: Sofern das novellierte Klimaschutzgesetz nicht vor dem 15. Juli in Kraft trete, sei das Ministerium nach dem geltenden Gesetz verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen – dann kommt die Warnung vor flächendeckenden und unbefristeten Fahrverboten am Wochenende. Darunter würden nicht nur Bürger leiden, auch Lieferketten könnten nachhaltig gestört werden, da eine kurzfristige Verlagerung des Transports von der Straße auf die Schiene unrealistisch sei, schreibt Wissing.

Umweltverbände warnen seit Langem vor einer Aufweichung des Klimaschutzgesetzes. Bei den Verhandlungen der Ampelfraktionen ist dem Vernehmen nach strittig, welche Verantwortlichkeiten Ressorts künftig noch haben, falls Zielvorgaben bei der CO2-Einsparung verfehlt werden – wie im Verkehrssektor. Am Klimaschutzgesetz hängt auch ein geplantes Solarpaket, über das aber dem Vernehmen nach Einigung besteht.

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Lisa Badum, Obfrau der Grünen im Klima- und Energieausschuss, hatte bei der ersten Beratung über die Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag im September mit Blick auf den Verkehrsbereich gesagt, es dürfe nicht passieren, dass Sektoren die Last anderer Sektoren mittragen müssten.

Erstpublikation: 11.04.2024, 18:55 Uhr.

dpa
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