Wohnraum: Kompakt statt großzügig wohnen – ist das die Zukunft?
Berlin. Mit zahlreichen Förderprogrammen versucht Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), die prekäre Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Um staatliche Fördermittel zu erhalten, sind in vielen der bereits laufenden Programme Energieeffizienzstandards Voraussetzung. Bei Geywitz’ neuester Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), die am 1. Oktober gestartet ist, gilt aber zusätzlich eine andere Vorgabe – die für deutsche Verhältnisse eher ungewöhnlich ist.
Das Förderprogramm, das Anreize für den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment schaffen soll, macht klare Vorgaben zur Wohnfläche. Wollen Bauherren oder Erstkäufer den zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen, darf eine Wohnung, die über lediglich einen sogenannten Individualraum verfügt – also ein Schlaf- oder Kinderzimmer –, insgesamt nicht mehr als 40 Quadratmeter groß sein.
Bei zwei Räumen beträgt die maximale Größe 55 Quadratmeter, bei drei Räumen 70 Quadratmeter, bei vier Räumen 85 Quadratmeter. Etwas andere Vorgaben gelten bei rollstuhlgerechten Wohnungen.
Mit den Höchstgrenzen setzt das Ministerium an einem kritischen Punkt an: Denn trotz der aktuellen Wohnungsknappheit ist die durchschnittliche Wohnfläche, die jeder Bürger beansprucht, zwischen 1991 und 2021 um rund 37 Prozent gestiegen.