1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Industrie
  4. Volkswagen: VW-Manager fordern Schadenersatz in Millionenhöhe vom Autobauer

VolkswagenVW-Manager fordern Schadenersatz in Millionenhöhe vom Autobauer

Die Kläger fühlen sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie intern über vermeintliche Missstände berichtet hatten. Volkswagen wies die Vorwürfe zurück. 20.12.2024 - 16:53 Uhr Artikel anhören
Volkswagen-Autohaus: Die Kläger berichten unter anderem von gesundheitsgefährdenden Schadstoffen in Innenräumen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Wolfsburg, Braunschweig. Zwei Volkswagen-Manager wollen vor Gericht mehrere Millionen Euro Schadenersatz vom Autobauer erstreiten. In der Summe gehe es um etwa 7,5 Millionen Euro, teilte das Arbeitsgericht Braunschweig auf Anfrage mit. Die Kläger fühlen sich demnach unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie intern über vermeintliche Missstände berichtet hatten.

Nach einem Bericht der „Braunschweiger Zeitung“ geht es bei den gemeldeten Unregelmäßigkeiten um gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Innenräumen von Volkswagen-Modellen. Die beiden Manager wollen auch Lücken bei der Dokumentation der in den VW-Fahrzeugen eingesetzten Materialien aufgedeckt haben, hieß es in dem Bericht weiter. VW sei in vielen Fällen nicht in der Lage, verbaute Materialien nachzuweisen.

Nach Angaben aus dem Gericht wies Volkswagen die Vorwürfe zurück und bestritt Voraussetzungen für Schadenersatz. Die beiden Güteverhandlungen seien am Donnerstag zunächst ohne Ergebnis beendet worden, hieß es vom Arbeitsgericht. Eine Antwort des Konzerns auf eine angefragte Stellungnahme lag zunächst nicht vor.

Die VW-Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nach den Informationen aus dem Gericht wollen sie die mutmaßlichen Verstöße bei diversen Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dem Landeskriminalamt (LKA) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angezeigt haben. Bei der Verhandlung vom Donnerstag sei ein möglicher Kammertermin für Juni 2025 anvisiert worden, hieß es vom Gericht.

Erstpublikation: 19.12.2024, 18:47 Uhr

dpa
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt