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EU-GerichtNiederlage für von der Leyen im Prozess um SMS an Pfizer-Chef

Die „New York Times“ siegt vor dem EU-Gericht gegen die Brüsseler Kommission. Behördenchefin von der Leyen hätte ihre SMS an den Pharmakonzern nicht zurückhalten dürfen.Carsten Volkery 14.05.2025 - 10:24 Uhr Artikel anhören
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: Was stand in ihren Textnachrichten? Foto: AFP

Luxemburg. Im Streit um Textnachrichten von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der Coronapandemie hat die Brüsseler Behörde eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte am Mittwoch die Entscheidung der Kommission für nichtig, die Textnachrichten von der Leyens mit Pfizer-Chef Albert Bourla nicht zu veröffentlichen.

Es geht um eine Reihe von Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla zu Beginn der Coronapandemie. Damals verhandelte die Kommission über eine Impfstoff-Lieferung mit dem Pharmakonzern. Die Parteien einigten sich schließlich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen des Biontech-Impfstoffs. Das Vertragsvolumen wurde auf 35 Milliarden Euro geschätzt.

Nachdem Bourla die Textnachrichten in einem Interview mit der „New York Times“ 2021 erwähnt hatte, forderte die Zeitung Einsicht in den Dialog. Sie wollte rekonstruieren, wie der Milliarden-Deal zustande gekommen war. Die Kommission verweigerte die Herausgabe, woraufhin die „New York Times“ vor Gericht zog.

In dem Fall gab es den Verdacht, dass von der Leyen möglicherweise wichtige Absprachen per Textnachricht mit Bourla getroffen habe. Dies würde gegen die Transparenzpflichten bei EU-Aufträgen verstoßen. In Kommissionskreisen wurde stets argumentiert, dass der Handlungsdruck in der Coronapandemie so groß war, dass nahezu jedes Mittel recht war, um schnell ausreichend Impfstoffe zu beschaffen.

EU-Gericht nennt Argumente der Kommission nicht plausibel

In dem Prozess argumentierte die Kommission, sie habe von der Leyens Textnachrichten nicht finden können. Man habe sie nicht aufbewahrt, weil sie nicht wichtig gewesen seien. Die Richter urteilten nun, die Kommission habe nicht plausibel erklärt, warum sie nicht im Besitz der Textnachrichten sei.

Das Urteil gilt als Blamage für von der Leyen, hat aber keine unmittelbaren Konsequenzen. Da die SMS offenbar gelöscht wurden, können sie auch nicht mehr veröffentlicht werden. Allerdings steigt nun der Druck auf die Kommission, ihre Regeln zur Aufbewahrung und Einsicht von Dokumenten zu überprüfen.

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Der SPD-Europaabgeordnete Rene Repasi sagte, die Kommission müsse „aus dem Urteil ihre Konsequenzen ziehen und anstelle ihrer bisherigen Wagenburgmentalität den Zugang zu internen Dokumenten erleichtern.“ Das Vertrauen der Bürger in die Politik lebe „von Nachvollziehbarkeit und Rechenschaft – nicht von verschwundenen Nachrichten oder schwammigen Erklärungen“.

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Für wichtige Dokumente, die das Handeln der Kommission beeinflussen, gilt eine Aufbewahrungspflicht. Die Regeln sehen aber vor, dass jeder Kommissionsbeamte selbst entscheidet, ob eine E-Mail, eine SMS, eine WhatsApp-Nachricht oder andere Dokumente wichtig genug sind, um aufbewahrt zu werden. Es wird also nicht jede Nachricht automatisch aufbewahrt.

Inzwischen haben viele EU-Beamte in ihren Nachrichten-Apps die Funktion aktiviert, dass der Chatverlauf nach einer bestimmten Zeit automatisch verschwindet. E-Mails werden im kommissionsinternen Outlook-System sechs Monate lang aufbewahrt. In der Zeit wird entschieden, ob sie wichtig genug sind, um in das Archiv der Behörde zu kommen.

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