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LandwirtschaftEU plant mehr Geld und weniger Umweltvorgaben für Landwirte

Das Handelsblatt hat erste Details aus dem Agrarplan vorab erfahren: Die EU-Kommission will Landwirte weitgehend von regulatorischen Vorgaben befreien – und gibt Spielraum bei Grünflächen.Olga Scheer 13.05.2025 - 16:04 Uhr Artikel anhören
Rinderhaltung in der EU: Landwirte dürfen künftig mehr Grünflächen nutzen. Foto: REUTERS

Brüssel. Die EU-Kommission will die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Europa vereinfachen. Dazu will sie Landwirte weitgehend von ihren regulatorischen Vorgaben befreien. Das geht aus dem Entwurf für eine Verordnung hervor, der dem Handelsblatt vorliegt und am Mittwoch offiziell vorgestellt werden soll.

Die Verordnung bezieht sich auf die „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“, die aus dem strategischen Dialog mit der Landwirtschaft im vergangenen Jahr hervorgegangen ist.

Darin heißt es, dass „Landwirte Unternehmer und Anbieter sein sollten, die keine unnötigen bürokratischen oder regulatorischen Lasten tragen, um Innovation und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu fördern“. Dafür brauche es nun „maßgeschneiderte Ansätze“, heißt es in dem Entwurf.

Konkret sieht der Entwurf einige Lockerungen bei den Umwelt- und Klimavorgaben vor, an die die Auszahlung von Agrarsubventionen geknüpft ist. Unter anderem dürfen Landwirte in Zukunft wieder mehr Grünflächen für den Anbau von Agrarprodukten nutzen als bisher.

Bislang durften insgesamt fünf Prozent ungenutzter Grünflächen im Vergleich zum Stand von 2018 verloren gehen, künftig werden es zehn Prozent sein. Diese unbeackerten Gebiete sind sowohl wichtig für den Erhalt der Biodiversität als auch zur Kohlenstoffbindung.

Auch bei der Erhaltung von Mooren will die EU-Kommission ihre bisherigen Vorgaben lockern und den Mitgliedsländern mehr Kompetenzen überlassen. Außerdem sollen Kleinerzeuger von den meisten Vorgaben ausgenommen, die Subventionen für Kleinerzeuger erhöht und mehr Geld für Landwirte bereitgestellt werden, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Bereits heute entfällt ein Drittel des EU-Haushalts auf Agrarsubventionen.

Druck auf von der Leyen

Im vergangenen Jahr hatten die Bauern so sehr den Druck auf Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) erhöht, dass sie ihren Gesetzesvorschlag zur Renaturierung weitgehend abgeschwächt hatte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass 20 Prozent der Landes- und Meeresflächen der EU in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden – zum Erhalt der Biodiversität und zum Schutz vor dem Klimawandel.

Das „Nature Restauration Law“ ist Teil des „Green Deals“, eines Gesetzespakets, mit dem die EU gewährleisten will, ihre Klimaziele einzuhalten. Vor der Europawahl im Juni 2024 geriet der Green Deal allerdings immer mehr unter Druck.

Vereinfachung darf keinen umweltpolitischen Kahlschlag bedeuten.
Martin Häusling
EU-Abgeordneter

Bereits im Wahlkampf kündigte von der Leyen an, künftig die Wettbewerbsfähigkeit der EU ins Zentrum ihrer Politik zu stellen. Die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nun ein weiterer Schritt zum Abbau des Green Deals.

„Vereinfachung ist gut“, sagte der Europaabgeordnete Martin Häusling (Grüne), dürfe aber keinen umweltpolitischen Kahlschlag bedeuten. „Es ist möglich, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ohne zentrale Umweltziele zu schleifen.“

Mehr Spielräume für die Mitgliedstaaten bedeute in der Regel einen Abbau von Umweltstandards. „Die erneute, mittlerweile sechste Änderung der GAP, wieder ohne Folgenabschätzung, untergräbt Vertrauen und Verlässlichkeit bei Landwirten wie auch zwischen den EU-Partnern und widerspricht Empfehlungen von Klima- und Umweltexperten“, sagte Häusling.

Kritik kommt auch von der EU-Abgeordneten Maria Noichl (SPD): „Anstatt sinnvoll Bürokratie abzubauen, werden diese Pläne den Kohlenstoff-Ausstoß aus der Landwirtschaft ansteigen lassen“, sagte die Abgeordnete.

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Durch die Umwandlung von Dauergrünland zu Agrarflächen würden in den kommenden Jahren mehr als 100 Millionen Tonnen schädlicher Kohlenstoff freigesetzt. Außerdem sei es eine Katastrophe, dass der Mindestschutz von Mooren und Feuchtgebieten gestrichen werde.

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