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CyberangriffeKlöckner fordert besseren Schutz vor Cyberkriminalität

Der Bundestag verzeichnet mehrere Hackerangriffe. Präsidentin Klöckner will die Schutzmaßnahmen hochfahren. Nachbesserungsbedarf bei der Sicherheit sieht sie auch in einem anderen Bereich. 20.07.2025 - 12:16 Uhr Artikel anhören
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Wir werden unsere Abwehrfähigkeit zum Schutz vor Cyber-Angriffen weiter stärken müssen.“ Foto: dpa

Berlin. Der Deutsche Bundestag muss sich nach Einschätzung seiner Präsidentin Julia Klöckner stärker gegen Cyberattacken aus anderen Staaten schützen. „Wir verzeichnen leider zahlreiche Hackerangriffe. Der Bundestag ist ein begehrtes Ziel“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

„Wir werden unsere Abwehrfähigkeit zum Schutz vor Cyberangriffen weiter stärken müssen.“ Verbesserungsbedarf sieht Klöckner auch bei der Sicherheitsüberprüfung von Besuchern, die in den Bundestag kommen.

Im Mai 2015 war die bislang größte Cyberattacke gegen den Bundestag bekannt geworden. Computer in zahlreichen Abgeordnetenbüros wurden mit Spionagesoftware infiziert, darunter auch Rechner im Büro der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Angriff hatte zur Folge, dass das IT-System des Parlaments generalüberholt werden musste. Die Bundesregierung ging von einer Beteiligung Russlands aus.

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Klöckner will Hackern den Triumph nicht gönnen

Der Bundestag habe eine „hohe Symbolik“, sagte Klöckner. „Wenn der Deutsche Bundestag etwa während einer Gesetzeslesung oder Abstimmung lahmgelegt werden würde und Fristen nicht eingehalten werden könnten, das wäre für Hacker ein Triumph.“ Aus Sicht der Bundestagspräsidentin geht es daher nicht nur um den Schutz des Parlaments. „Sich dagegen zu wehren, hat etwas mit Stabilisierung und Resilienz unserer Demokratie zu tun.“

Der Bundestag: Er zählt jedes Jahr zwei Millionen Besucher, so viele wie kein anderes Parlament. Foto: dpa

Die Bundestagspräsidentin sieht auch Nachbesserungsbedarf bei der Sicherheit im Parlament. Konkret geht es um die Sicherheitsüberprüfung von Besuchern.

„Was fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die es zum Beispiel erlaubt, dass die Bundestagspolizei die Information erhält, wenn jemand als Gefährder eingestuft oder bereits in verfassungsgefährdender Weise auffällig geworden ist.“ Diese Informationen darf der Verfassungsschutz laut Klöckner nicht an die Bundestagspolizei übermitteln.

„Daher brauchen wir ein Bundestagspolizeigesetz. Es wäre ja absurd, wenn vorliegende schwerwiegende Erkenntnisse hier keine Anwendung fänden“, sagte Klöckner.

Der Bundestag zähle jedes Jahr zwei Millionen Besucher, so viele wie kein anderes Parlament, erläuterte Klöckner. „Alle müssen immer durch eine Sicherheitskontrolle. Warum? Wenn man einmal im Bundestag ist, kann man theoretisch überall hin. Hier ist in Plenarsitzungen teilweise die komplette Bundesregierung anwesend, es gibt keinen Schutz zwischen Besuchertribüne und Plenarsaal.“

Die Polizei im Bundestag: In der vergangenen Legislaturperiode war das Vorhaben gescheitert, ein Bundespolizeigesetz zu erlassen. Foto: dpa

Neuer Anlauf für ein Bundestagspolizeigesetz

In der vergangenen Legislaturperiode war das Vorhaben gescheitert, ein Bundestagspolizeigesetz zu erlassen. „Jetzt klopfen wir gerade ab, wo es Übereinstimmung gibt, damit wir schnell zu einer Entscheidung kommen. Die genaue Ausformulierung obliegt dann den Fraktionen“, sagte Klöckner.

Der Bundestag hatte in der Vergangenheit zum Schutz der Abgeordneten sowie der Beschäftigten die Zugangsregeln und Kontrollen mehrfach verschärft – zuletzt erst im vergangenen März. Damals wurde bestimmt, dass niemand Zugang zu den Gebäuden des Bundestags erhalten soll, der nach einer entsprechenden Überprüfung ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit oder die Sicherheit der Mitglieder und der Anwesenden im Bundestag darstellt.

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Schärfere Überprüfungen für Erteilen eines Hausausweises

Zudem wurde die Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Mitarbeiter der Abgeordneten und Fraktionen ohne physischen Zugang zum Bundestag, aber mit Zugriff auf dessen Informations- und Kommunikationssystem ausgeweitet.

„Wir machen Zulässigkeitsüberprüfungen, auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Hausausweis beantragen“, sagte Klöckner. „Da gehen wir bei einigen sogar in die zweite Runde, wenn jemand schon einmal auffällig geworden ist. Das sind vereinzelte Fälle, aber es ist wahrnehmbar.“

dpa
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