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Steuererklärung 2023Diese Kosten können Sie dieses Jahr absetzen

Ob Bücher, Fahrtickets oder Schornsteinfeger – es gibt einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Vier Wege, um Geld bei der Steuererklärung 2023 zurückzubekommen.Laura de la Motte, Katharina Schneider 02.09.2024 - 13:52 Uhr Artikel anhören
Foto: midjourney/mbecker

Frankfurt. Arbeitnehmer zahlen von ihrem Gehalt jeden Monat eine Lohnsteuer. In den meisten Fällen ist diese Vorabzahlung aber zu hoch, denn die Steuerzahler haben übers Jahr gesehen zahlreiche Ausgaben, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt.

Nach den jüngsten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts konnten sich von den gut 14,4 Millionen Menschen, die 2019 eine Steuererklärung abgegeben haben, fast 13 Millionen über eine Steuererstattung von im Schnitt 1095 Euro freuen. Nur 1,5 Millionen mussten Steuern nachzahlen.

Wer etwa beruflich unterwegs war, sich weitergebildet hat, einen Angehörigen pflegte, 2023 gesundheitliche Behandlungen oder Handwerker im Haus hatte, kann dies teilweise von der Steuer absetzen.

Chancen auf eine Steuererstattung bieten Ausgaben, die sich folgenden Kategorien zuordnen lassen:

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Doch welche Ausgaben fallen in welche Kategorie? Wann wird ein Beleg benötigt, und wann greift eine Pauschale?

Die folgende Übersicht in der Handelsblatt-Steuerserie 2023 gibt Rat.

1. Werbungskosten in der Steuererklärung 2023

Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben rund um den Beruf. Wer eine Steuererklärung abgibt, bei dem zieht das Finanzamt pauschal 1230 Euro von den Einkünften ab, auch wenn keine Ausgaben geltend gemacht werden. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Einen zusätzlichen Steuerspareffekt gibt es erst, wenn höhere Kosten angegeben werden.
Zu den typischen Werbungskosten zählen Aufwendungen für Arbeitsmittel – etwa Fachliteratur, Schreib- und Büromaterial. Für den Kauf von Druckerpapier, Stiften oder Ordnern brauchen Sie nicht unbedingt einen Kassenbon. „Wenn Sie keine Quittungen für Ihre Arbeitsmittel gesammelt haben, können Sie in der Regel pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

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