Vermieterrecht: So senken Vermieter ihre Steuern – und sichern sich richtig ab
Schon jetzt können Vermieter Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen, in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen.
Foto: dpaFrankfurt. Eine vermietete Immobilie kann schon heute eine attraktive Geldanlage sein, denn in vielen Regionen ist der Mietraum knapp und die Nachfrage groß. Dank eines geplanten Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus könnte sich ein solches Investment künftig noch mehr lohnen.
Kern der möglichen Neuerungen: Wer einen Wohnungsneubau finanziert, soll vier Jahre lang zusätzlich je fünf Prozent der Kosten steuerlich absetzen können. Bisher dürfen Vermieter jährlich nur zwei Prozent abschreiben.
Die Förderung zielt auf Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment und soll an Bedingungen wie eine Mindestdauer der Vermietung geknüpft sein. In den nächsten Wochen sollen die Details geklärt und das Gesetz auf den Weg gebracht werden.
Schon jetzt können Vermieter Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Immobilie stehen, in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen. Die Kosten reduzieren die Steuerlast, die sich aus den eingenommenen Mietzahlungen ergibt.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Herstellungs- und Erhaltungskosten. Zu den Herstellungskosten zählen etwa der Neubau und der Kauf einer Immobilie. Zu den Erhaltungskosten zählen dagegen Renovierungsarbeiten wie der Austausch von Fenstern oder eines Badezimmers.