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KommentarDie Hoffnung stirbt zuletzt bei der Grundsteuer

Immobilieneigentümer müssen bei der Grundsteuer genau sein, der Fiskus nicht. Das entschied der Bundesfinanzhof. Gegen diese Unfairness hilft vorerst nur der gesunde Menschenverstand.Laura de la Motte 10.12.2025 - 17:16 Uhr
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Berlin-Neukölln: Der Stadtteil ist geprägt von Armut, Arbeitslosigkeit und Kriminalität. Foto: Christophe Gateau/dpa

Der heutige Mittwoch ist ein schwarzer Tag für die 36 Millionen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. Vor rund drei Jahren waren sie aufgefordert, zahlreiche Daten zu ihren Grundstücken und Häusern an die Finanzämter zu melden, damit daraus die neue Grundsteuer berechnet werden kann.

Da mussten alte Grundrisse aufgetrieben und Kataster- und Grundbuchauszüge besorgt werden. Viele nahmen die Aufgabe sehr ernst, füllten sorgfältig alle Formulare aus. Und was machen die Finanzämter damit? Sie füttern ihre Computer mit zusätzlichen Pauschalen, sodass die Ergebnisse wie geraten aussehen – zumindest in den meisten Bundesländern.

Elf Länder berechnen die Grundsteuer nämlich nach dem sogenannten Bundesmodell. Ob eine Wohnung gleicher Größe und gleichen Alters im Berliner Hipsterviertel Prenzlauer Berg liegt oder im Brennpunktkiez Neukölln, ist darin egal, es wird einfach dieselbe Nettokaltmiete angenommen.

Ein Grundstück am Ende der Straße und eines ein paar Häuser weiter mit einer Lieferantenausfahrt direkt gegenüber seien bei Käufern gleichermaßen beliebt, lautet die Argumentation der Finanzbeamten. Daher werden einfach identische Bodenpreise angesetzt.

Der Bundesfinanzhof findet das nun vollkommen in Ordnung. Pauschalen seien eine gute Sache, die Ermittlung der Steuer müsse möglichst praktisch sein. Deshalb dürfe der Gesetzgeber die Steuer auch ungenau ermitteln und dabei „beträchtliche“ Unschärfen in Kauf nehmen, urteilt das oberste deutsche Gericht für Steuer- und Zollthemen.

Wohneigentum

„Reform zur Steuererhöhung genutzt“ – Neubewertung hat nicht zu mehr Gerechtigkeit bei Grundsteuer geführt

Gutachten gegen Ratefehler

Und wenn völlig zu wild geraten, pardon, gerechnet wird, könnten die Betroffenen mit einem Gutachten den wahren Wert ermitteln. Hier ist dann aber wiederum Sorgfalt gefragt: Um 40 Prozent müsste sich das Finanzamt schon vertan haben, damit es die echten Zahlen heranziehen muss.

Blöd nur, dass so ein Gutachten schnell einen vierstelligen Euro-Betrag kostet, sodass es sich trotz späterer Steuerersparnis für die wenigsten lohnt.

Die Kommunen atmen am heutigen Tag auf, ihre Budgetplanung, für die die Grundsteuereinnahmen eine wichtige Rolle spielen, bleibt unberührt. Die Politik ist erleichtert, dass ihnen ihr Gesetz nicht wie zuvor die alte Berechnung um die Ohren fliegt. Und die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nun auf das Bundesverfassungsgericht hoffen.

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Zwar hält der Bundesfinanzhof das Bundesmodell für verfassungskonform. Abgesichert hat er sich aber in Karlsruhe nicht. Daher wollen die Kläger nun selbst die Hüter des Grundgesetzes bitten, sich die Berechnungsmethode anzuschauen. Ausgang offen.

Bis dahin können Eigentümerinnen und Eigentümer nur eins tun: direkt bei ihrem Finanzamt anrufen und ihren Fall schildern. Vielleicht erwischen sie dabei einen Beamten, der bürgerfreundlich ist und auch ohne teures Gutachten erkennt, dass der berechnete Wert wirklich vollkommen unfair ist.

Mehr: Bundesfinanzhof hält Reform der Grundsteuer für verfassungsgemäß – Kläger wollen in nächste Instanz

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