Steuern: Verluste mit Bitcoin? So holen sich Anleger Geld vom Staat zurück
Frankfurt. Mit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump zum Jahresanfang hatten viele Anleger auf goldene Zeiten für Kryptoinvestments gehofft, denn Trump hatte sich im Wahlkampf für die Deregulierung der Szene starkgemacht. Und tatsächlich stieg der Bitcoin-Kurs zwischen April und Oktober um über 50 Prozent. In den letzten Wochen aber hat die größte und älteste Kryptowährung diese Gewinne wieder abgegeben.
Anleger, die sich in Zusammenhang mit dem jüngsten Crash verspekuliert haben, können aber auf Hilfe des Finanzamts bauen. Dafür müssen sie die Verluste zumindest kurzzeitig realisieren, sprich die entsprechenden Anlagen verkaufen. Denn Verluste aus Kryptowährungen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen steuerlich verrechnet werden. Möglicherweise überweist das Finanzamt sogar Steuern aus dem Vorjahr zurück.
Lesen Sie im Folgenden, wie Verluste aus Kryptogeschäften verrechnet werden dürfen, wie Sie das in der Steuererklärung beantragen und wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihre Gewinne aus dem letzten Jahr bisher nicht erklärt haben, nun aber Verluste geltend machen wollen.