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InstitutssicherungAufseher bemängeln das Sicherungssystem der Sparkassen

Die Bankenaufsicht der EZB dringt darauf, dass die Sparkassen-Finanzgruppe angeschlagene Kreditinstitute schneller stützt.Elisabeth Atzler, Andreas Kröner 23.01.2020 - 18:00 Uhr

Die Bankenaufsicht der EZB prüft das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Frankfurt. Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission grünes Licht für die Rettung der Norddeutschen Landesbank (NordLB) gegeben. Zwar hatten sich die beteiligten Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Sparkassen-Finanzgruppe bereits im Februar vergangenen Jahres auf ein 3,6 Milliarden Euro schweres Rettungspaket geeinigt. Doch dem vorausgegangen waren mehrere Krisensitzungen von Sparkassen und Landesbanken.

Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) dürfte das Vorgehen genau verfolgt haben. Sie mahnt Finanzkreisen zufolge Verbesserungen beim einheitlichen Sicherungssystem von Sparkassen und Landesbanken an. Mehrere mit dem Thema vertraute Personen sagten, dass die Kontrolleure auf eine Vereinfachung drängten. So sollen Kreditinstitute im Ernstfall schneller und unkomplizierter gestützt werden können. Zuerst hatte die „Börsen-Zeitung“ über die laufende Prüfung berichtet.

Das Sicherungssystem von Sparkassen und Landesbanken gilt als wesentlich für den Zusammenhalt der Gruppe – und für das Versprechen der Sparkassen, die Einlagen ihrer Kunden zu schützen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) bezeichnet das System als „Vertrauensschutz der Kunden“.

Die Institutssicherung ist für den öffentlich-rechtlichen Sektor entscheidend, weil sie die Basis für die sogenannten Verbundprivilegien ist. Diese sehen vor, dass viele Geschäfte innerhalb der Finanzgruppe nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen und dass Institute keine Großkreditgrenzen beachten müssen. Wichtig ist der Haftungsverbund auch für die Bonitätsbewertung der Landesbanken.

In Krisensituationen drohten Politik und Finanzaufsicht wiederholt mit einem Entzug der Verbundprivilegien und nutzten dies als Druckmittel, damit sich die Sparkassen-Finanzgruppe am Ende doch zur Stützung von Instituten durchrang. Manche Sparkassen-Vertreter haben der NordLB-Rettung beispielsweise nur zugestimmt, um einen Verlust der Verbundprivilegen zu vermeiden, und nicht, weil sie an das Geschäftsmodell der NordLB glauben.

Laut Finanzkreisen hält die Aufsicht das öffentlich-rechtliche System mit seinen 13 verschiedenen Haftungstöpfen allerdings für zu komplex – ein einziger Haftungstopf wie im genossenschaftlichen Finanzsektor wäre aus ihrer Sicht besser. Die Aufseher verlangen demnach keine kurzfristigen Änderungen, wollen jedoch, dass die Sparkassen das Thema angehen und ihr System in den kommenden Jahren reformieren. Die EZB wollte sich dazu nicht äußern.

Kompliziertes System

Der DSGV erklärte: „Die Prüfung von Sicherungssystemen gehört zu den Aufgaben der Aufsicht. Aktuell findet ein Austausch mit der Aufsicht über den Stand der Prüfung statt.“ Laut DSGV hat seit Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. Gerät eine Sparkasse in wirtschaftliche Schwierigkeiten, erhält sie Hilfe von dem jeweiligen regionalen Sparkassen-Stützungsfonds. Es gibt elf solcher regionaler Stützungsfonds. Diese springen im Notfall auch füreinander ein.

Zum Sicherungssystem gehören zudem die Sicherungsreserven von Landesbanken und Landesbausparkassen. Sie, sowie die gesamten Sparkassenstützungsfonds, sind miteinander verknüpft und stehen im Rahmen des gemeinsamen Haftungsverbunds ebenfalls zur Verfügung, falls eine der drei Sicherungseinrichtungen einen Stützungsfall nicht alleine stemmen kann. Derzeit gibt es in Deutschland knapp 400 Sparkassen, vier große Landesbanken sowie acht Landesbausparkassen.

In der Vergangenheit hatte es in der Sparkassen-Finanzgruppe bereits Streit über die genaue Ausgestaltung des Sicherungssystems gegeben. Vor fünf Jahren musste sie ihren Haftungsverbund reformieren, um einer neuen EU-Einlagensicherungsrichtlinie zu entsprechen. Damals hatten einige Sparkassen versucht, ihre Haftung für notleidende Landesbanken zu begrenzen.

Die Volks- und Raiffeisenbanken, die größten Wettbewerber der Sparkasse, kommen hingegen mit nur einer Sicherungseinrichtung für gut 850 Geldhäuser aus. Mitglieder sind neben den Ortsbanken auch das Zentralinstitut DZ Bank und die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

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