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Ortung von VerdächtigenDigitale Überwachung durch deutsche Sicherheitsbehörden nimmt deutlich zu

Die Ortung von Handys mit einer stillen SMS hat deutlich zugenommen. Die Union spricht von notwendigen Maßnahmen, die Opposition von einer besorgniserregenden Entwicklung.Dietmar Neuerer 10.02.2020 - 06:50 Uhr

Mithilfe stiller SMS können Sicherheitsbehörden sehr genau herausfinden, wo sich Mobiltelefone befinden und Bewegungsprofile erstellen.

Foto: dpa

Berlin. Ob sogenannte IMSI-Catcher zum Abhören von Telefongesprächen, Handyortung mit heimlichen SMS oder Funkzellenabfragen: Zur Überwachung verdächtiger Personen steht den deutschen Sicherheitsbehörden ein großes Arsenal an digitaler Überwachungstechnologie zur Verfügung. Und sie nutzen es immer häufiger. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Das Bundeskriminalamt (BKA) verschickte demnach im zweiten Halbjahr 2019 knapp 35.000 sogenannte stille SMS, um Personen zu orten – mehr als fünf Mal so viel wie im Halbjahr zuvor. In der ersten Jahreshälfte 2019 waren es etwa 6.300 solcher Nachrichten.

Mithilfe stiller SMS können Sicherheitsbehörden sehr genau herausfinden, wo sich Mobiltelefone befinden und Bewegungsprofile erstellen. Die Nachrichten werden auf dem Display des Empfängers nicht angezeigt, das Telefon bestätigt jedoch unbemerkt den Eingang der SMS.

Auch bei der Bundespolizei nahm die Nutzung stiller SMS zu. Im zweiten Halbjahr 2019 macht die Behörde davon knapp 28.000 Mal Gebrauch, im Halbjahr zuvor waren es etwas mehr als 20.000. Zum Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und dem Zoll machte das zuständige Bundesinnenministerium aus Geheimhaltungsgründen keine Angaben.

Das BKA und die Bundespolizei setzten 2019 zudem verstärkt Funkzellenabfragen ein. Dabei wird eine Liste aller Handys angefordert, die in der Nähe eines Tatorts angeschaltet waren.

Laut der Regierungsantwort auf die Linken-Anfrage machte das BKA in der zweite Jahreshälfte 2019 insgesamt drei Mal von der Funkzellenabfrage Gebrauch, im Halbjahr zuvor wurde nicht auf die Maßnahme zurückgegriffen. Die Bundespolizei setzte in der zweiten Jahreshälfte 2019 insgesamt 96 Mal die Funkzellenabfrage ein (1. Halbjahr 2019: 71 Mal), der Zoll nutzt das Fahndungsinstrument in 44 Fällen und damit mehr als doppelt so oft wie im Halbjahr zuvor (21).

Das Problem: Bei solchen Abfragen gehen nicht nur die Daten der Verdächtigen ins Netz, sondern als Beifang auch die von Unbeteiligten.

Union verteidigt Vorgehen der Behörden

Der Linksfraktionsabgeordnete Andrej Hunko, der die Zahlen abgefragt hat, reagierte entsprechend besorgt auf die zunehmende digitale Überwachung. „Das ist nicht nur ein schwerer Eingriff in die Privatheit der Telekommunikation, sondern auch ein Missbrauch privat beschaffter Telefone als Ortungswanzen“, sagte Hunko dem Handelsblatt.

Der Überwachungseifer der Behörden beschäftigt auch immer wieder Gerichte, wie nicht nur die Debatte um den Staatstrojaner, sondern auch der vorläufige Stopp der Vorratsdatenspeicherung belegt. Im April 2018 hatte das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, dass das erst 2015 neu aufgelegte deutsche Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Aufhorchen ließ zuletzt die Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof hält die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen für rechtmäßig, wie aus einem im Januar veröffentlichten Gutachten hervorgeht (Rechtssachen C-623/17, C-511/18 C-512/18, C-520/18). Damit stützt der Gutachter ein wichtiges EuGH-Urteil von 2016, wonach die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Der CDU-Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg verteidigte die verstärkte Nutzung digitaler Überwachungstechnik. „Die Ortung von Handys und die Funkzellenabfrage sind inzwischen Standardmaßnahmen der Sicherheitsbehörden, die bei schwerer Kriminalität zu Recht eingesetzt werden“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt. „Wir leben in einer digitalen Welt und auch Straftäter nutzen mobile Endgeräte intensiv, sodass auch die Sicherheitsbehörden entsprechende Technik einsetzen müssen.“

Der Linksparteipolitiker Hunko sieht indes auch kritisch, dass die Behörden auch auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen. Laut Bundesinnenministerium hat sich das BKA in der Vergangenheit in sechs Fällen mit „Entschlüsselungsaufträgen“ an die „Entschlüsselungsplattform“ der europäischen Polizeibehörde Europol gewandt. „Wieder zeigt sich der Trend, dass Überwachungsmaßnahmen, die im eigenen Land schwer durchsetzbar sind, über die Ebene der Europäischen Union eingeführt werden“, sagte Hunko.

Grüne sehen Handlungsbedarf

Verstärkt zum Einsatz kamen auch sogenannte IMSI-Catcher zum Abhören von Telefongesprächen. In der zweiten Jahreshälfte 2019 machte das BKA in 14 Fällen (1. Halbjahr 2019: 1 Fall) davon Gebrauch, bei der Bundespolizei wurde das Überwachungsinstrument in 32 Fällen (1. Halbjahr 2019: 20 Fälle) eingesetzt. Die Angaben zu IMSI-Catchern bei den anderen Sicherheitsbehörden stufte die Regierung als Verschlusssache ein.

Für die Nutzung digitaler Überwachungsmethoden gibt es bestimmte Hürden: Nötig ist zum Teil eine richterliche Anordnung, etwa für die Telekommunikationsüberwachung und den Einsatz von IMSI-Catchern. Auch der Verfassungsschutz braucht ein Ok für die Nutzung von „stillen SMS“. Die G10-Kommission, die Geheimdienst-Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis kontrolliert, muss die Überwachung einer Person erlauben. Nur dann können auch „stille SMS“ verschickt werden.

Die Grünen sehen dennoch Handlungsbedarf. „Dass unter der Großen Koalition der Einsatz verschiedener digitaler Überwachungsmaßnahmen noch einmal dramatisch gestiegen ist, ist durchaus besorgniserregend“, sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz dem Handelsblatt. Zumal in Innenstadtlagen häufig „Millionen von Menschen“ betroffen seien.

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Die gesetzlichen Regeln für den Einsatz digitaler Überwachungsinstrumente müssten daher „klarer definiert“ werden, fordert von Notz. Es bedürfe zudem „klarer Rechtsgrundlagen, einer verbesserten Kontrolle der eingesetzten Programme, sowohl durch die zuständigen Aufsichtsbehörden als auch durch das Parlament, sowie mehr Transparenz hinsichtlich der verfassungsrechtlich häufig umstrittenen Maßnahmen“, fügte der Grünen-Politiker hinzu.

Denn der Großteil der Fahndungs- und Überwachungsmaßnahmen finde heimlich statt. „Die Betroffenen erfahren in der Regel nichts von der gegen sie gerichteten Überwachung und können somit auch nicht die Recht- und Verhältnismäßigkeit überprüfen lassen“, sagte von Notz. „Eine Erhöhung der Transparenz, beispielsweise für von Funkzellenabfragen betroffene Menschen, bleibt geboten.“

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