Diskussionspapier: Krankenhausreform würde Telemedizin stärken
In einem Konzeptpapier hat das Bundesgesundheitsministerium eine Reform der Krankenhausvergütung vorgelegt.
Foto: IMAGO/Chris Emil JanßenKöln. Eine ärztliche Zweitmeinung kann Leben retten. Gerade wenn unerfahrene Kollegen Patienten mit komplexen Erkrankungen behandeln, ist der Rat eines erfahrenen Arztes hilfreich. In diesem Zusammenhang könnte die Telemedizin in Krankenhäusern in den nächsten Jahren entscheidend gestärkt werden.
Denn in der sogenannten „grundlegenden Reform der Krankenhausversorgung“, die eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zusammengerufene Regierungskommission vorgelegt hat, soll die Telemedizin zur „zwingend notwendigen Strukturvoraussetzung“ für fast alle Krankenhäuser werden. Telemediziner jubeln – aber ob es wirklich so kommt, wie im Arbeitspapier vorgeschlagen, ist vollkommen offen.
Im Kern geht es in dem Papier um ein verändertes Vergütungssystem. Das derzeit gültige DRG-Fallpauschalensystem, das eine Bezahlung pro Patient vorsieht, soll abgeschwächt werden. Nicht mehr der ökonomische Zwang, sondern die medizinische Notwendigkeit solle künftig in den Kliniken über eine Behandlung entscheiden, begründete Lauterbach seine begonnene „Revolution“ der Krankenhausfinanzierung. Mit der Umstellung der Finanzierung soll auch die Vernetzung der Krankenhäuser untereinander via Telemedizin vorangetrieben werden.
Telemedizin-Pionier spricht ebenfalls von „Revolution“
Auf die Vorgaben im Arbeitspapier bezüglich Telemedizin angesprochen, nimmt Gernot Marx, Direktor an der Klinik für Intensivmedizin der Uniklinik Aachen, ebenfalls das große Wort „Revolution“ in den Mund. „Wenn die Empfehlungen umgesetzt werden, würde dies bedeuten, dass die Telemedizin in die regelhafte Versorgung der Patienten im Krankenhaus eingebettet wird“, sagt er. „Vor allem für Patienten auf der Intensivstation konnten wir in Europas größter Telemedizinstudie in diesem Jahr beweisen, dass die Behandlungsqualität durch die Telekonsile deutlich steigt.”