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SchlachthofKlage gegen Corona-Schließung bei Tönnies in Teilen zurückgewiesen

Der Konzern unterliegt im Streit um die Schließung von Deutschlands größtem Schlachthof während der Pandemie. Das Gericht sieht keine rechtswidrige Einschränkung der Speditionstochter. 15.08.2023 - 15:03 Uhr Artikel anhören

Tönnies hatte beklagt, dass der Kreis dem Unternehmen untersagt hatte, Fahrer und Lastwagen der Speditionstochter auch von außerhalb des Betriebsgeländes einzusetzen.

Foto: dpa

Minden. Im Streit um die Schließung von Deutschlands größten Schlachthof in der Corona-Pandemie hat Tönnies eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Minden wies am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung die Klage gegen Teile der Schließungsverfügung ab. Tönnies hatte kurz vor dem Termin seine Beschwerde zum Teil zurückgezogen. Die jetzt zu verhandelnde Klage bezog sich nicht mehr auf die Schließung des gesamten Schlachthofs, sondern nur noch auf die Einschränkungen für eine Speditionstochter.

Der Kreis Gütersloh hatte im Juni 2020 nach einem Hochschnellen der Infektionszahlen im Kreis und unter den Beschäftigen des Fleischverarbeitungsbetriebs den Betrieb untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück in Ostwestfalen umgehend Klage eingelegt.

Vor der Verhandlung hatte Tönnies im Juli 2023 auf einen Teil der Klage verzichtet und sich auf die Einschränkung bei einer Tochterfirma konzentriert. Die transportiert als Speditionsunternehmen Waren von Tönnies und auch von anderen Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Rheda-Wiedenbrück haben.

Tönnies hatte beklagt, dass der Kreis dem Unternehmen untersagt hatte, Fahrer und Lastwagen dieser Firma auch von außerhalb des Betriebsgeländes einzusetzen. Zumindest hatte es das Unternehmen so aus mündlichen Verfügungen und Absprachen mit dem Kreis abgeleitet.

Das Verwaltungsgericht aber konnte dafür keine Belege finden. Es habe keine rechtswidrige Verfügung dieser Art gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Korte in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Tönnies kann Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.

dpa
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