1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Handel + Konsumgüter
  4. Amazon: Sammelklage gegen Online-Händler

AmazonSammelklage gegen Online-Händler

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erklärt die Preiserhöhung des Prime-Abonnements im Sommer 2022 für unzulässig. Für Millionen von Kunden birgt das eine Chance auf eine Rückzahlung. 13.01.2026 - 15:22 Uhr Artikel anhören
Ein Amazon-Paket bewegt sich auf einem Förderband: Derzeit läuft noch eine weitere Sammelklage einer Verbraucherzentrale gegen Amazon. Foto: Richard Vogel/AP/dpa

Düsseldorf. Im Rechtsstreit um eine Preiserhöhung beim Prime-Abonnement des Online-Händlers Amazon im Sommer 2022 können sich Kunden jetzt einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen.

Für die Teilnahme an der Klage müssen sie sich in ein sogenanntes Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.

Amazon hatte im Sommer 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland erhöht. Davon betroffen waren laut Verbraucherzentrale „Millionen Verbraucher:innen“. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Erhöhung rechtswidrig.

Eine Klage dagegen vor dem Landgericht und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon wurde in beiden Instanzen im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden: Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Weil Amazon dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegte, ist die jüngste Entscheidung aber nicht rechtskräftig.

Vor diesem Hintergrund erhob die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm. „Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten“, erklärte die VZ NRW. „Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch“, sagte VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Termin für mündliche Verhandlung noch offen

Wann sich das OLG Hamm mit dem Fall befassen wird, steht noch nicht fest. Laut BfJ ist eine Anmeldung im Register bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.

„Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig“, so Schuldzinski. „Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen.“

Amazon: Haben Kunden transparent informiert

Amazon wies die Vorwürfe erneut zurück. „Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert“, sagte ein Amazon-Sprecher auf Anfrage.

Verwandte Themen
Amazon
Nordrhein-Westfalen
Bundesgerichtshof
Verbraucherschutz
Amazon Prime

Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. „Wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt.“ Weil man mit dem Urteil des OLG Düsseldorf nicht übereinstimme, habe man Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Die VZ NRW wies darauf hin, dass derzeit noch eine weitere Sammelklage einer Verbraucherzentrale gegen Amazon laufe. Dabei klage die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“. Es handele sich um zwei unabhängige Verfahren.

dpa
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt