Energieausweis einfach online erstellen
energieausweis online
- 15.12.2023

Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude
Da über 30 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland auf Gebäude entfallen, besteht hier in Hinblick auf die Klimaschutzziele deutlicher Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund wurde das seit dem 1. November 2020 gültige GEG im Jahre 2023 überarbeitet. Es betrifft alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, und wird vor allem mit der Art der Heizung in Verbindung gebracht. Für Neubauten und Bestandsgebäude gibt das Gesetz jeweils vor, was ab Januar 2024 verbaut werden darf und was innerhalb welcher Frist ersetzt werden muss. Ziel ist es, dass möglichst viel von der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.Die neueste Fassung des GEG betrifft außerdem den Energieausweis. Grundsätzlich benötigen ihn alle Eigentümer, die ihr Wohngebäude oder eine andere Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Auch bei einer Sanierung oder Modernisierung von Gebäuden ist er Pflicht. Spätestens bei der Besichtigung haben Kauf- oder Mietinteressierte das Recht, genaue Informationen über die Energieeffizienz der Immobilie zu erhalten – übrigens auch von Maklern! Die CO2-Emissionen des Gebäudes sind zwingend offenzulegen.
Energieausweise weisen ähnlich wie Unterlagen zu Elektrogeräten eine Skala auf, aus der sich die Energieeffizienzklasse von A+ bis H ablesen lässt. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus und zu den verwendeten Energieträgern und unterbreiten Vorschläge zur energetischen Modernisierung. In der Regel werden sie für das gesamte Gebäude ausgestellt; wenn einzelne Teile unterschiedlich genutzt werden, gelten sie nur für den Wohnbereich. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre, jedoch empfiehlt es sich, nach energetischen Verbesserungen sofort einen neuen Ausweis zu beantragen, um Vorteile der Maßnahmen nachweisen zu können.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis bezieht sich auf den Energiebedarf, der anhand der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet wird. Anhand von Angaben wie dem Baujahr, der Wohnfläche und den technischen Gebäude- und Heizungsdaten wird der Energiebedarf berechnet. Dabei wird ein bestimmtes Nutzerverhalten vorausgesetzt, das auf Durchschnittswerten beruht. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen (witterungsbereinigten) Energieverbrauch der Immobilie in den letzten drei Jahren. Die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus diesem Zeitraum müssen also unbedingt vollständig vorliegen!
Altbauten mit Baujahr ab 1977, die die Wärmeschutzverordnung einhalten, benötigen nur den Verbrauchsausweis. Für Neubauten wird stets ein Bedarfsausweis ausgestellt. In anderen Fällen haben Eigentümer die Wahl. Beim Verbrauchsausweis ist die Datenerhebung weniger aufwendig und weniger anfällig für Fehler. Ein Nachteil besteht jedoch in der Tatsache, dass die Kennwerte von der Anwesenheit und dem Heiz- und Lüftungsverhalten der Nutzer abhängig sind. Beim Bedarfsausweis beeinflussen individuelle Gegebenheiten das Ergebnis nicht, doch für eine hohe Aussagekraft müssen die Daten sehr sorgfältig erhoben werden.
Energieausweis online mit engiwo.de®
Zunächst gilt es zu entscheiden, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden soll. Für Nichtwohngebäude ist übrigens ein eigener Verbrauchsausweis verfügbar. Im nächsten Schritt müssen alle wichtigen Daten zum Haus (zum Beispiel Baujahr, Abmessungen und Dicken der Dämmschichten) in vorgefertigte Formulare eingetragen werden. Eine Checkliste hilft beim Sammeln der Daten, für Verbrauchsausweise werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre benötigt. Sobald alles vollständig ausgefüllt wurde, erfährt der Kunde kostenlos die Effizienzklasse seines Objekts und kann das Farbskala-Ergebnis einsehen. Wenn er einen Energieausweis wünscht, kann er diesen nun kostenpflichtig bestellen. Hierzu werden im Nachgang noch Bilder benötigt.