Der Kontrollbereich eines Kernkraftwerkes erfordert höchste Sicherheitsvorkehrungen
Kontrollbereich
- 03.09.2024

Strenge Reglementierungen dienen der Sicherheit im Kernkraftwerk
Beschäftigte in Kernkraftwerken nehmen während ihrer Arbeit gewisse Risiken durch Strahlung in Kauf. In nationalen und internationalen Regelwerken sind deshalb die Sicherheit und der Schutz der Mitarbeiter definiert, ebenso die Sicherheitsvorkehrungen, die in den Bereichen des Kernkraftwerkes eingehalten werden müssen. In Deutschland beispielsweise regelt das Atomgesetz (AtG) die friedliche Nutzung der Kernenergie. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für den sicheren Betrieb und die Stilllegung von Kernkraftwerken. Wird sich an die geltenden Vorschriften gehalten, kann sehr sicher und effizient in einem Kernkraftwerk gearbeitet werden.Konkrete Vorgaben beinhalten beispielsweise die Grenzwerte für die Strahlenexposition, Notfallpläne und Vorgaben zum Rückbau von Kernkraftwerken. Ebenso ist eindeutig geregelt, wie die fachgerechte Entsorgung radioaktiver Materialien auszusehen hat.
Internationale Standards und Empfehlungen, wie die der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) helfen dabei, weltweit einheitliche Standards zu etablieren. Deutschland gehört ebenfalls zu den Mitgliedsstaaten der IAEO. Durch die Einhaltung der IAEO-Vorgaben gelingt es, weltweit hohe Sicherheitsstandards bei der Arbeit mit Kernenergie zu erreichen und die internationale Zusammenarbeit zu fördern.
Der Kontrollbereich eines Kernkraftwerkes

Der Kontrollbereich eines Kernkraftwerkes umfasst einen spezifisch definierten Bereich, der für den Betrieb, die Überwachung und den Schutz des Reaktors und seiner umgebenden Anlagen von entscheidender Bedeutung ist. Dieser Bereich ist durch eine Reihe von Regelwerken und Gesetzen geregelt, die sicherstellen sollen, dass alle Aspekte des Betriebs und des späteren Rückbaus des Kernkraftwerkes den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Der Kontrollbereich ist immer abgegrenzt und deutlich sichtbar gekennzeichnet. Der darf nur zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der vorgesehenen Betriebsvorgänge betreten werden. Bei Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, müssen die Körperdosen mittels amtlichen Dosimeters bestimmt werden.
Im Kontrollbereich wird der Betrieb des Reaktors durch Ingenieure und Techniker laufend überwacht. Die Sicherheitsrichtlinien des Kerntechnischen Regelwerks (KTA) sind von zentraler Bedeutung. Diese Richtlinien umfassen detaillierte Vorschriften und Verfahrensanweisungen für den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken, einschließlich der Kontrolle und Überwachung des Kontrollbereichs.
Was geschieht im Kontrollbereich?
1. Überwachung und Steuerung des Reaktors:
- Anpassung der Reaktorleistung entsprechend den Anforderungen des Stromnetzes.
- Ständige Kontrolle der Reaktortemperatur, des Drucks, der Kühlmittelströmung und anderer kritischer Parameter.
2. Überwachung der Sicherheitssysteme
- Sicherstellen, dass alle Sicherheitssysteme ordnungsgemäß funktionieren und im Falle einer Störung oder eines Unfalls automatisch eingreifen.
- Handhabung von Benachrichtigungen, die auf Abweichungen von normalen Betriebszuständen hinweisen.
- Durchführung von Routineprüfungen und Tests an den Systemen und Komponenten des Kraftwerks, um deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
- Planung und Durchführung von Wartungsarbeiten und Inspektionen, um den zuverlässigen Betrieb des Kraftwerks zu gewährleisten.
3. Betriebsprotokollierung
- Aufzeichnen von relevanten Betriebsparametern und Ereignissen für die Analyse und Berichterstattung.
- Detaillierte Dokumentation von Wartungsarbeiten und sicherheitsrelevanten Ereignissen.
- Abstimmung zwischen den verschiedenen Abteilungen und Schichten des Kraftwerks.
- Austausch von Informationen mit externen Stellen wie Aufsichtsbehörden und Notfallorganisationen.
4. Notfallmanagement
- Bereithalten und regelmäßiges Üben von Notfallplänen für den Fall von Unfällen oder Störungen.
- Einleitung von Sofortmaßnahmen im Falle eines sicherheitsrelevanten Vorfalls, um mögliche Schäden zu minimieren.
5. Strahlenschutz
- Kontinuierliche Messung der Strahlungswerte im Kraftwerk und in der Umgebung.
- Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt vor radioaktiver Strahlung.
Regelwerke und Verordnungen erhöhen die Sicherheit bei der Arbeit mit Kernenergie und beim Rückbau von Kernkraftwerken
Spezifische Verordnungen wie die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beinhalten detaillierte Vorgaben zum Schutz vor ionisierender Strahlung. Der Leistungsbetrieb erfordert deshalb die kontinuierliche Überwachung der Strahlenbelastung, ebenso wie die Steuerung des Kontrollbereichs. Der Kontrollbereich setzt sich aus all jenen Bereichen zusammen, in denen erhöhte Strahlung auftreten kann – insbesondere im Reaktor sowie den dazugehörigen technischen Anlagen. Speziell ausgebildete Fachkräfte sind für die Überwachung der technischen Anlagen im Kontrollbereich zuständig und können im Fall einer Störung sofort reagieren und eingreifen. Die Durchführung und Teilnahme regelmäßiger Schulungen und Notfallübungen sind für die Mitarbeiter eines Atomkraftwerks unabdingbar und erhöhen die Sicherheit in diesem besonderen Bereich.
Der Rückbau eines Kernkraftwerks ist ein komplexer Prozess, der besondere Vorsichtsmaßnahmen sowie eine stetige Strahlenkontrolle erfordert. Daher müssen hierbei ebenfalls strikte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Die Einholung von Genehmigungen ist für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes Pflicht. Ebenso müssen beim Herunterfahren eines Reaktors sowie bei der Entleerung des Reaktorkerns bestimmte Sicherheitsschritte eingehalten werden. Die Entsorgung der Brennelemente ist ebenfalls im Atomgesetz (AtG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt. Das Gesetz zur Suche und Auswahl eines geeigneten Endlagers für radioaktive Abfälle regelt das (StandAG).