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Der ChefökonomLänderfinanzausgleich – warum „Bayern first“ keine Lösung ist

Bayern nimmt dieses Jahr so viel Erbschaftsteuer wie noch nie ein – und kann die Hälfte davon behalten. Die andere Hälfte geht an die übrigen Bundesländer. Protestiert der Freistaat zu Recht?Bert Rürup, Axel Schrinner 08.08.2025 - 11:05 Uhr Artikel anhören
Bayerns Ministerpräsident Söder: Klage gegen den Finanzausgleich. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Es war ein ungeschriebenes Ziel der letzten umfassenden Reform des Länderfinanzausgleichs – also jenes Instrumentariums, das festlegt, welches Steueraufkommen den Bundesländern zusteht: Es ging darum, einen fast schon rituellen Streit dauerhaft zu beenden. Einen Streit, in dem die reichen und armen Bundesländer um Milliarden rangen. Fakt ist: Bayern und Hessen nahmen nach der 2017 vom damaligen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgehandelten Neuregelung ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurück.

Heute weiß man: Dieser Friede war nicht von Dauer.

So sicher wie der alljährliche Starkbieranstich, so sicher stichelt Bayern als größtes Geberland gegen die Regelungen dieses horizontalen Finanzkraftausgleichs, dessen wesentliches Ziel die im Grundgesetz verankerte Angleichung der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet ist.

Vereinfacht gesagt geht es beim Länderfinanzausgleich darum, in welchem Umfang die finanzstarken Länder einen Teil ihrer überdurchschnittlich hohen Steuereinnahmen an jene Länder mit geringeren Einnahmen abtreten müssen. Seit 2008 ist Bayern durchweg das wichtigste Geberland.

Abgewickelt wird dieses Ausgleichssystem zwischen den Bundesländern vom Bund, der entsprechend den komplexen Regeln unterschiedlich hohe Zuweisungen an die Länder überweist; direkte Zahlungen zwischen den einzelnen Ländern sind nicht mehr vorgesehen. Die Ausgaben eines Landes sind für die Höhe der Zahlungen irrelevant.

Es kann so nicht weitergehen, wir müssen die Strukturen beim Finanzkraftausgleich grundlegend verändern.
Albert Füracker
bayerischer Finanzminister

Nachdem die aktuelle Halbjahresbilanz des Finanzausgleichs auf mehr oder weniger verschlungenen Wegen die Deutsche Presse-Agentur erreicht hatte, nannte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) den Befund „wirklich höchst besorgniserregend“. Denn in der ersten Hälfte dieses Jahres sei das Volumen des Finanzausgleichs um 14 Prozent gestiegen.

Albert Füracker: Den bayerischen Finanzminister treibt um, dass das Umverteilungsvolumen im ersten Halbjahr gestiegen ist. Foto: Sven Hoppe/dpa

„Es kann so nicht weitergehen, wir müssen die Strukturen beim Finanzkraftausgleich grundlegend verändern“, forderte Füracker – und unterstrich damit die im Juli 2023 eingereichte neuerliche Klage des Freistaats vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Finanzausgleich. „Bayern first“, lautet offenbar die Devise.

Ein erster Blick scheint Minister Füracker recht zu geben: Nachdem Bayern im vergangenen Jahr etwa 52 Prozent des Umverteilungsvolumens finanziert hatte, lag der Anteil im ersten Halbjahr dieses Jahres bei fast 60 Prozent.

Bayern profitiert von einem Sondereffekt

Was der erfahrene bayerische Minister jedoch geflissentlich verschweigt: Die Ausweitung des Finanzausgleichs beruht auf einem in der langen Historie des Finanzausgleichs einmaligen Sondereffekt, von dem Bayern stark begünstigt wird.

Im Februar 2021 verstarb mit Heinz Hermann Thiele einer der reichsten Deutschen, Hauptaktionär der Vossloh AG und der Knorr-Bremse AG sowie zweitgrößter Einzelaktionär der Lufthansa. Im April 2025 nahm die bayerische Finanzverwaltung 3,65 Milliarden Euro (!) Erbschaftsteuer anstatt der sonst üblichen monatlichen rund 200 Millionen ein. Nach unbestätigten Berichten wurde das Geld von der erst nach Thieles Tod gegründeten „Heinz Hermann Thiele Familienstiftung“ gezahlt.

Üblicherweise kommen bei der Übertragung großer Familienvermögen steuerliche Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zum Tragen, sodass oft keine oder nur wenig Erbschaftsteuer anfällt. Selbst langjährige Kenner können sich nicht an eine Erbschaftsteuerzahlung in Milliardenhöhe erinnern. Zum Vergleich: 2024 betrug das gesamte Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen bundesweit knapp zehn Milliarden Euro.

Länderfinanzausgleich

Nur vier Länder zahlen – Bayern am meisten

In Deutschland ist die Erbschaftsteuer – anders als etwa in den USA – stets von den Erben zu zahlen. Zuständig ist jedoch das Finanzamt des Erblassers. Diesem Bundesland stehen die Einnahmen aus dieser Steuer zu und fließen dann in die Berechnung des Finanzausgleichs zwischen den Ländern ein.

Gemäß der Formel und allen Nebenbedingungen darf Bayern unter dem Strich nahezu die Hälfte dieses einmaligen Geldregens behalten, 52 Prozent werden über den Finanzausgleich auf die übrigen 15 Bundesländer verteilt. Allein dieser Umstand war dafür verantwortlich, dass im ersten Halbjahr deutlich mehr Geld über den Finanzausgleich umverteilt wurde.

In den Nachkriegsjahren war Nordrhein-Westfalen das größte Geberland, während das damalige Agrarland Bayern Nehmerland war. Ende der 2000er-Jahre wurde NRW dann zum Nehmerland, während Bayern nahezu zeitgleich zum größten Geberland aufstieg. Seitdem gibt es meist vier Geberländer, neben Bayern sind dies Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Wichtigstes Empfängerland ist Berlin; bei einer Pro-Kopf-Berechnung erhält Bremen die höchsten Transfers – zuletzt etwa 1300 Euro je Einwohner pro Jahr.

Biontech machte Rheinland-Pfalz zum Geberland

In den Jahren 2021 bis 2023 wurde Rheinland-Pfalz kurzfristig zum Geberland – infolge der hohen Gewinne des Impfstoffherstellers Biontech und entsprechender Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlungen. Anders als in Bayern, wo die Thiele-Milliarden vorrangig dem Freistaat nutzten, profitierte Rheinland-Pfalz von den Biontech-Milliarden jedoch kaum. Die üppigen Gewerbesteuerzahlungen flossen an die Stadt Mainz, den Hauptsitz des Unternehmens.

Der Chefökonom

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Gleichwohl wurden diese Gelder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs in Teilen dem Land zugerechnet. Zudem musste Rheinland-Pfalz als Geberland nun auf Sonderzuweisungen des Bundes verzichten, sodass unter dem Strich wenig bis gar nichts im Landeshaushalt verblieb. Im Jahr 2024 wurde Rheinland-Pfalz wieder zum Nehmerland.

Man kann geflissentlich darüber streiten, ob die hohen Abschöpfungsraten im Länderfinanzausgleich bei Gewinnsteuern anreizkompatibel sind. Denn wenn ein Land nur wenig von etwaigen Steuermehreinnahmen behalten darf, wird der Anreiz, eine attraktive Standortpolitik zu betreiben, womöglich verringert. Ebenso mag wenig dafür sprechen, mit scharfen und damit kostenträchtigen Betriebs- und Steuerprüfungen zusätzliche Einnahmen von den ortsansässigen Unternehmen einzutreiben, wenn davon unter dem Strich nur wenig im eigenen Land verbleibt.

Duisburg-Bruckhausen: Ende der 2000er-Jahre wurde Nordrhein-Westfalen zum Nehmerland. Foto: imago images/Rupert Oberhäuser

Auf der anderen Seite sind die Unterschiede in der Finanzkraft zwischen den Ländern immens – nicht zuletzt historisch bedingt. Die relevante „Finanzkraftkennzahl“ lag 2024 in Bayern bei 121 Prozent des Bundesdurchschnitts, in Bremen hingegen nur bei 72 Prozent – was sicher nicht allein auf die besonderen Qualitäten der bayerischen Staatsregierung zurückzuführen war. Es sollte unstrittig sein, dass ohne einen klugen Umverteilungsmechanismus unser föderaler Staatsaufbau nicht funktionieren kann.

Wer in Sonntagsreden den Föderalismus hochhält und Sonderrechte für sein Land reklamiert, der sollte andererseits auch die Finanzierungsverantwortung für diesen zweifellos sehr teuren Staatsaufbau übernehmen. Andernfalls könnte die Frage gestellt werden, ob es wirklich sinnvoll ist, dass eine Umverteilungssteuer par excellence, wie es die Erbschaftsteuer ist, den Ländern und nicht dem Bund zusteht.

Eine schlüssige Erklärung, warum soziale Umverteilung an den Grenzen der Bundesländer haltmachen sollte, gibt es nicht. Und bei der Begründung müsste wohl selbst der wortgewandte bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) passen.

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Erstpublikation: 08.08.2025, 03:49 Uhr.

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