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BilanzskandalMünchener Justiz ächzt unter mehr als 2200 Wirecard-Klagen

Aktionäre des Zahlungsdienstleisters wenden sich vor allem gegen den Wirtschaftsprüfer EY – und Ex-Vorstandschef Markus Braun. Besonders eine Klage sorgt für Aufsehen.Volker Votsmeier 27.01.2023 - 15:13 Uhr Artikel anhören

Nach dem Wirecard-Skandal muss sich der frühere CEO vor Gericht verantworten.

Foto: AFP/Getty Images

Köln. Am 25. Juni 2020 meldete die Wirecard AG Insolvenz an – schon kurz darauf gingen die ersten Klagen von geschädigten Aktionären beim Landgericht München I ein. Nun hat das Gericht Zwischenbilanz gezogen: Bis Ende 2022 sind dort insgesamt 2251 Verfahren eingegangen.

Viele Investoren fordern Schadenersatz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die jahrelang die Wirecard-Bilanzen freigezeichnet hatte. Allein 1173 Klagen richten sich explizit gegen EY.

Die Kläger werfen der Gesellschaft vor, schwerwiegende Fehler im Zahlenwerk des Zahlungsdienstleisters übersehen zu haben. Insbesondere geht es um ein angebliches Treuhandvermögen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro, das in der Bilanz verbucht, aber tatsächlich nicht vorhanden war.

Ein Großteil der Klagen gegen EY wird inzwischen durch ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) abgedeckt, welches das Landgericht München I im März 2022 eingeleitet hat. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 101 KAP 1/22 vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht geführt. Für EY stellt das KapMuG-Verfahren eine große finanzielle Bedrohung dar.

Einen kleineren Teil der Klagen hat das Landgericht erledigt, einige Fälle sind dort noch anhängig und in Bearbeitung. Die 5. Kammer für Handelssachen am Landgericht hat die von EY testierten Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 und 2018 im Mai 2022 für nichtig erklärt.

Aktionäre verklagen Insolvenzverwalter

Für viel Aufsehen sorgte eine Klage der Fondsgesellschaft Union Investment gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG, Michael Jaffé. Der Investor forderte Schadenersatz in Höhe von 243 Millionen Euro wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Wirecard habe den Aktionären bis zuletzt eine Erfolgsgeschichte vorgegaukelt und ihnen wichtige Informationen über die Missstände im Konzern vorenthalten.

Die Besonderheit: Die Kläger wollten ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Das lehnte der Insolvenzverwalter ab – zu Recht, urteilte das Gericht. Jetzt beschäftigt sich die nächste Instanz mit dem Fall.

Mit dem Urteil könnte Jaffé auch insgesamt einen Großteil der Ansprüche gegen den insolventen Zahlungsabwickler abweisen. Rund 22.000 Aktionäre fordern sieben Milliarden Euro, nachdem der damalige Dax-Konzern im Sommer 2020 infolge eines milliardenschweren Betrugsskandals Insolvenz anmelden musste. Banken, Sozialkassen und andere Wirecard-Gläubiger haben Ansprüche über 3,3 Milliarden Euro angemeldet.

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Manche Klagen richten sich gegen ehemalige Vorstände von Wirecard, zuvorderst gegen den früheren CEO Markus Braun. Gegen ihn gab es auch Arrestverfahren. Im Juni 2022 entschied das Gericht, dass das Vermögen von Markus Braun in Höhe von 140 Millionen Euro arrestiert werden kann.

Vor der Strafkammer des Landgerichts läuft aktuell das Strafverfahren gegen Braun, den früheren Wirecard-Statthalter in Dubai, Oliver Bellenhaus und Ex-Chefbuchhalter Stephan von Erffa. Die Anklage gegen das Trio lautet auf Bilanzfälschung, Marktmanipulation, besonders schwere Untreue und bandenmäßigen Betrug. Das Gericht hat die Hauptverhandlung bis ins Jahr 2024 hinein terminiert.

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