Wirecard: Erstes Urteil in Schadenersatzprozess: Aktionäre von Wirecard gehen nach Insolvenz leer aus
Die Aktionäre von Wirecard gehen nach einem Urteil des Landgerichts München I bei der Insolvenz leer aus.
Foto: dpaDüsseldorf, Berlin. Wirecard-Aktionäre gehen nach einem Urteil des Landgerichts München I im Insolvenzverfahren des Unternehmens leer aus. Sie gelten nicht als Gläubiger und können ihre Schadenersatzansprüche deshalb nicht als Forderung beim Insolvenzverwalter Michael Jaffé geltend machen, verkündete das Gericht am Mittwoch.
Es wies deshalb eine Klage über 243 Millionen Euro gegen Jaffe ab. Geklagt hatte die Fondsgesellschaft Union Investment.
Mit dem Urteil könnte Jaffé auch insgesamt einen Großteil der Ansprüche gegen den insolventen Zahlungsabwickler abweisen. Rund 22.000 Aktionäre fordern sieben Milliarden Euro, nachdem der damalige Dax-Konzern im Sommer 2020 infolge eines milliardenschweren Betrugsskandals Insolvenz anmelden musste. Banken, Sozialkassen und andere Wirecard-Gläubiger haben Ansprüche über 3,3 Milliarden Euro angemeldet.
Die Vorsitzende Richterin Susanne Lukauer sagte, eine Einordnung der Ansprüche von Aktionären als Insolvenzforderung sei „mit den Grundwerten des Insolvenzrechts nicht vereinbar“.
Das Landgericht bestätigte mit seinem Urteil die bisherige Praxis, nach der Ansprüche von Aktionären in einem Insolvenzverfahren höchstens nachgeordnet bedient werden. Das deutsche Insolvenzrecht räumt Banken oder Anleihegläubigern Vorrang ein. Erst werden ihre Ansprüche bedient, bevor andere zum Zug kommen. Forderungen der Anteilseigner stehen im Regelfall an letzter Stelle, tatsächlich werden sie gut wie nie bedient.
Wirecard kollabierte im Juni 2020, als sich 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz als Luftbuchungen erwiesen. Nur wenige Tage später war der Zahlungsdienstleister aus Aschheim bei München pleite. Insolvenzverwalter Jaffé hat seither Werte in Höhe von mehr als eine Milliarde Euro gesichert.
Union Investment hatte im Sommer 2021 Klage eingereicht und den Schaden, der ihren Anlegern durch den Zusammenbruch von Wirecard entstanden war, auf 243 Millionen Euro beziffert. Die zentrale Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbank argumentierte, durch Aussagen und Unternehmensmitteilungen von Wirecard zum Kauf der Wertpapiere bewogen worden zu sein. Allerdings seien diese über Jahre hinweg betrügerisch und irreführend gewesen.
Nach Ansicht des Landgerichts spielt dies jedoch keine Rolle. Union Investment habe sich entschieden, Wirecard-Aktien zu kaufen und damit in Eigenkapital zu investieren. „Über diese Investitionsform sei die Gesellschaft nicht getäuscht worden, hieß es in der Urteilsbegründung.
„Für Anleger und Aktionäre ist das Urteil enttäuschend, da auch diese Investoren von Wirecard betrogen wurden“, fasste ein Union-Sprecher die Entscheidung zusammen.
Fall wird vor dem Bundesgerichtshof landen
Das letzte Wort gesprochen ist mit der Entscheidung des Landgerichts aber wohl nicht. Schon vor dem Urteil schien klar, dass die unterlegene Partei den Fall bis vor den Bundesgerichtshof durchfechten wird. Dort soll nach dem Willen aller Beteiligten Rechtsgeschichte geschrieben werden und höchstrichterlich geklärt werden, ob Aktionäre nach einer Insolvenz Banken und anderen Fremdkapitalgebern gleichgestellt sein können. Bis zu einem Urteil könnte noch viel Zeit vergehen.
Union Investment und weitere Anleger haben unterdessen auch eine andere Adresse im Visier, um Ansprüche womöglich erfolgversprechender geltend zu machen: die Wirtschaftsprüfer von EY. Die Gesellschaft prüfte die Bücher von Wirecard rund ein Jahrzehnt lang und testierte sie stets uneingeschränkt.
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Der vom Bundestags-Untersuchungsausschuss eingesetzte Sonderermittler Martin Wambach stellte EY im April 2021 in einem Sonderbericht bereits ein verheerendes Arbeitszeugnis aus – der Report legt diverse Verstöße gegen Berufspflichten nahe. Zudem steht ein berufsrechtliches Verfahren der Wirtschaftsprüferaufsicht Apas gegen EY und einzelne Prüfer kurz vor dem Abschluss.
Es zeichnet sich ab, dass die Aufsicht zahlreiche Pflichtverletzungen sieht. Wird den Prüfern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen, greift die übliche Haftungsgrenze für Wirtschaftsprüfer von vier Millionen Euro nicht. Im Januar will die Apas entscheiden.
Zuvor geht es in der strafrechtlichen Aufarbeitung weiter. Ab dem 8. Dezember wird dem langjährigen Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und zwei weiteren ehemaligen Managern der Prozess gemacht. Sie sind unter anderem wegen bandenmäßigen Betrugs und Marktmanipulation angeklagt.