Coronahilfen Fintechs fühlen sich bei Kreditverteilung benachteiligt

Bei Schnellkrediten der KfW bleiben die meisten Fintechs noch außen vor.
Berlin Der Run auf die neuen Schnellkredite der staatlichen Förderbank KfW hat begonnen. Doch bei der Verteilung der Mittel spielen Fintechs kaum eine Rolle, und das ärgert die jungentechnologiegetriebenen Finanzfirmen: „Es macht mich fassungslos, dass auch bei den Schnellkrediten für den Mittelstand das Hausbankenprinzip gelten soll“, kritisierte Marko Wenthin, Chef der Onlinebank für Geschäftskunden, Penta.
Obwohl die KfW bei diesen Krediten vollständig ins Risiko gehe, werde eine ganze Marktbranche, die Fintechs, von diesem Kreditvergabeprozessausgeschlossen.
Am Mittwoch hat die Bundesregierung einen weiteren Schutzschirm für coronageschädigte Unternehmen aufgespannt. Betriebe ab zehn Beschäftigten können einen KfW-Schnellkreditbeantragen, der vom Bund zu100 Prozent abgesichert wird. Doch durchleiten dürfen diese Kredite zum Ärger der Fintechs nur die Hausbanken wie Sparkassen, Volksbanken oder private Banken.
Für den Penta-Chef sind die Fintechs, die der Bankenregulierung unterliegen oder von der Finanzaufsicht Bafin genehmigte Prozesse anwenden, prädestiniert dafür, an diesem öffentlichen Förderprogrammmitzuwirken. „Wir führen nachhöchsten bankrechtlichen Standards die Identifizierung unserer Kunden durch, den sogenannten KYC-Prozess (Know Your Customer), und können wegen unserer digitalen Expertise schnellskalieren“, so Wenthin.
Die Co-Chefin des Finanzdienstleisters für Selbstständige, Kontist, stimmt in die Kritik mit ein. „Es ist doch den Kunden von Penta, Kontist oder anderen digitalen Finanzdienstleistern nichtzuzumuten, sich extra wegen öffentlicher Hilfen noch zusätzlich an eine Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu wenden“, sagt Sibylle Strack.
Das Bundeswirtschaftsministerium geht indes davon aus, dass nur die Nutzung etablierter Verfahrensicherstelle, dass die Kredite möglichst schnell bei den Unternehmen ankommen. Aus diesem Grund setze die Kreditvergabe im Rahmen des KfW-Sonderprogramms auf dem etablierten Hausbankenprinzip mit den bei der KfW akkreditierten Banken auf, erläuterte eine Sprecherin. Auch bei einer 100-prozentigenHaftungsfreistellung müssten bestimmte bankübliche Verfahren eingehalten werden.
Dagegen zeigt sich das Bundesfinanzministerium (BMF) für die Kritik offen. „Wir prüfen fortlaufend Vorschläge zur weiteren Verbesserung der staatlichen Hilfsprogramme. Dazu gehört auch der Vorschlag, Fintechs in die KfW-Kreditvergabemit einzubinden“, betonte eine Sprecherin. Der Vorsitzende des Fintechrats, der beim BMF angesiedelt ist, sieht die Tür auch noch nicht zugeschlagen. „Es erfolgt ja mit Hochdruckeine laufende Optimierung der Prozesse. Dort sehe ich auch das größte Potenzial für die Zusammenarbeit mit Fintechs“, sagte Chris Bartz.
Unwirksame Hilfen
Kritik üben Fintechs aber nicht nur an der Vergabepraxis für die KfW-Schnellkredite. Für die Co-Chefin von Kontist gehen die Corona-Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen „an der Lebenswirklichkeit vorbei“. Ihr zentraler Kritikpunkt: Diese Hilfen dürfen anders als die KfW-Schnellkredite für Betriebe ab zehn Mitarbeitern nicht als Unternehmerlohn eingesetzt werden. „Der Gesetzgeber muss hier schleunigst für gleiche Bedingungen sorgen, da ansonsten unserer Klientelschnell Hartz IV zur Grundsicherung droht“, fordert Strack. Hunderttausende Selbstständige könnten davonbetroffen sein.
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt zwar nicht, warum die Soforthilfen nicht als Unternehmerlohnverwendet werden dürfen. Aber die Ausnahmen im Schnellkreditbegründet das Ministerium so: Bei einer Inanspruchnahme des KfW-Schnellkredits sei eine Ausschüttung von Gewinnen und Dividendenausgeschlossen. „Aufgrund der Kreditlaufzeiten von bis zu zehn Jahren sind marktübliche Vergütungen an Geschäftsinhaber aber hiervon ausgenommen“, so die Sprecherin.
Nicht nur Fintechs wie Penta und Kontist sehen Chancen in der Coronakrise, Hilfen für ihre Kunden anzubieten. FinAPI sieht seine Stärken in der Betrugsprävention. Nach Ansicht von Florian Haagen, Chef des Fintechs, das unter anderem Schnittstellen zu Bankkonten anbietet, sollten bei der Vergabe der Soforthilfen die Antragsteller überprüft werden. „Es gibt Fälle, in denen Betrüger mit nur wenigen öffentlich einsehbaren oder erschlichenen Informationen einen Antrag auf Soforthilfe stellen“, sagt er. „Um Betrug zu verhindern, empfehlen wir zu prüfen, ob der Antragsteller tatsächlich ein sogenannter wirtschaftlich Berechtigter ist und das angegebene Konto auf dessen Namen oder das Unternehmen läuft.“
Diese Kontrolle sei manuell oft kaum oder nicht schnellmöglich. Gemeinsam mit seinem Mutterunternehmen, der Wirtschaftsauskunftsdatei Schufa, bietet FinAPI deshalb Banken eine entsprechende Technologie an, mit der sie die Anträge automatisch prüfen und die angegebene Kontoverbindung validieren können. Man sei darüber mitdiversen Instituten bereits „in sehr konkreten Gesprächen“.
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