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KlimaschutzWasserstoff im Sprit? Umweltministerium bremst Milliardeninvestitionen

Eine Gesetzesnovelle soll die Beimischung wasserstoffbasierter Kraftstoffe in Benzin und Diesel festschreiben. Doch die hängt im Ressort von Carsten Schneider fest – und die Industrie zürnt.Klaus Stratmann 05.12.2025 - 15:08 Uhr Artikel anhören
Bildmontage mit Umweltminister Carsten Schneider, Windkraftanlage, Zapfsäule mit Anteil von Wasserstoffkraftstoff: Die Industrie wartet auf das Startsignal. Foto: Imago, Getty Images

Berlin. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“ ist wahrscheinlich nur Experten ein Begriff – dabei betrifft das Gesetz tagtäglich Millionen Menschen in Deutschland. Es regelt, wie viel klimafreundlicher Kraftstoff wie Biodiesel oder Bioethanol herkömmlichem Diesel und Benzin beigemischt werden muss. Daraus resultieren etwa die Angaben E5 und E10 an der Zapfsäule.

Nun sollte zum Jahreswechsel eigentlich eine Novelle des THG-Gesetzes in Kraft treten, die jene Quoten deutlich anheben soll. Größere Mengen Biokraftstoff brauchen mehr Produktionskapazitäten – und die Branche wartet auf ein verbindliches Signal. Denn nur so lohnen sich die notwendigen Investitionen in Milliardenhöhe. Nur: Bisher warten sie vergeblich.

Dabei drängt die Zeit. Denn wird das Gesetz nicht fristgerecht verabschiedet, werden einige Projekte wahrscheinlich ersatzlos gestrichen. Die Spurensuche für diese Verzögerung führt ins Bundesumweltministerium: Kurzfristig hatte es so ausgesehen, als würde der Entwurf aus dem Haus von Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet.

Doch am Ende wurde er von der Kabinettsliste gestrichen, weil die Ressortabstimmung nicht abgeschlossen werden konnte. Das Bundesumweltministerium teilte auf Anfrage mit, die Abstimmung mit den anderen Ressorts werde „derzeit intensiv geführt“. Man wolle das Vorhaben „so bald als möglich zum Abschluss“ bringen.

Planbare Nachfrage nur auf gesetzlicher Basis

Dass das Gesetz wie ursprünglich geplant zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, ist damit ausgeschlossen. Das hat sehr konkrete Folgen: „Ohne gesetzliche Grundlage werden wir nicht investieren“, sagte Cyril Dufau-Sansot dem Handelsblatt. Er ist Vorstandschef von Hy2gen.

Die Verzögerung der Novelle ist für uns vollkommen unverständlich. Der Entwurf lag im April vor, nun ist es Advent.
Sandra Rostek
Fachverband Biogas

Das Unternehmen entwickelt, finanziert, baut und betreibt Anlagen zur Herstellung von erneuerbaren Kraftstoffen, die auf Basis von grünem Wasserstoff hergestellt werden, im Fachjargon RFNBOs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) genannt.

Wasserstoffbasierte Kraftstoffe sind bislang nur in geringem Maße verfügbar und weitaus teurer als konventionelle Kraftstoffe. Darum sind Anreize erforderlich, um ihre Produktion zu ermöglichen. Einen dieser Anreize soll das neue THG-Gesetz schaffen: Es soll erstmals eine eigene Quote für RFNBOs festschreiben, die konventionellem Benzin und Diesel beigemischt werden müssen. Damit folgt Deutschland Vorgaben der EU.

Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff in Oberhausen: Das Zeitfenster für hohe Investments in die Technologie schließt sich. Foto: IMAGO/Rupert Oberhäuser

Daraus ergeben sich Chancen für die Produktion von RFNBOs: Es wird eine planbare Nachfrage nach den wasserstoffbasierten Kraftstoffen entstehen. „Für uns ist das Gesetz entscheidend. Wir brauchen rasch Klarheit“, sagt Hy2gen-Chef Dufau-Sansot. Nicht nur er will möglichst schnell wissen, wie es weitergeht: „Die Verzögerung der Novelle ist für uns vollkommen unverständlich. Der Entwurf lag im April vor, nun ist es Advent“, kritisiert Sandra Rostek vom Fachverband Biogas.

Für Hy2gen und andere Unternehmen, die ebenfalls in die Produktion von RFNBOs investieren wollen, geht es nicht allein um die Frage, ob sich ein Projekt um ein paar Monate verschiebt oder nicht. Wenn Hy2gen nicht bald die finale Investitionsentscheidung treffen kann, sind Vorhaben für immer verloren.

Denn das Zeitfenster schließt sich: Nur Anlagen, die bis Ende 2027 in Betrieb gehen, können von Ausnahmen der EU bei der Produktion von grünem Wasserstoff profitieren. Diese Ausnahmen beziehen sich auf den Strom, der für die Herstellung von grünem Wasserstoff benötigt wird – und hebeln die strengen Vorgaben punktuell aus.

Strom ist der größte Kostenfaktor bei der Herstellung von klimaneutralem grünem Wasserstoff. Der entsteht per Elektrolyse: Dabei wird Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt. Wenn der dafür eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen stammt, wird der Wasserstoff „grün“.

Anlagen müssen Ende 2027 fertiggestellt sein

Den Vorgaben der EU zufolge muss der Strom für die Herstellung dieses grünen Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen, die zusätzlich installiert werden. Außerdem muss die Stromerzeugung in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Wasserstoffelektrolyse stehen.

Mit anderen Worten: Wer grünen Wasserstoff herstellen will, darf nicht einfach Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen. Er muss vielmehr auch einen Wind- oder Photovoltaikpark bauen und darf seine Anlage nur betreiben, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint. Das senkt die Auslastung und treibt die Kosten.

Ohne einen zeitnahen Beschluss bleiben Investitionen auf der Strecke.
Michael Sterner
OTH Regensburg

Aus Sicht potenzieller Investoren sind die Bedingungen außerhalb der bis 2027 befristeten Ausnahmeregelung unannehmbar. Sie werden seit Jahren kritisiert. Auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hält sie für falsch. Aus Sicht ihres Hauses ist die EU-Regulierung eine der Ursachen für die schleppende Entwicklung beim Thema Wasserstoff.

Der Wasserstoffmarkt-Hochlauf bleibe hinter den hohen Erwartungen zurück, das liege „auch an zu strengen Kriterien in den EU-Vorgaben für elektrolytischen, erneuerbaren Wasserstoff“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Das Ministerium setze sich für eine „zeitnahe Anpassung“ ein, die deutlich vor 2028 erfolgen müsse.

Für Investoren ist unter den jetzigen Bedingungen entscheidend, dass sie ihre Anlagen bis Ende 2027 fertiggestellt bekommen. Wenn jedoch das novellierte THG-Gesetz mit der neuen RFNBO-Quote nicht gleich zu Jahresbeginn 2026 die Investitionsgrundlage liefert, tendieren die Chancen, dieses Ziel zu erreichen, gegen null.

Mehr als eine Milliarde Euro steht zur Debatte

„Erst mit dem Gesetz entsteht eine verbindliche Nachfrage“, sagt Dufau-Sansot. Für Hy2gen sind damit konkrete Vorhaben akut gefährdet. „Konkret geht es bei uns um die Anlage im niedersächsischen Werlte, die wir gerne erweitern möchten, und um industrielle Großanlagen, die wir entwickeln und bauen wollen. Für eine solche Anlage reden wir über Gesamtinvestitionen in einer Größenordnung von einer bis 1,5 Milliarden Euro“, sagt der Firmenchef. „Es ist aus unserer Sicht unverständlich, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht rasch vorangetrieben wird“, sagte er.

Fachleute wie Michael Sterner teilen diese Einschätzung. Die THG-Quote sei „das wichtigste Instrument, um den Wasserstoff-Hochlauf über eine gesicherte Abnahme wieder anzuschieben“, sagte der Professor für Energiespeicher und Energiesysteme von der OTH Regensburg dem Handelsblatt. Sterner befasst sich seit Jahren mit dem Thema und ist Mitglied des Nationalen Wasserstoffrats der Bundesregierung.

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„Ohne einen zeitnahen Beschluss bleiben Investitionen auf der Strecke, da aufgrund der sinnfreien EU-Regulierung die Anlagen bis Ende 2027 in Betrieb gehen müssen und auch der Bau seine Zeit braucht“, sagte Sterner. Die überzogenen Anforderungen der EU-Regulierung, die Stand jetzt ab 2028 gelten, seien eine „große Torheit“, die alles torpedierten, was mit dem Einsatz von vielen Milliarden Euro öffentlicher Mittel angeschoben worden sei.

Wer nach den Ursachen für die Verzögerung bei der Umsetzung des THG-Gesetzes forscht, bekommt vom Umweltministerium selbst keine zitierfähigen Aussagen. Insider berichten allerdings, wochenlang hätten sich das Bundesumweltministerium und Bundesfinanzministerium gestritten, welche Behörde künftig für die Prüfung und Überwachung der Quotenerfüllung zuständig sein soll.

Bislang lag die Zuständigkeit beim Zoll und damit im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums. Das Finanzministerium habe diese Aufgabe loswerden und dem Bundesumweltministerium übertragen wollen. Dagegen habe sich das Umweltressort gewehrt. Nach aktuellem Stand soll alles bleiben, wie es war. So trägt Schneider zwar nicht allein die Verantwortung für die Verzögerungen, doch am Ende fällt das Thema auf ihn zurück, weil sein Haus die Federführung innehat.

Missbrauchskontrolle frühestens 2027

Als schwierig erweist sich auch die Missbrauchskontrolle bei der Erfüllung der THG-Quote. Seit Jahren ist bekannt, dass Biosprit aus China nach Europa und vorzugsweise nach Deutschland kommt, der auf dem Papier als „fortschrittlich“ eingestuft wird, weil er angeblich auf Basis von Speiseabfällen hergestellt wird.

In vielen Fällen hatte sich jedoch herausgestellt, dass es sich um umetikettierten Biosprit handelte, der auf Palmölbasis hergestellt wurde und damit ökologisch bedenklich ist. Gleichwohl konnten auf Basis von mit Fake-Biosprit erworbene Zertifikate auf die Quotenerfüllung angerechnet werden.

Die deutsche Biospritbranche fordert schon lange eine konsequente Missbrauchskontrolle. Der Gesetzentwurf aus dem Umweltministerium will schärfere Kontrollen erst ab 2027 ermöglichen. Begründet wird das damit, eine schärfere Missbrauchskontrolle im deutschen Gesetz könne möglicherweise europarechtswidrig sein und müsse daher akribisch vorbereitet werden.

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Aus Sicht der deutschen Biospritbranche ist das nicht akzeptabel. „Alle sind sich einig, dass schnellstmöglich Maßnahmen zur Betrugsprävention ergriffen werden müssen“, sagte Sandra Rostek vom Fachverband Biogas. Wenn diese aufgrund der Verzögerung um ein ganzes Jahr verschoben würden, und nicht mal stichprobenartig vor Ort kontrolliert werde, ob die vermeintliche Produktionsstätte besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe überhaupt real existiert, dann „bleibt das Ministerium weiter hinter den Erfordernissen zurück“.

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